Thevo-Activ oder Schlummerstern ?
#5
Das Hilfsmittel lehnen wir mit folgender Begründung ab:
Aus gutachterlicher Sicht ist festzustellen, dass Hr.S. bereits im Jahre 2003 mit einem AD System versorgt worden ist. Warum eine Neuversorgung beantragt, ist nicht erkennbar. Eine medizin. Begründung nirgends erkennbar.

Nach Widerspruch:
nachdem Sie Widerspruch eingelegt hatten, haben wir die Unterlagen erneut dem MDK vorgelegt. Der Gutachter kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass eine Ko-Ü nicht erfolgen kann.
Da Hr.S. mit einem Pflegerollstuhl, Fellauflage und Patientenlifter versorgt ist, liegt offenbar keine komplette Bettlägerigkeit vor.
Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass eine regelmäßige Mobilisierung erfolgt. Ein Deku wird aktuell nicht beschrieben.
Insofern ist neben regelmäßig erforderlicher Umlagerung prinzipiell die Versorgung mit einem statischen Lagerunssystem (Schaum- oder Weichlagerungsmatratze) med. zweckmäßig, um der Entwicklung eines Deku vorzubeugen. Da Hr.S. mit einer grauchsfähigen Matratze ausgestatte ist, nach Rückspr. mit dem Sanihaus, kommt eine Neuversorgung im Moment nicht in Betracht.
Eine medizinische Begründung zur Notwendigkeit ist weder aus den mitgeteilten Diagnosen in der ärztlichen Verordnung noch aus dem MDK-Pflegegutachten oder den erhgäzenden ärztl. Angeaben auf ihrem Widerspruch ersichtlich. Somit eine Versorgung nicht begründet.

Motz
Motz
Motz

P.S. es handelt sich hier um eine Latexmatratze
Viele Grüße Sophie

"Der, der mich liebt, hat mir gesagt, dass er mich braucht, darum gebe ich auf mich Acht"
(Berthold Brecht)
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Thevo-Activ oder Schlummerstern ? - von Sedolin - 17.03.2006, 20:41
[Kein Betreff] - von sophie - 17.03.2006, 21:24
[Kein Betreff] - von Sedolin - 17.03.2006, 23:58
[Kein Betreff] - von sophie - 18.03.2006, 08:10
[Kein Betreff] - von sophie - 18.03.2006, 10:21

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