03.09.2008, 15:38
hallo eva!
weißt du, das problem , das ich damit hatte, war, dass es eben KEINE weiche beißschiene war, sondern ein knebel.
ich habe meinen onkel kontaktiert (rechtsanwalt): er meinte, dass es keiner genehmigung bedarf solange das KURZFRISTIG und medizinisch NOTWENDIG ist (damit kann man also sicher viel rechtfertigen!).
eine PDL , die ich gefragt hatte hat in ihrer gesamten laufbahn von derartigem noch nichts gehört...
weißt du, das problem , das ich damit hatte, war, dass es eben KEINE weiche beißschiene war, sondern ein knebel.
ich habe meinen onkel kontaktiert (rechtsanwalt): er meinte, dass es keiner genehmigung bedarf solange das KURZFRISTIG und medizinisch NOTWENDIG ist (damit kann man also sicher viel rechtfertigen!).
eine PDL , die ich gefragt hatte hat in ihrer gesamten laufbahn von derartigem noch nichts gehört...