blindengeld
#21
Hallo Monika,

herzlichen Glückwunsch. Das ist doch mal ein toller Erfolg. Da hat sich das kämpfen wirklich gelohnt.

Du schreibst in voller Höhe. Da wird aber dann der Anteil des Pflegegeldes gekürzt - oder nicht ?

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#22
liebe bettina
nein ,es wird nichts gekürzt,hätte ich die möglichkeit,die antwort zu drucken,würde ich es machen,aber du kannst mich anrufen und ich würde dir den wortlauf vorlesen.
lg monika
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#23
Glückwunsch, Monika.

Zu Deiner Frage, bei Valentin kürzt die Behörde durch das Pflegegeld von 480 Euro auf 23 Euro. Ein schlechter Witz. Da siehste mal, einheitliche Gesetze, unterschiedliche Interpretation.
Bin damit bei dem Landessozialgericht, die wiederum beim Ministerium für Soziales anfragen mussten, ob es eine neue Rechtssprechung gibt.
Die Behörde hier ist voll von Ihrem Ding überzeugt, und schreibt entsprechende Vorträge.
Es ist zum Verzweifeln, da ich den Paragraphendschungel nicht mehr durchsteigen kann. Heul2

Grüße, Nikola Maria
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#24
Hallo, an irgendeiner Stelle schrieb ich mal, dass ich mit Holger zum Augenarzt war, der leider wie Rumpelstilzchen um ihn sprang und nicht wusste, was er tun sollte.In unserem Urlaub erhielten wir ein Schreiben vom Versorgungsamt Rostock, dass wir zur Neurologischen Klinik sollten.Wie Monika schon schrieb, die Ärzte waren außerordentlich nett und zuvorkommend.
Es bestätigte sich, dass Holger nichts sehen kann.In der letzten Woche erhielten wir das entsprechende Schreiben vom Versorgungsamt.Vom Sozialamt wurde mir schon mündlich die Höhe der Nachzahlung mitgeteilt( den Antrag stellte ich im September).Ich glaube, es ist der volle Betrag.Die Mitarbeiterin sagte zu mir:"Nun haben Sie es ja doch geschafft."
Einen gesunden Sohn zu haben wäre mir lieber.
Viele liebe Grüße Gudrun
gbrungs
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#25
liebe gundrun
den vollen betrag,bekommst nur,wenn du keinen pflegedienst hast,oder ist es ,weil es ein unfall war anders?
trotzalledem,es sagt uns keiner,wo wir hilfe und finanzielleunterstützung bekommen.
immer auf die unwissenheit -hoffent-.
wir sind leider immer noch zu wenige,die für unsere angehörigen kämpfen,weil es einfach noch zu viele"lämmer"gibt sie wissen nichts von rechten und vertrauen blindlinks.
freue mich für euren erfolg
lg monika
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#26
Hallo, Monika,
den genauen Bescheid habe ich noch nicht (schriftlich).Mir wurde erst einmal mitgeteilt, wie viel nachgezahlt wird.Da muss ich abwarten.
Liebe Grüße Gudrun
gbrungs
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#27
Zitat:Original von akinom1
liebe bettina
nein ,es wird nichts gekürzt,hätte ich die möglichkeit,die antwort zu drucken,würde ich es machen,aber du kannst mich anrufen und ich würde dir den wortlauf vorlesen.
lg monika

Hallo Monika,

sorry, bin bis heute nicht zum anrufen gekommen. Irgendwie geht mir der Pflegedienst tierisch ab. Bin nur noch am routieren.

Würde mich schon interessieren, warum bei Euch gar nichts abgezogen wird. Das finde ich wirklich klasse. Gratulation.

Bei mir wird einiges gekürzt, aber ich bekomme trotzdem um ein vielfaches mehr als Nikola. Die Kürzungen, die bei Ihr vorgenommen werden sind eigentlich echt filmreif !

@Gudrun - auch Euch herzlichen Glückwunsch zum Erfolg - auch wenn der Anlaß immer unschön ist. Die Leute vom Amt scheinen echt manchmal der Meinung zu sein, daß uns nur am Geld gelegen ist. Wenn's nach mir geht, darf jeder Neider gerne mit mir tauschen - sein Kind ins Wachkoma und meines zurück in die Gesundheit und mich in die Berufswelt. Hätte da echt nichts gegen einzuwenden.

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#28
Liebe Bettina, vielen Dank für Deine lieben Worte.Ich denke, die Dame vom Amt hats nicht ganz so gemeint, wie sich`s angehört hat.Eher weil es so lange gedauert hat ( Sept.letzten Jahres stellte ich den Antrag).
Doch das lag am Versorgungsamt, das sich nicht rührte.
Holger bekommt den vollen Betrag, ich hatte vorsichtshalber noch einmal beim Sozialamt angerufen.Sie haben ja sämtliche Unterlagen von Holger da- und es ist alles richtig.
Liebe Grüße Gudrun
gbrungs
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#29
Hallo Frau Kaesmann,
meine Frau (48J) ist Wachkoma-Patientin seit Anfang 2006, zur Zeit in Früh-Reha im Klinikum am Europakanal/Erlangen. Der Antrag auf Blindengeld (Bayern, Nürnberg) wurde abgelehnt, allerdings ohne irgendeine Untersuchung bisher.
Wie kann Blindheit nachgewiesen werden bei Wachkoma-Patienten?
Habe schon von Blitz-VEP und Schachbrett-VEP gehört, nach Ärztemeinung gehört zum letzteren jedoch die Mitarbeit des Patienten (was im Falle meiner Frau nicht möglich ist).
Was kann ich tun, das Klinikum ist eigentlich gut ausgerüstet und auf neurologische Reha ausgerichtet.
Für eine kurzfristige Antwort wäre ich dankbar (die Reha läuft nur noch bis 5.1.07).
Beste Grüsse
Oskar Risius
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#30
Zitat:Original von Sedolin
Sofern eine eindeutige Schädigung des Sehnervs vorliegt, hat auch ein Apalliker Anrecht auf Blindengeld.

Ist der Sehnerv jedoch in Takt und die Blindheit resultiert aus der Wahrnehmungseinschränkung des Apallischen Syndroms gibt es kein Blindengeld mehr.
Ob der Sehnerv geschädigt ist kann ein Augenarzt messen.
liebe Grüße

Ginome

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