03.04.2005, 09:54
Noch ein Link zum Thema :
http://www.bundesregierung.de/Politikthe...tungen.htm
Liebe Grüße
Bettina
http://www.bundesregierung.de/Politikthe...tungen.htm
Zitat:Es gibt noch weitere Ausnahmen. So gilt die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren als zulässiger Ausnahmetatbestand, das heißt eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar. Bei der Pflege von Angehörigen ist zu beachten, dass das monatliche Pflegegeld angerechnet werden kann. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird das prüfen und entscheiden.
Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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