Gesucht: Zwei Zimmer Wohnung in Freiburg
#31
Danke Bea. Das ist nett von Dir.

Ich bin nicht scharf darauf, ins Fernsehen zu kommen. Habe selbst kein Fernsehen, und erwarte von irgendwelchen Storys keine Hilfe.

Schön wäre es dagegen, wenn konkret sich eine Lösung der Wohnungsfrage, und der Arztklage, erreichen lassen würde.
Beides ist mir endlos wichtig.

Zitat: Ich hab mal gehört, dass eine Nasensonde nicht auf Dauer liegen sollte, da sonst die Flimmerhäärchen kaputt gehen und man so infektanfälliger sein soll.

Das ist Unsinn. Eine Peg ist um einiges unnatürlicher als ein kleines Schläuchlein durch eine natürliche Körperöffnung.
Ich bin gegen ein PEG. Eine künstliche Wunde, stört die Integrität des Körpers.

Alles Liebe Euch, und schöne Festtage,
Nikola
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#32
Zitat:Original von Bea F.
Hallo Nikola,

sag mal, geht es denn nicht einfacher über Immobilienscout oder so ? Soviel ich weiss, übernimmt die Arge auch die Kosten der Kaution.
Ich kenne die Mieten in Deiner Region nicht, aber hier wird eine Kaltmiete von 5,50 / qm gezahlt und Dir würden mit Deinem Sohn 75 qm zustehen. Dafür musst Du Dir ein Attest vom Arzt besorgen, dass Dein Sohn schwerstbehindert und auf einen Rollstuhl bzw. Rehabuggy angewiesen ist, da steht Dir dann ein erhöhter Wohnraum zu.



Ich drück Dir die Daumen :-)

l.G.
Bea



Das "Amt für Wohnraumversorgung" schrieb mir auf meinen Widerspruch zu dem meiner Ansicht nach falsch ausgestellten Wohnberechtigungsschein falsch a) allgemeiner Wohnberechtigungschein / keine besondere Bescheinigung
b) in der Berechnung 60qm falsch,

am 23.12.08

Guten Tag,
sehr geehrte Frau X

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches Mit diesem SCheiben wollen wir Sie über die Rechtslage informieren.

I. Besonder Bescheinigung

Eine besondere Bescheinigung nach § 15 Landeswohnraumförderungsgesetz (LW0FG) gibt es nicht. Es gibt nur einen speziellen Wohnberechtigungsschein. Dieser wird ausgestellt, wenn Sie eine Wohnungszusage für eine bestimmte Sozialwohnung haben.
Ansonsten wird immer die allgemeien Bescheinigung ausgestellt.

II. Mehrbedarf

In den Durchführungshinweisen des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz steht:

Die Bestätigung eines zusätzlichen Bedars an Wohnfläche oder Wohnräumen ist durch die zuständige Stelle bei Vorliegen der nachfolgenen Fallgestaltung zulässig.

Bei Schwerbehinderten im Sinne des §4 Abs. 21 LWoFG , wenn durch die Art der Behinderung ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf besteht. Dies hat die zuständige Stelle (Amt für Wohnraumversorgung) zu beurteilen. Von einer solchen zusätzlichen Wohnflachenbedarf ist insbesondere bei Rollstuhlbenutzern auszugehen.

Bitte reichen sie uns Unterlagen ein, aus denen hervorgeht dass ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestaheht.

Im Auftrag
F.


Frage in die Runde: Das ist ja Hohn, wenn der Betreffende schon eine Wohung hat, wird ihm besonderer Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Die Behauptung. Was soll das??

Halte ich für eine glatte Lüge. Kennt sich damit jemand aus. Sad

Ich bekam ein Telefonat Frau Fischers (die Dame, die das Schreiben verfasste) mit, als ich in ihrem Büro saß und sie bat, sich mit dem Amt für Wohnungswesen und Liegenschaften kurzzuschließen, in dem sie ihre Kollegin vom Wohnungswesen fragte, welchen Schein.
Frage: "Also "nur" den Schein xy, irgendwelche Behördenkürzel"
Ich habe nicht mitstenographiert. Aber eine nette Zeugin dabei. Das klang ganz anders, als sie in ihrem Schreiben behauptet.)

