Hörgerät-Batterie hat Versicherer zu bezahlen
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Hörgerät-Batterie hat Versicherer zu bezahlen

Will privater Krankenversicherer Wechsel nicht tragen, muß dieses in den Versicherungsbedingungen stehen
MÜNCHEN (sto). Batteriewechsel für ein Hörgerät muß von der privaten Krankenversicherung genauso behandelt werden wie notwendige Reparaturen. Das hat das Landgericht München I entschieden.

Ein Mädchen, von Geburt an taub, wurde mit einem Cochlear-Implantat versorgt, dessen Kosten der private Versicherer erstattet hatte. Unter Berufung auf ihre Versicherungsbedingungen weigert sich der Versicherer, die Kosten von monatlich etwa 40 Euro für die zum Betrieb des Implantats erforderlichen Batterien zu übernehmen.

Nach den Versicherungsbedingungen werden nur Kosten für im einzelnen aufgezählte medizinische Hilfsmittel, darunter Hörgeräte, und deren Reparatur erstattet.

Das Landgericht München I verurteilte jetzt den Versicherer zur Übernahme der Batteriekosten. Es handele sich um erstattungsfähige Reparaturkosten für das Implantat, das die Beklagte selbst als Hörgerät und damit als erstattungsfähiges Hilfsmittel eingestuft habe.

Die Kosten für den Batteriewechsel seien nach allgemeinem Verständnis als Reparaturkosten anzusehen. So werde der Aus- und Einbau von Batterien in Armbanduhren oder Autos auf den Rechnungen häufig als "Reparatur" ausgewiesen. Zudem dienten Reparaturen dazu, die Funktionsfähigkeit eines Gerätes wiederherzustellen.

Da durch das Einsetzen der Batterien die Funktion des Implantats wiederhergestellt werde, seien die Kosten für den Batteriewechsel als Reparaturkosten anzusehen. Dies gelte unabhängig davon, ob der Batteriewechsel von einem Dritten vorgenommen wird, also Sach- und Arbeitskosten anfallen, oder nur die Kosten der Batterien entstehen, wenn das Wechseln selbst vorgenommen wird. Die Versicherung könne sich davon nur befreien, wenn sie dies in ihren Versicherungsbedingungen zum Ausdruck bringt.

Urteil des Landgerichts München I vom 2. März 2004, Az.: 20 S 19205/03

Ärzte Zeitung, 27.04.2004
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#2
Hallo Bettina,

Ich kenne ja diese Hörgerate der Versicher nicht bezahlst willst.
Ich habe zwei Hörgeraten und seit 2003 hat KK nicht bezahlst willst. Dann war ich mit Einzelfallhilfe ein ärztliche Attest für KK und Logopädie. Dann habe ich bei Logopädie bitten, dass weiter Protest gegen KK. Sie hat schon geschrieben, ein ein paare Tage hat KK anerkennt genommen.
Aufgrund ich praktische Gehörlosigkeit mit beiderseits Sprachentwicklung, Taubheit grenzend Schwerhörigkeit bekam.

Viele Kindern in der Schule haben viele Cochlear-Implant (CI) und geht schon alle diese Gehörlosenschule wechseln in Schwerhörigenschule. Ich weiß es, wenn jemand gut hören , kann andere Schule gehen.
Wer nicht genug unklar ist, kann in Gehörlosenschule bleiben.
Ich sehe CI ganze Risiko!!!!! Groar
Ich habe viele Erfahrung, am beste sind Familie Türkei wollte nicht gehörlose Kind haben, muss CI benutzt , dann kann besser hören, keine Lust zu Gebärdensprache lernen, darum ist so.
Ein Kind kann enscheiden nicht nur für Familie!!!
Möglich können die Eltern auch anerkennt das Kind gehörlos ist.


Gruß Anna
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