Rechtslage Cannabis - Dronabinol - Marinol
#1
Eigentlich wollte ich den Treat ja mit unseren Erfahrungen im Umgang mit Dronabinol beginnen, da mit dazu bislang jedoch die Zeit fehlte und ich ne wichtige Info bekommen habe beginne ich mit der Info :

Zitat:Patient darf Cannabis anbauen

KÖLN (dpa). Erstmals darf in Deutschland per Gerichtsurteil ein schwerkranker Mann Cannabis zur Eigentherapie anbauen.

Nach Angaben der Kölner Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin" gab es bundesweit noch keinen vergleichbaren Fall. Das Urteil des Berliner Amtsgerichts sei aber noch nicht rechtskräftig, weil der Morbus-Crohn-Patient eine Verbesserung des Richterspruchs anstrebe, so Justizsprecher Björn Retzlaff.

Der Richter hatte moniert, daß die gefundenen 56 Cannabis-Pflanzen für den Eigenbedarf zu viel seien. Die Staatsanwaltschaft legte keine Rechtsmittel ein.

Quelle: Ärztezeitung vom 09.12.2003

Somit gibt es erste Erfolge im Kampf um die Legalisierung. Das Urteil selbst habe ich leider noch nicht gefunden.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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Rechtslage Cannabis - Dronabinol - Marinol - von Sedolin - 09.12.2003, 12:57

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