Pflegegeld darf bei Hartz4 nicht angerechnet werden!
#1
Hier ein Link zum Thema! Leistungen der Pflegekasse dürfen bei der berechnung zu Hartz4 NICHT angerechnet werden!
http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur....php?valid=[ss3]

Viele Grüße
Michaela
Das Leben kann so schön sein, wenn man das beste daraus macht!
Das hat uns unser Justin gelehrt.


HP´S:
http://www.justin-nkh.de
Antworten
#2
Noch ein Link zum Thema :

http://www.bundesregierung.de/Politikthe...tungen.htm

Zitat:Es gibt noch weitere Ausnahmen. So gilt die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren als zulässiger Ausnahmetatbestand, das heißt eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar. Bei der Pflege von Angehörigen ist zu beachten, dass das monatliche Pflegegeld angerechnet werden kann. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird das prüfen und entscheiden.

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
Antworten
#3
Ich habe folgende Erfahrung gemacht.
Im August 2004 stellte ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II,es dauerte sage und schreibe bis März 2005 bis dieser bewilligt wurde.In dieser Zeit kämpfte ich verzweifelt darum das dass Pflegegeld meiner beiden Pflegekinder kein Einkommen sondern eine Aufwandsentschädigung ist.Hierzu legte ich mehrere Schreiben von Jugendtämtern und Gerichtsurteilen bei. Im März 2005 bekamm ich dann endlich meinen Bescheid und eine rückwirkende Zahlung von Januar 2005 bis April 2005 mit dem zusatz das dass Pflegegeld nicht als Einkommen gerechnet wird. Super dachte ich mir,endlich wird ein Urteil anerkannt!!. Ich bekamm zu dieser Zeit pro Monat etwa 1110,-Euro.
Doch was nun,???. Für den Monat Mai 2005 kam kein Geld.
Am 09.05.2005 ging ich daraufhin zum Arbeutsamt um die Sache zu klären.Man teilte mir lapidarisch mit es gäbe ein neues Urteil ,welches besagt das dass Pflegegeld voll als Einkommen anzurechnen sei und mir monatlich nur noch 144,32,-Euro Arbeitslosengeld II zustehen.Auf die Frage hin ob ich eine Kopie des Urteils bekommen könnte wurde ich barsch abgewissen. Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen.Zur Not gehe ich bis vors Bundessozialgericht.
Wer hat noch solche Erfahrung gemacht???. Überlege eine Sammelklage Betroffener einzureichen.

mfg T.Ligmann Ligmann@gmx.de oder Tabusch@gmx.net
Antworten
#4
Hallo Herr Ligmann,

meiner Erfahrung nach haben die unterschiedlichsten Behörden die Tendenz, Situationen auszureitzen.
Ich kann die Anzahl der ganz bewussten Desinformationen, Fehlinformationen und Verschweigen von dem Antragsteller hilfreichen Möglichkleiten, die ich nun innerhalb von sieben Jahren Pflegetätigkeit und dadurch Abhänigkeit von Behörden bezüglich meines Kindes erfahren musste, nicht zählen.
Z.T. entstanden mir und meinem Kind widrige Umstände. Es interessiert keinen.
Bei Behörden zählt bedauerlicherweise nur eines: Druck, Druck und immer wieder Druck, bis der Groschen fällt.
Eine andere Sprache wird schlicht ignoriert. Es wird, und ich kann das mit Beispielen belegen, versucht, die Menschen zu desinformieren, hinzuhalten und darauf zu setzten, dass diese aufgeben oder es von vornherein nicht begreifen. Das ist eine echte Erfolgsnummer.
Wenn die Behörde, das AA oder was immer, sich auf ein Urteil beruft, ist es völlig selbstverständlich, dass sie dieses nennt.
Alles andere wäre Täuschung.

Haben Sie einen Anwalt?
Vielleicht lassen Sie sich beraten, das geht auch erstmal kostenlos, hier in Freiburg bietet der Anwaltverein eine kostenlose Beratung am Amtsgericht an, so etwas sollte es in Hamburg auch geben, erkundigen sie sich vielleicht am Amtsgericht. Das ist nur ein vorläufiger Behelf, kann aber helfen, zu erfahren, wo ich juristisch stehe.
Meine Erfahrung ist, dass bei Behörden kein Reden, kein Schreiben, kein Verständlichmachen der Situation greift, sondern ausschliesslich formale juristische Interventionen.
Das schont im Übrigen auch die eigenen Nerven, jedes Aufregen über sinnlose Behördenschickanen sind vergeudete Lebenszeit und Lebensfreude.

Nicht dass ich Ihnen konkret helfen könnte, aber bestehen Sie auf der Begründung, warum Ihnen Leistungen vorenthalten werden, zumal Sie diese schon gewährt bekommen haben. Mienes Erachtens versucht die Behörde Ihnen etwas unterzujubeln, wovon sie selbst nicht genau weiss, wohin die Reise gehen soll.
Legen Sie Widerspruch ein, sollte dass nichts helfen, streben Sie eine Klage an (Ihre juristischen Einzelheiten kenne ich nicht), vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht ist das auch erstmal kostenlos. Viel kann ihnen dort finanziell nicht passieren.

Mit Grüssen,
Nikola Maria
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#5
Zitat:Original von Ligmann
das dass Pflegegeld meiner beiden Pflegekinder kein Einkommen sondern eine Aufwandsentschädigung ist.

Dumme Frage.. sind die Pflegekinder behindert? Also handelt es sich bei dem "Pflegegeld" um das der Pflegeversicherung oder ist es das Geld was man vom Jugendamt erhält wenn man Kinder in Pflege nimmt?
liebe Grüße

Ginome

Tipp
Antworten


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Alleinerziehendenzuschlag muß gewährt werden bei Hartz4 JustinNKH 0 5.836 13.03.2005, 13:15
Letzter Beitrag: JustinNKH
  Gebühren für Sozialverfahren - Das kann heiter werden Sedolin 0 4.699 24.03.2004, 10:24
Letzter Beitrag: Sedolin
  Die Liste der rezeptfreien Arzneimittel, die künftig von den Krankenkassen bezahlt werden Sedolin 1 6.988 22.03.2004, 16:05
Letzter Beitrag: Sedolin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste