Pflegegeld darf bei Hartz4 nicht angerechnet werden!
#2
Noch ein Link zum Thema :

http://www.bundesregierung.de/Politikthe...tungen.htm

Zitat:Es gibt noch weitere Ausnahmen. So gilt die Pflege eines Angehörigen oder die Erziehung eines Kindes unter drei Jahren als zulässiger Ausnahmetatbestand, das heißt eine angebotene Arbeit wäre nicht zumutbar. Bei der Pflege von Angehörigen ist zu beachten, dass das monatliche Pflegegeld angerechnet werden kann. Ihr zuständiger Sachbearbeiter wird das prüfen und entscheiden.

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
RE: Pflegegeld darf bei Hartz4 nicht angerechnet werden! - von Sedolin - 03.04.2005, 09:54

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Alleinerziehendenzuschlag muß gewährt werden bei Hartz4 JustinNKH 0 5.942 13.03.2005, 13:15
Letzter Beitrag: JustinNKH
  Gebühren für Sozialverfahren - Das kann heiter werden Sedolin 0 4.783 24.03.2004, 10:24
Letzter Beitrag: Sedolin
  Die Liste der rezeptfreien Arzneimittel, die künftig von den Krankenkassen bezahlt werden Sedolin 1 7.121 22.03.2004, 16:05
Letzter Beitrag: Sedolin

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste