05.10.2005, 20:57
Hallo ihr Kämpfer Das Betreungsgesetz finde ich fur chtbar,tritt in kraft,wenn der Betroffene 18 ist,egal ob ledig oder verheiratet Vormundschaft hat immer das Gericht. Ich,als Ehefrau muß einmal im Jahr Rechenschaft ablegen. ,es ist als wenn man per Gesetz geschieden ist und eine Zwangsehe mit dem Gericht hat.Ich finde es schrecklich,daß Fremde per Gesetz in unsere ,EHE,eingreifen. Da ich vom Gericht als Betreuer eingesetzt bin beantrage ich einmal im Jahr die Unkostenpauschale