17.11.2005, 12:39
zum rechtlichen begriff"blindheit"im sozialen entschädigungs recht
in zwei urteilen hat sich das bundessozialgericht(bsg) mit der frage beschäftigt,wann von einer zu zivilblindengeld bzw. blindengeld berechtigenden blindheit zu sprechen sei(BSG 26.10.04 SF 2/03R-folgendes urteil1-und 20.07.05B 9a BL1/05R,-folgend urteil 2;beide,soweit ersichtlich unveröffentlicht),"urteil"1ist strenggenommen kein urteil,sondern eine rüchverweisung an das berufungsgericht.in beiden verfahren ging es um eine revision gegen ein urteil des bayerischen landessozialgerichts(LSG),beide urteile basieren daher expressis verbis auf bayerischer rechtsauffassung,besonders im hinblick auf das bayerische zivilblindenpflegegeldgesetz(ZPflG)und das bayerische blindengeldgesetz(BayBlindG),die aber weitgehend sinngleich mit den entsprechenden gesetzen anderer länder sind.
es gibt noch 2 texte dazu(optische oder visuelle agnoie?und apallikern steht kein blindengeld zu)
in zwei urteilen hat sich das bundessozialgericht(bsg) mit der frage beschäftigt,wann von einer zu zivilblindengeld bzw. blindengeld berechtigenden blindheit zu sprechen sei(BSG 26.10.04 SF 2/03R-folgendes urteil1-und 20.07.05B 9a BL1/05R,-folgend urteil 2;beide,soweit ersichtlich unveröffentlicht),"urteil"1ist strenggenommen kein urteil,sondern eine rüchverweisung an das berufungsgericht.in beiden verfahren ging es um eine revision gegen ein urteil des bayerischen landessozialgerichts(LSG),beide urteile basieren daher expressis verbis auf bayerischer rechtsauffassung,besonders im hinblick auf das bayerische zivilblindenpflegegeldgesetz(ZPflG)und das bayerische blindengeldgesetz(BayBlindG),die aber weitgehend sinngleich mit den entsprechenden gesetzen anderer länder sind.
es gibt noch 2 texte dazu(optische oder visuelle agnoie?und apallikern steht kein blindengeld zu)