19.11.2005, 12:09
Das ist so nicht ganz richtig.
Sofern eine eindeutige Schädigung des Sehnervs vorliegt, hat auch ein Apalliker Anrecht auf Blindengeld.
Ist der Sehnerv jedoch in Takt und die Blindheit resultiert aus der Wahrnehmungseinschränkung des Apallischen Syndroms gibt es kein Blindengeld mehr.
Cedric z.B. erhält Blindengeld (nach dem Hessischen Recht).
Liebe Grüße
Bettina
Sofern eine eindeutige Schädigung des Sehnervs vorliegt, hat auch ein Apalliker Anrecht auf Blindengeld.
Ist der Sehnerv jedoch in Takt und die Blindheit resultiert aus der Wahrnehmungseinschränkung des Apallischen Syndroms gibt es kein Blindengeld mehr.
Cedric z.B. erhält Blindengeld (nach dem Hessischen Recht).
Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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