24.12.2006, 00:37
Zitat:Original von SedolinOb der Sehnerv geschädigt ist kann ein Augenarzt messen.
Sofern eine eindeutige Schädigung des Sehnervs vorliegt, hat auch ein Apalliker Anrecht auf Blindengeld.
Ist der Sehnerv jedoch in Takt und die Blindheit resultiert aus der Wahrnehmungseinschränkung des Apallischen Syndroms gibt es kein Blindengeld mehr.
liebe Grüße
Ginome
Ginome