Pflegegeld darf bei Hartz4 nicht angerechnet werden!
#3
Ich habe folgende Erfahrung gemacht.
Im August 2004 stellte ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II,es dauerte sage und schreibe bis März 2005 bis dieser bewilligt wurde.In dieser Zeit kämpfte ich verzweifelt darum das dass Pflegegeld meiner beiden Pflegekinder kein Einkommen sondern eine Aufwandsentschädigung ist.Hierzu legte ich mehrere Schreiben von Jugendtämtern und Gerichtsurteilen bei. Im März 2005 bekamm ich dann endlich meinen Bescheid und eine rückwirkende Zahlung von Januar 2005 bis April 2005 mit dem zusatz das dass Pflegegeld nicht als Einkommen gerechnet wird. Super dachte ich mir,endlich wird ein Urteil anerkannt!!. Ich bekamm zu dieser Zeit pro Monat etwa 1110,-Euro.
Doch was nun,???. Für den Monat Mai 2005 kam kein Geld.
Am 09.05.2005 ging ich daraufhin zum Arbeutsamt um die Sache zu klären.Man teilte mir lapidarisch mit es gäbe ein neues Urteil ,welches besagt das dass Pflegegeld voll als Einkommen anzurechnen sei und mir monatlich nur noch 144,32,-Euro Arbeitslosengeld II zustehen.Auf die Frage hin ob ich eine Kopie des Urteils bekommen könnte wurde ich barsch abgewissen. Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen.Zur Not gehe ich bis vors Bundessozialgericht.
Wer hat noch solche Erfahrung gemacht???. Überlege eine Sammelklage Betroffener einzureichen.

mfg T.Ligmann Ligmann@gmx.de oder Tabusch@gmx.net
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Hartz4 Anrechnung von Pflegegeldern - von Ligmann - 09.05.2005, 23:28

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