24-Stundenpflege
#4
Hallo Janine,

das ist eine heikle Frage. Zunächst meine Frage: ist nur die Trachealkanüle weg und das Stoma noch offen oder ist das Stoma verschlossen ?

Das ist für die Beurteilung der Sachlage wichtig. 24-Stunden-Pflege bekommt man, finanziert von der Krankenkasse, nur, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft erforderlich ist, um eine sog. Behandlungspflege bei Bedarf durchzuführen. In der Regel sind das das Absaugen, was nicht planbar ist, oder die Überwachung eines Beatmungsgerätes. Dies sind i.d.R. die beiden einzigen Gründe, warum eine häusliche Pflege, finanziert durch die KK, überhaupt genehmigt wird. Ist das Stoma nun zu und Absaugen nicht mehr nötig, dann könnte sogar die Grundlage für die Genehmigung komplett entfallen sein und die Krankenkasse könnte sich schlimmstenfalls komplett aus der Finanzierung rausziehen.

Es bleibt dann nur die Pflegekasse, und diese gedeckelten Beträge reichen ja bekanntlich bei weitem nicht aus für eine umfangreiche Anwesenheit von Pflegekräften. Die Krankenkasse würde dann nur noch die übrigen Behandlungspflegemaßnahmen finanzieren (sofern nötig, z. B: PEG-Verband, Heparinspritzen, usw.). Da diese Maßnahmen aber in der Regel planbar und nicht mehrmals am Tag sind (wie eben das Absaugen) ist hier die ständige Anwesenheit der Pflegefachkraft nicht erforderlich.

Und das Anreichen von Essen und Trinken zählt zur sog. Grundpflege und somit zur Pflegekasse. Und das Üben des Schluckens ist Therapie und daher Aufgabe des Logopäden und wird in der Regel 2 bis 3 mal wöchentlich für ca. 30 Minuten genehmigt....

Mein Rat: verhaltet euch ruhig, weckt keine schlafenden Hunde. Diese in Deutschland so komplizierte Rechtslage müßt ihr ja nicht unbedingt so genau kennen wie ich, der einen ambulanten Pflegedienst betreibt. Ich denke nicht, dass ihr die Kasse darauf stossen müßt. Und bereitet euch vor auf ein evtl weiteres MDK-Gutsachten und sucht nach Gründen, auch zusammen mit dem Arzt, warum es aus medizinischen Gründen (nicht wegen Pflege und Betreuung !!) nötig ist, dass eine Fachkraft umfangreich anwesend ist (Viellleicht ist er ja immer noch verschleimt und muss abgesaugt werden ? Es könnte ja weiterhin nötig sein...).

Ich hoffe, ich konnte diese komplexen Zusammenhänge etwas verständlich machen.

Liebe Grüsse,
Ralf
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24-Stundenpflege - von Janine - 12.11.2008, 13:45
[Kein Betreff] - von hilde - 12.11.2008, 18:09
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