Wie begründe ich am besten einen Widerspruch?
#1
Hallo,

der Antrag für meinen Vater auf Reha ist leider von der Krankenkasse abgelehnt worden. Wer von euch kann mir einige Tipps bzw. einige Internetseiten geben, nach den ich mich in etwa richten kann, wenn ich den Widerspruch begründe?


Ich danke im Voraus..


lg

Sonya
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#2
Hallo Sonya !
Schreib mal bitte mit welcher Begründung die Krankenkasse abgelehnt hat,wenns geht schreib die Original zeilen.denn nur so kann man dann den Wiederspruch begründen.

Hallo Leute ,bitte schreibt mal eure Erfahrungen ,Sonya benötigt echt Hilfe.

Es grüsst dich ganz lieb Mike,s Mom Gaby
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#3
Hallo Sonya,

nach meinen Erfahrungen macht es nur Sinn, der Ablehnung der Reha mit medizinischen Gründen zu widersprechen. Das heißt, du brauchst einen Arzt, der die Notwendigkeit der Reha aus ärztlicher Sicht begründet.
Reha muss genehmigt werden, wenn aus ärztlicher Sicht mit weiteren Fortschritten zu rechnen ist.

Das heißt, dass du jetzt zunächst formlos und ohne Begründung und innerhalb der Widerspruchsfrist widersprechen mußt. Dann kannst du die Ärzte der Klinik in der dein Vater jetzt ist bitten, eine ausführlicvhe Begründung der Notwendigkeit von Reha zu schreiben.

In der Regel geht das dann erst mal zum MDK, denn nur der kann und darf medizinisch fachlich beurteilen, was sein Arztkollege da schreibt. Wenn der MDK dann auch ablehnt, hilft nur noch ein Fachanwalt für Sozialrecht und weitere ärztliche Stellungnahmen.

Und noch was : hast du überhaupt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten ? Oft schreiben die Kassen nur ein bla bla wie "es tut uns leid, dass wir ihnen nicht helfen können...". Wenn du keinen Bescheid hast, kannst du im Prinzip auch nicht widersprechen. Es ist dann aber auch nicht rechtswirksam abgelehnt.

Mein Tipp: sprich persönlich (nicht am Telefon!) mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Kasse. Schildere die Not deines Vaters und dass er doch noch Fortschritte macht und versuche zunächst, eine persönliche Beziehung aufzubauen. Auch bei der Krankenkasse arbeiten Menschen mit Mitgefühl und oft hilft das, zumindest habe ich das oft so erlebt.

So weit mein Rat, ich wünsch dir viel erfolg,
Ralf.
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#4
Liebe Sonja,
ich persönlich habe keine Erfahrungen damit. Ich würde Gaby zustimmen und Dich bitten mal die Begründung zu schreiben. Grundsätzlich vermute ich Du kannst Dich auf § 11 SGB V (Fünftes Buch),sowie §40 SGB V und § 26 SGB IX (Neuntes Buch) berufen. In § 11 SGB V finden sich die Leistungsarten der Krankenversicherung, Abs. 2 besagt: "Versicherte haben einen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (.....) die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern." In § 26 SGBIAngry Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) Abs. 1 findet man ähnlich formuliert: Zur medizinischen Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um Nr. 1 Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen , eine Verschlimmerung zu verhüten. Allerdings steht in Abs. 2 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nichts was auf Euren Fall zutrifft. Hier kommt vermutlich § 40 SGB V (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation) Abs. 1 zum Tragen er besagt: Reicht bei Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung nich aus, um die in § 11 Abs. 2 beschriebenen Ziele zu erreichen, KANN die KK aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Rehabilitationsleistungen in Rehabilitationseinrichtungen
(...) soweit dies für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten mit medizinischen Leistungen ambulanter Rehabilitation erforderlich ist, in wohnortnahen Einrichtungen erbringen. Und in Abs. 2 steht weiter: Reicht die Leistung nach § 1 nicht aus , KANN die KK stationäre Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in einer Rehabiliatationseinrichtung erbringen (...). Allerdings deutet das Wort KANN daraufhin, dass es sich hier um eine Ermessensleistung der KK handelt. Ich muss nochmal darauf hinweisen, dass ich da nicht wirklich viel Ahnung von habe, habe im SGB gestöbert und o.g. gefunden. Eigentlich sollte ich so etwas wissen. Hol Dir besser noch mal Rat von Leuten ein die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, die können Dir wahrscheinlich besser helfen. Nur ein Tip noch, beachtet unbedingt die Frist für den Widerspruch, ansonsten habt ihr weder beim Widerspruch noch bei der Klage (das wäre der letzte Schritt, wenn der Widerspruch nicht als begründet erachtet wird ) eine Chance, da ihr vermutlich mit dem Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung erhalten habt.
Im Normalfall beträgt die Frist glaube ich einen Monat nach Bekanntgabe, hier zählt sofern ich mich erinnern kann der Poststempel (aber lies das besser nochmal nach).

Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Erfolg!
Liebe Grüße
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#5
Liebe Sonja,
ich habe zwischendurch telefoniert und das zitieren aus dem SGB war nicht ganz einfach, da mein Mann lautstark über Skype kommuniziert. Jetzt habe ich meinen Beitrag geschrieben und sehe dann Ralles Eintrag. Also richte Dich besser nach dem was er sagt, er hat davon glaube ich mehr Ahnung. Nun vergiss am besten, was ich geschrieben habe. SORRY!!!

Liebe Grüße
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#6
Ich danke euch erstmal bis hierhin....



sonya
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#7
hi gabi und co!
hier sind die original zeilen aus dem Brief der Krankenkasse:

,,In Ihrem Fall kam der Gutachter des MDK-abweichend von der von Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt beantragten Maßnahme-in der Beurteilung vom 25.10.2007- zu dem ergebnis, dass die Ambulante,ggf. fachärztliche Krankenbehandlung am Wohnort mit Heilmittelgabe ausreichend und zweckmähßig ist. Aus den eingereichten unterlagen ist ein ausreichendes Rehabilitationspotemtial nicht zu erkennen.

Aus dem vorgenanten grund ist es uns leider nicht möglich, Ihnen die beantragte Stationere Rehabilitationsmaßnahme zu bewiligen."


sonya
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#8
hi gabi und co!
hier sind die original zeilen aus dem Brief der Krankenkasse:

,,In Ihrem Fall kam der Gutachter des MDK-abweichend von der von Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt beantragten Maßnahme-in der Beurteilung vom 25.10.2007- zu dem ergebnis, dass die Ambulante,ggf. fachärztliche Krankenbehandlung am Wohnort mit Heilmittelgabe ausreichend und zweckmähßig ist. Aus den eingereichten unterlagen ist ein ausreichendes Rehabilitationspotemtial nicht zu erkennen.

Aus dem vorgenanten grund ist es uns leider nicht möglich, Ihnen die beantragte Stationere Rehabilitationsmaßnahme zu bewiligen."


sonya

lieben gruß an alle
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#9
Liebe Sonja,
das ist wirklich frustrierend, dass man Deinem Vater ein "ausreichendes Rehabilitationspontenzial" abspricht. Leider hat der Gutachter offenbar keine Ahnung wie wichtig eine Reha für Deinen Vater ist. Es ist doch nun wirklich davon auszugehen, dass durch eine Reha Fortschritte(wenn auch vielleicht nur kleine) erzielt werden könnten und regelmäßige Therapien und häufige Mobilisation verringern doch in jedem Fall die Gefahr von Komplikationen wie beispielsweise Dekubitus, Lungenentzündung etc. Lasst Euch nicht unterkriegen und probiert es in jedem Fall mit einem Widerspruch. Das blöde ist nur der Widerspruch wird auch bei der Krankenkasse eingereicht und landet vermutlich beim selben Sachbearbeiter. Naja, wie gesagt danach besteht immer noch die Möglichkeit einer Klage. Also stark bleiben und weiter kämpfen! Vielleicht macht es ja Sinn wenn Euch ein weiterer Arzt den Nutzen einer Rehabilitation attestiert.
Ich wünsche Euch alles Gute und Deinem Vater schnelle Fortschritte.

Bis dann, liebe Grüße
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#10
Liebe Sonya !
Lege trotzdem Widerspruch ein un dschreibe eine kurz Begründung.

Hiermit lege ich Sonya ....... Tochter und Gesetzliche Betreuerin eingesetzt vom Amtsgericht für Vormundschaftswesen K..... ,Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid der die Ablehnung einer Stationären Rehabilitation meines Vaters Herrn ,,,,, beinhaltet.
Da mein Vater immer noch die Trachialkanüle hat und ich in der Einrichtung dafür sorgen musste das er eine Logopädin erhält,damit er Schluckübungen erhalten kann,bin ich der Auffassung das die Einrichtung nicht ausreichend potenzial besitzt um Therapeutisch alles abzudecken,ebenso hat mein Vater immer noch den Blasenkatheder der ständig entzündungen der Harnröhre verursacht.
Wie soll ein Patient Fortschritte machen wenn er mit einem Blasenkatheder und einer Trachialkanüle zu Kämpfen hat und obendrein noch Fieber durch die Blasenentzündung bekommt.

Um endlich meinen Vater Herrn........ das Leben Gesundheitlich zu verbessern und ein entfernen der Hier genannten Fremdkörper zu erreichen Bedarf es Täglicher Betreuung durch Kompetente Ärzte und Therapeuten.Dies wird nur durch eine Rehabilitationsmassnahme erfolge aufweisen.

Hiermit möchte ich sie Bitten mir als Betreuerin die Kopien der Eingereichten Unterlagen des Behandelnden Arztes sowie das Gutachten des MDK zuzusenden.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüssen Frau Sonya ......


Wenn du magst kannst du so erstmal den Widerspruch einlegen.Ich hoffe das wir dann keine weiteren Schritte einleiten müssen und die sich kulant zeigen.
Sei erstmal lieb gegrüsst von mir Mike,s mom Gaby
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