werbeverbot bei arztpraxen ?
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Verboten ist das Aufführen aller (selbstverständlichen) ärztlichen Leistungen, ein Hinweis auf Hausbesuche, ein Hinweis auf nahe gelegene Apotheken, Praxen anderer ärztlicher Berufsgruppen sowie persönliche Qualitätshinweise, Selbsteinschätzungen und Fortbildungen, soweit diese nicht nach der Weiterbildungsordnung erworbene Fachkenntnisse darstellen.
Sachliche Informationen medizinischen Inhalts ... sind in den Praxisräumen des Arztes zur Unterrichtung der Patienten zulässig, wenn eine werbende Herausstellung des Arztes und seiner Leistungen unterbleibt.
Der Arzt soll nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit gewissenhaft der Gesundheit des einzelnen und der Bevölkerung dienen. Berufswidrig ist die Werbung, wenn „das Berufsbild des Arztes durch solche Werbemethoden verfälscht wird, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind".
Der Arzt übt bekanntlich kein Gewerbe aus. „Kranke sollen, da sie leicht zu verunsichern und zu beeinflussen sind, vor Anpreisungen geschützt werden".
Auch „Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand“ des Arztes und darauf, dass „ein Arzt sich nicht von Gewinnstreben leiten lässt, sondern seinen Beruf im Dienste der Gesundheit" ausübt, spielt jeweils eine gewichtige Rolle.

Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung in anderen oder ähnlich gelagerten Fällen das grundsätzliche Werbeverbot und die eingeschränkten Möglichkeiten des Arztes, sich im Internet zu präsentieren, auslegt.

Maßstab bleibt weiterhin die Sachlichkeit der Informationen.
Wer sich heute als Arzt im Internet präsentiert, wird daher weiterhin die von seiner zuständigen Ärztekammer festgelegten Regeln einzuhalten haben.
Hier gilt die Faustregel: Wenn es um die Sachinformationen geht, ist vieles, soweit es um die Person des Arztes geht, ist wenig erlaubt. Um das, was zwischen beiden liegt, wird in der Zukunft und gerade im Hinblick auf die Verbreitung des Internets bei steigendem Konkurrenz- und Kostendruck des niedergelassenen Arztes viel gestritten und prozessiert werden.

Dr. jur. Klaus C. Kossen, Rechtsanwalt (Tätigkeitsschwerpunkt: Medizinrecht)
Kurhausstraße 56, 23795 Bad Segeberg

quelle: http://www.aeksh.de/SHAE/2000/200007/h007023a.htm

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Ärztinnen und Ärzte sind aufgerufen, verantwortungsvoll unter Beibehaltung der Funktion des ärztlichen Werbeverbotes mit den neuen Darstellungsmöglichkeiten in elektronischen Medien umzugehen. Der Verzicht auf Werbung ist nach wie vor ein Wesensmerkmal des ärztlichen Berufs.
Er verfolgt den Zweck, eine Verzerrung ärztlichen Handelns durch den Gebrauch von Werbemethoden zu verhindern, wie sie in der gewerblichen Wirtschaft üblich sind.
Gründe für das ärztliche Werbeverbot
Das ärztliche Werbeverbot dient im besonderen dem Schutz des einzelnen und der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung. Kranke oder ärztliche Hilfe suchende Personen lassen sich wegen ihres herausragenden Interesses an der Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit leicht beeinflussen und verunsichern. Viele sind geneigt, Werbeaussagen blind zu vertrauen, sei es aus Unwissenheit, Angst, Leichtgläubigkeit, Autoritätsdenken, Hilflosigkeit oder verzweifelter Hoffnung.
Da sich für den Laien Aussagen zu medizinischen Methoden, Verfahren, Einsatz besonderer medizinischer Geräte oder auch zur Qualität oder Qualifikation in der Regel nicht auf den Wahrheitsgehalt überprüfen lassen, soll die Bevölkerung darauf vertrauen dürfen, dass Ärztinnen und Ärzte sich nicht von Gewinnstreben leiten lassen, sondern ihren Beruf im Dienste der Gesundheit des einzelnen und in Verantwortung für die Volksgesundheit ausüben.

Das ärztliche Werbeverbot dient nicht zuletzt auch der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Ärzteschaft.
Vor diesem Hintergrund sind Präsentationen unaufdringlich zu gestalten.

Quelle:http://www.kvno.de/mitglieder/itidprax/i...index.html

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hallo hilde,

ein arzt ist halt nun mal kein krämer. eine homepage an und für sich stört mich nicht, mir sticht die penetranz der anpreisung schmerzhaft ins auge.

apropos krämer: es ist halt ein unterschied ob ich in einem elektronikmarkt ein diktiergerät kaufe, das funktioniert nicht oder die software ist nicht kompatibel, dann kann ich reklamieren und bekomme ersatz oder geld zurück.
wenn ein arzt einen krebs nicht erkennt, kann ich den leider nicht zurückgeben. da sterbe ich dann dran.

von der verantwortlichkeit ein immenser unterschied.

schau mal ein anderes beispiel,
http://www.tierarztpraxis-bitzenhofer.de/index.html
gegen so eine relativ informative internetpräsenz habe ich gar nichts. ich nehme mal einen tierarzt. man kann sofort die unterschiede der pages erkennen, und der tierarzt klebt auch nicht sein logo auf die autos, die er zu fassen bekommt.

ich halte die aufmachung der humanpaxis für sehr werbend.schon wenn ich eine kollegin von den doktoren wäre, würde ich das rechtlich prüfen lassen.

als patient sehe ich mich nur mit der aufzählung von preisender information konfrontiert, die ich nicht auch nur im ansatz überprüfen kann. anders als im elektronikmarkt, wo 20 diktiergeräte zum vergleich vorhanden sind.
was steht hinter solch einer werbung, wenn nicht finanzielles interesse?

also, ich neige deutlich der einschätzung illegitimer "bauernfängerei" zu.
dafür spricht auch, das die praxis werbezüge auf autos pappt, und das bei weiterhin bestehendem werbeverbot. schon frech.

nunja, belassen wirs mal dabei.
wenn ich mal langeweile verspüre, kann ich mal nachsehen, bei welchem onkel man so etwas auf seine richtigkeit überprüfen lassen kann. Smile

viele grüße, ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
werbeverbot bei arztpraxen ? - von ursel - 06.03.2008, 10:28
RE: werbeverbot bei arztpraxen ? - von hilde - 06.03.2008, 22:15
RE: werbeverbot bei arztpraxen ? - von ursel - 07.03.2008, 13:47

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