Pflegegeld darf bei Hartz4 nicht angerechnet werden!
#4
Hallo Herr Ligmann,

meiner Erfahrung nach haben die unterschiedlichsten Behörden die Tendenz, Situationen auszureitzen.
Ich kann die Anzahl der ganz bewussten Desinformationen, Fehlinformationen und Verschweigen von dem Antragsteller hilfreichen Möglichkleiten, die ich nun innerhalb von sieben Jahren Pflegetätigkeit und dadurch Abhänigkeit von Behörden bezüglich meines Kindes erfahren musste, nicht zählen.
Z.T. entstanden mir und meinem Kind widrige Umstände. Es interessiert keinen.
Bei Behörden zählt bedauerlicherweise nur eines: Druck, Druck und immer wieder Druck, bis der Groschen fällt.
Eine andere Sprache wird schlicht ignoriert. Es wird, und ich kann das mit Beispielen belegen, versucht, die Menschen zu desinformieren, hinzuhalten und darauf zu setzten, dass diese aufgeben oder es von vornherein nicht begreifen. Das ist eine echte Erfolgsnummer.
Wenn die Behörde, das AA oder was immer, sich auf ein Urteil beruft, ist es völlig selbstverständlich, dass sie dieses nennt.
Alles andere wäre Täuschung.

Haben Sie einen Anwalt?
Vielleicht lassen Sie sich beraten, das geht auch erstmal kostenlos, hier in Freiburg bietet der Anwaltverein eine kostenlose Beratung am Amtsgericht an, so etwas sollte es in Hamburg auch geben, erkundigen sie sich vielleicht am Amtsgericht. Das ist nur ein vorläufiger Behelf, kann aber helfen, zu erfahren, wo ich juristisch stehe.
Meine Erfahrung ist, dass bei Behörden kein Reden, kein Schreiben, kein Verständlichmachen der Situation greift, sondern ausschliesslich formale juristische Interventionen.
Das schont im Übrigen auch die eigenen Nerven, jedes Aufregen über sinnlose Behördenschickanen sind vergeudete Lebenszeit und Lebensfreude.

Nicht dass ich Ihnen konkret helfen könnte, aber bestehen Sie auf der Begründung, warum Ihnen Leistungen vorenthalten werden, zumal Sie diese schon gewährt bekommen haben. Mienes Erachtens versucht die Behörde Ihnen etwas unterzujubeln, wovon sie selbst nicht genau weiss, wohin die Reise gehen soll.
Legen Sie Widerspruch ein, sollte dass nichts helfen, streben Sie eine Klage an (Ihre juristischen Einzelheiten kenne ich nicht), vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht ist das auch erstmal kostenlos. Viel kann ihnen dort finanziell nicht passieren.

Mit Grüssen,
Nikola Maria
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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RE: Hartz4 Anrechnung von Pflegegeldern - von ursel - 11.05.2005, 11:27

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