Kliniköffnung - Gefahr für Niedergelassene ?
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Zitat:Kliniköffnung - Gefahr für Niedergelassene ?

Heftige Diskussion, weil Krankenhäuser jetzt auch in der ambulanten Versorgung mitmischen dürfen

NEU-ISENBURG (di). Die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen sorgt unter niedergelassenen Fachärzten für Zündstoff. Kritiker befürchten eine übermächtige, öffentlich geförderte Klinik-Konkurrenz.

Viele Ärztevertreter plädieren aber auch dafür, die mit einer Kooperation verbundenen Chancen einer engen Abstimmung zu nutzen - so der Hausärzteverband."Die Vielfalt bei den Kooperationen ist nicht aufzuhalten. Ich halte es nicht für sinnvoll, Dämme aufzubauen", sagte der BDA-Vorsitzende Dr. Ulrich Weigeldt der "Ärzte Zeitung". Er hegt zwar Sympathien für fachärztliche Vertragsarztstrukturen, glaubt aber, daß sich die hohen Investitionen für fachärztliche Einzelpraxen immer seltener lohnen werden. Für die Arbeit der Hausärzte sei die Organisation der fachärztlichen Leistungsanbieter im übrigen sekundär, sagte Weigeldt.

Unter den Fachärzten selbst hängen Ablehnung oder Zustimmung stark von der jeweiligen Situation in der Region ab. HNO-Ärztin Dr. Sylvia Schnitzer etwa, die Räume und Geräte in der west-mecklenburgischen Klinik Grevesmühlen nutzt, hat gute Erfahrungen gemacht: "Kooperation ist keine Einbahnstraße," sagt sie. Für Patienten biete die enge Abstimmung Vorteile.

Viele niedergelassene Fachärzte aber befürchten, daß mit der Öffnung der Krankenhäuser ein Wettbewerb zu ungleichen Bedingungen ausgetragen wird. Ärzte wie etwa der Stralsunder Gynäkologe Dr. Andreas Hohlbein sehen die Freiberufler in Gefahr, wenn öffentlich geförderte Krankenhäuser die gleichen Leistungen anbieten dürfen wie niedergelassene Ärzte, die aus eigener Tasche investieren müssen.
Ärzte Zeitung, 26.04.2004 und Ambulant, stationär? Die Tür für mehr Wettbewerb ist geöffnet


Der Gesetzestext dazu lautet :
Zitat:So steht es im Gesetz
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz erlaubt Verträge zwischen Krankenkassen und zugelassenen Krankenhäusern "über die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen sowie zur Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen" (§ 116 b, 2, SGB V).

Die Leistungen und Erkrankungen sind in einem Katalog aufgeführt und sollen regelmäßig vom Gemeinsamen Bundesausschuß ergänzt werden.

Genannt werden im Gesetz als hochspezialisierte Leistungen: CT/MRT-gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen sowie Brachytherapie. Zu den seltenen Erkrankungen und "Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen", bei denen ambulante Klinikbehandlungen möglich sind, gehören zum Beispiel die Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen, schwerem Rheuma, HIV/Aids, Hämophilie, Multipler Sklerose, Anfallsleiden oder schwerer Herzinsuffizienz.

Das Gesetz überläßt es dem Bundesausschuß, ob und in welchen Fällen die Kliniken nur auf Überweisung durch den Haus- oder Facharzt ambulant tätig werden dürfen.

Also wenn ich sehe wie beschieden die sog. Fachärzte häufig ausgestattet sind und wie unnötig man ansonsten wegen Peanuts im Krankenhaus rumhocken mußte find ich das Klasse. Ich glaub auch nicht daß die "Fachärzte" sich da viel Sorgen machen müssen. Die meisten gucken eh nur und schicken dann zur Diagnosik ins KH. Versteh die Aufregung daher überhaupt nicht.

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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