Keine einstweilige Verfügung im Betreuungsrecht möglich?
#2
Skarabus !
Wenn du in der nächsten zeit nichts von mir hörst oder liest dann hatte ich nicht die zeit ,bin aber in ca.14 tagen wieder da,vielleicht kann ja mal jemand anderes dir noch schreiben und helfen.
Ich muss mit der Familie mal abschalten und mache urlaub.

Also nicht sauer sein wenn du in den 14 tagen nichts von mir hörst.bis dahin grüss ich dich und ich bleib dran an deinem Hilferuf.
liebe grüsse von Mike,s mom
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
RE: Keine einstweilige Verfügung im Betreuungsrecht möglich? - von mike - 07.07.2007, 23:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste