Wachkoma
#1
Bin durch Zufall hier auf diese Seite geraten und finde dass eine echt gute Möglichkeit sich auszutauschen.

Ich möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Vanessa und ich bin 19 Jahre alt. Seit meinem 2. Lebensjahr lebe ich in einer Pflegefamilie. Im Teenager Alter habe ich dann meine Mutter sowie meine Geschwister kennen gelernt.

Die Frage nach meinem Vate blieb immer offen. Mit 16 Jahren habe ich dann erfahren, dass mein Vater seit bereits 14 Jahren im Wachkoma liegt. Ich wusste nicht ob ich ihn treffen wollte oder ob ich es einfach lassen sollte. Ich nahm Kontak mit dem Pflegeheim auf und die sagten mir ich dürfte erst mit 18 Jahren zu ihm hin fahrern. 2 lange Jahre musste ich warten um einen mir unbekannten Menschen kennen zu lernen. Für mich ist das alles sehr neu und um ehrlich zu sein bin ich total überfordert. Mitlerweile war ich schon 4 mal bei ihm und versuche so gut wie es geht mich um ihn zu kümmern. Ich würde gerne die Vormundschaft übernehmen, da er auser mit keinen Besuch mehr bekommt. Kennt sich jemand damit aus, was muss ich dafür tun? Darf ich das überhaubt schon? confused


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#2
Hallo Vanessa,

ich finde es unglaublich dass du gerne die Vormundschaft für deinen Vater, den du ja kaum kennst, übernehmen möchtest.
Es ist bestimmt nicht einfach für dich gewesen dich mit dem Zustand deines Vaters auseinander zu setzen.
Mein Bruder liegt nun seit fast 2 Jahren im Wachkoma und wir haben mit der Zeit gelernt damit irgendwie zu leben. Verstehen und beschreiben dieses Zustandes wird man wohl nie können.

Bei solchen Patienten heißt es nicht Vormundschaft sondern Betreuungsperson. Dein Vater wird bestimmt eine haben, wenn es niemand aus der Familie ist, dass ist es eine Person des zuständigen Gerichts.
Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit Betreuungsperson zu sein.
Mein Bruder wird bei meinen Eltern zuhause von einer 24 Stunde Pflege betreut und gepflegt. Als Ersatzbetreuuerin haben wir jetzt mich beim Gericht angemeldet, falls meine Mutter mal verhindert sein sollte. Wenn sie z. B. in Urlaub wäre.

Ist dein Vater in einem Heim für Phase F Patienten untergebracht?
Du kannst sie dort mal fragen wer seine gesetzliche Betreuungsperson ist. Die müssten es wissen. Dann kannst du dich an das zuständige Gericht wenden und dich dort mal über die Betreuungsübernahme erkundigen.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Mfg

Anna
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#3
Hallo Vanessa.
ich weiß nicht in welchen Bundesland Du Dich befindest.Ich kann Dir nur den Tip
geben,Dich mit dem Gericht in Verbindung zu setzen(Vormundschaftsgericht) oder
über eine Sozialarbeiterin in Heim anzusprechen.Die kennen sich in allgemeinen gut
mit solchen Angelegenheiten aus.Gruß,Thomas aus Kiel(S-H).
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#4
hallo vanessa,
habe sowohl ihre zeilen als auch die antworten gelesen und muss leider sagen, die antworten gehen zwar in etwa in die richtige richtung, doch wenn sie es so machen wie erklärt, wird sich kein erfolg einstellen, denn so einfach ist es leider nicht - vor allen dingen sollte man vorher wissen wo die "fallstricke" sein können
als sach- und fachkundiger sowie kompetenter ansprechpartner für hilfesuchende angehörige,werde ich seit jahren auch von den institutionen empfohlen, meine meinung zum schicksal wachkoma wird auch angefragt von den medien - die letzten interviews gab es zum fall prinz friso -
als seit über 12 jahren selber betroffener angehöriger, engagiere ich mich zu gunsten anderer betroffener angehöriger - mein engagement ist kostenlos für alle die meine hilfe wollen, die hilfe ist stets individuell und nie global und sie ist neutral - der hilfesuchende geht keinerlei verpflichtungen ein - er muss nur den erstkontakt herstellen - am besten per e-mail und angabe einer festnetz-telefonnummer, ich rufe dann garantiert zurück - lediglich etwas zeit muss man mitbringen um ein telefonat führen zu können das letztendlich auch hilfreich sein kann
das mein engagement absolut seriös ist, dem hilfesuchenden keinerlei verpflichtungen mir oder dem verein gegenüber entstehen, kann belegt werden
außerdem ist der verein gemeinnützig von den steuerbehörden anerkannt und wird alle 3 jahre geprüft, bisher ohne beanstandungen
nehmen sie kontakt auf wir klären gemeinsam ihre fragen und probleme
grüße
w.b
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