Recht zu sterben ?
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Liebe Forumnutzer,

obwohl das Topic schon etwas älter ist, möchte Ich mich dazu äussern.
Ich bin als seit Jahren als Arzt auf einer Intensivstation sowie als Notarzt tätig.

Ich habe beim Lesen dieses Forums festgestellt, wie leicht sich manche ein Urteil bilden, ohne wirklich Hintergründe zu erfragen.
Natürlich hat ein Mensch das Recht zu sterben. Das wird kein Arzt abstreiten wollen. Allerdings ist es als Arzt schwierig, diese Information vom Patienten zu bekommen, wenn er im Koma liegt. Aus dem Grund gibt es die Patientenverfügung. Es ist nicht zulässig, dass Angehörige die Entscheidung für den Patienten übernehmen. Ob es die Wahrheit ist, dass der Patient diesen Willen jemals geäußert hat, kann ich ohne schriftliche Unterlagen nicht nachvollziehen. Eine Einstellung einer Therapie (="sterben lassen") kann juristisch als vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge gewertet werden, wofür ich mich vor Gericht verantworten müsste, sofern keine Willensäußerung des Patienten vorliegt.

Zum Thema Angehörige: Ich habe während meiner Tätigkeit _mehrfach_ erlebt, dass z.B. die Kinder des Patienten vehemennt die Einstellung der Therapie und somit den Tod des Patienten gefordert haben. Ich habe den Patienten weiter therapiert, er wurde gesund. Es stellte sich heraus, dass er vermögend war, die Kinder ihn loswerden und das Erbe haben wollten und er niemals geäußert hatte, sterben zu wollen, wie er mir dann selber sagte. Solche oder ähnliche Konstellationen erlebt man leider nicht selten.
Schon alleine aus diesem Grund ist eine Therapieeinstellung menschlich, medizinisch und nicht zuletzt juristisch ein äußerst heikles Thema.

Thema Rettungswagen: Ich bin erstaunt und traurig darüber, dass selbst die Administrtoren dieses Forums scheinbar kein Wissen über die tatsächlichen Zusammenhänge haben. Die Bezahlung der Rettungsdienste erfolgt _nicht_ nach Erfolg. Als Arzt (gleiches gilt für das sonstige Rettungspersonal) bekomme ich entweder eine Einsatzpauschale oder einen festen Stundenlohn. Dabei ist es unerheblich, ob z.B. eine Reanimation erfolgreich oder erfolglos verläuft. Man macht es sich sehr einfach, wenn man sagt, dass man eine Reanimation einfach nicht machen sollte. Denn es gibt viele Berichte von Reanimation, gerade bei Kindern, die auch nach langer Dauer (> 45 Minuten) noch sehr gute Ergebnisse für den Patienten brachten (heisst: Leben ohne Einschränkungen). Wenn der Administrtor meint, man könne das Ergebnis einer Reanimation bereits im Vorhinein abschätzen, muss ich ihn leider enttäuschen. Und das hat selbstverständlich nichts mit "aus der Verantwortung stehlen" zu tun.

Ich würde mich freuen, wenn sich der ein oder andere erstmal mit einem Thema intensiv beschäftigt, bevor er leichtfertig eine ganze Berufsgruppe verurteilt und Verschwörungstheorien entwickelt. Auch wenn es natürlich einfacher ist, gewisse "Fachliteratur" bei Amazon zu bestellen und dessen Inhalt als Wahrheit weiter zu verbreiten...

Viele Grüße

Ein Arzt
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Nachrichten in diesem Thema
Recht zu sterben ? - von Gudrun - 10.10.2005, 10:16
RE: Recht zu sterben ? - von akinom1 - 10.10.2005, 22:50
RE: Recht zu sterben ? - von ursel - 11.10.2005, 09:12
[Kein Betreff] - von Sedolin - 11.10.2005, 11:03
RE: Recht zu sterben ? - von Gudrun - 12.10.2005, 07:42
RE: Recht zu sterben ? - von akinom1 - 12.10.2005, 23:10
RE: Recht zu sterben ? - von akinom1 - 12.10.2005, 23:59
RE: Recht zu sterben ? - von ursel - 18.10.2005, 14:13
RE: Recht zu sterben ? - von ursel - 18.10.2005, 19:35
RE: Recht zu sterben ? - von akinom1 - 18.10.2005, 22:39
RE: Recht zu sterben ? - von Gudrun - 19.10.2005, 10:04
RE: Recht zu sterben ? - von Gudrun - 19.10.2005, 10:19
RE: Recht zu sterben ? - von akinom1 - 21.10.2005, 04:11
RE: Recht zu sterben ? - von Arzt - 17.01.2011, 14:56
[Kein Betreff] - von Kathrinchen - 17.01.2011, 21:26
[Kein Betreff] - von ingod - 19.01.2011, 18:26
[Kein Betreff] - von hilde - 22.01.2011, 00:30

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