19.11.2005, 15:04
Hallo, die Wachkoma (Zeitschrift) hat kürzlich erst als Sieg gefeiert, dass das Wachkoma, also Bewusstseinseinschränkung od. -ausfall nicht als Ablehnungsgrund gelten darf.
Wenn ich Zeit habe suche ich es mal raus.
Aber letztlich ist es wie immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Es wird überall unterschiedlich gehandhabt. Das ist zwar nie so vorgesehen worden, in der Praxis ist es so.
Ich war wg. dem Blindengeld für mein Kind mehrfach vor Gericht, ein Verfahren läuft im Moment, da mir von ca 450 Euro nach Wildwest gekürzt wird und ich monatlich 35.- Euro ausbezahlt bekomme, ein Witz.
Der Richter blickt selbst nicht durch etc.pp. immer dasselbe usw. Es ärgert mich, aber Bürokratie ist eben oft leider tödlich. Siehe oben angeführten Spruch.
Gruss,
Nikola Maria
Wenn ich Zeit habe suche ich es mal raus.
Aber letztlich ist es wie immer: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.
Es wird überall unterschiedlich gehandhabt. Das ist zwar nie so vorgesehen worden, in der Praxis ist es so.
Ich war wg. dem Blindengeld für mein Kind mehrfach vor Gericht, ein Verfahren läuft im Moment, da mir von ca 450 Euro nach Wildwest gekürzt wird und ich monatlich 35.- Euro ausbezahlt bekomme, ein Witz.
Der Richter blickt selbst nicht durch etc.pp. immer dasselbe usw. Es ärgert mich, aber Bürokratie ist eben oft leider tödlich. Siehe oben angeführten Spruch.
Gruss,
Nikola Maria
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)