Wie begründe ich am besten einen Widerspruch?
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Liebe Sonja,
ich persönlich habe keine Erfahrungen damit. Ich würde Gaby zustimmen und Dich bitten mal die Begründung zu schreiben. Grundsätzlich vermute ich Du kannst Dich auf § 11 SGB V (Fünftes Buch),sowie §40 SGB V und § 26 SGB IX (Neuntes Buch) berufen. In § 11 SGB V finden sich die Leistungsarten der Krankenversicherung, Abs. 2 besagt: "Versicherte haben einen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (.....) die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern." In § 26 SGBIAngry Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) Abs. 1 findet man ähnlich formuliert: Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um Nr. 1 Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen , eine Verschlimmerung zu verhüten. Allerdings steht in Abs. 2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nichts was auf Euren Fall zutrifft. Hier kommt vermutlich § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) Abs. 1 zum Tragen er besagt: Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nich aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, KANN die KK aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen
(...) soweit dies für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in wohnortnahen Einrichtungen erbringen. Und in Abs. 2 steht weiter: Reicht die Leistung nach § 1 nicht aus , KANN die KK stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabiliatationseinrichtung erbringen (...). Allerdings deutet das Wort KANN daraufhin, dass es sich hier um eine Ermessensleistung der KK handelt. Ich muss nochmal darauf hinweisen, dass ich da nicht wirklich viel Ahnung von habe, habe im SGB gestöbert und o.g. gefunden. Eigentlich sollte ich so etwas wissen. Hol Dir besser noch mal Rat von Leuten ein die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, die können Dir wahrscheinlich besser helfen. Nur ein Tip noch, beachtet unbedingt die Frist für den Widerspruch, ansonsten habt ihr weder beim Widerspruch noch bei der Klage (das wäre der letzte Schritt, wenn der Widerspruch nicht als begründet erachtet wird ) eine Chance, da ihr vermutlich mit dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habt.
Im Normalfall beträgt die Frist glaube ich einen Monat nach Bekanntgabe, hier zählt sofern ich mich erinnern kann der Poststempel (aber lies das besser nochmal nach).

Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Erfolg!
Liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von ralle - 30.10.2007, 22:43
RE: Wie begründe ich am besten einen Widerspruch? - von Hoffnung stirbt zuletzt - 30.10.2007, 23:27
[Kein Betreff] - von ralle - 01.11.2007, 14:07
[Kein Betreff] - von sonya - 01.11.2007, 19:14
[Kein Betreff] - von Hoffnung stirbt zuletzt - 06.11.2007, 00:39
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 06.11.2007, 15:00
[Kein Betreff] - von Hoffnung stirbt zuletzt - 06.11.2007, 19:02

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