Bzgl. Attest wegen 15qm "Mehrbedarf".
Das Attest hat der Arzt wohl vorhin ausgestellt. Ich werde es nachher abholen. Ich halte das bei den Unterlagen, die der Behörde schon verfügbar sind, für eine Schikane. Schließlich ist der ganze Umzug darin begründet, dass diese Wohnung hier keine Möglichkeiten für den Rehawagen meines Kindes aufweist.


Aber ich beginne das sportlich zu sehen.
So viel tiefen Ekel, wie die Behörden der Stadt Freiburg mir schon verursacht haben, das ist gar nicht mehr zu toppen.
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#33
Zitat:Original von Bea F.
Hallo Nikola,

also, das ist ja echt schlimm, dass sich da gar nichts tut . Da bleibt Dir wohl nur der Schritt, Deine Situation in den Medien zu schildern. Ich habe gestern einen Beitrag in Akte X gesehen , wo auch einer allein erziehenden Mutter mit 3 gesunden Kindern geholfen wurde. Wäre doch mal einen Versuch wert, oder ?

Ich drück Dir weiterhin die Daumen Smile

glG
Bea


Schau, die lesen hier schon mit.
Bettina ist mit Ihrem Forum sowas wie eine Mini AkteX *scherz*


Hier im Wortlaut:

Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Dezernat IV

16.12.2009

Sehr geehrte Frau NN,

Ihr Schreiben vom 29.11.09 haben wir erhalten.

Das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen hat sowohl Ihren wiederholten Scheriben, Ihrem persönlichen Vortrag in unserem Haus als auch den Brief des Kinderzentrums München entnommen, dass Sie für sich und Ihren schwerst mehrfachbehinderten Sohn eine barrierefreie Wohnung benötigen.

Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 26.11.09 mitgeteilt haben, verfügen wir über derartige Wohnungen nicht, auch wenn Sie dies in Internet-Veröffentlichungen anders darstellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

L.


Steine
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#34
Mal ne blöde Frage..
Warum hast Du keine Kopie des Behindertenausweises beigefügt? Bzw jetzt nachgereicht? Das Merkzeichen aG sollte eigentlich schon ausreichen für den Mehrbedarf. Dein Sohn müsste ja alle Merkzeichen haben.
liebe Grüße

Ginome

Tipp
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#35
Natürlich habe ich den Schwerbehindertenausweis in Kopie in den Akten, wesentlich mehr sogar noch. Eine halbe Seite med. Diagnosen

Ein Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen langt nicht mehr aus.
Wie im Brief geschrieben, die Entscheidung liegt bei der Behörde. Auch deswegen hatte ich ihn ausgeschreiben hier rein gestellt.


Die sind ja auch darüber informiert, dass ich dezidiert eine barrierefreie Wohnung suche, wegen der Krankheiten meines Kindes.
Ansonsten wäre das ja kein Problem, angeblich. Sie hätten ja nur keine barrierefreien Wohungen. So sagen sie.
Sonst, meinten die Damen, hätten sie Altbauten, ehemalige französische Kasernen, usw.

Dass ich für 5,50 euro pro qm nichts finde, interessiert sie aber auch nicht.
Ich hatte ja in einem meiner Schreiben angeboten, wenn sie wie sie meinten über keine barrierefrei Wohnungen verfügen - was nicht stimmt das ist mir bekannt, selbst wenn es stimmen würde wären sie gesetzlich verpflichtet, solche Wohungen zu schaffen - dann können sie mit dem Arbeitsamt verhandeln, dass diese mir eine reguläre, also ganz übliche Miete erstatten. Die ich dann selbst suche.

Dass ich überhaupt an die Behörden rangetreten bin, ist nur diese Zwangslage.
Ich kann keine Wohnung auf dem freien Markt anmieten, da das Arbeitsamt diese Miete nicht bezahlen würde, da deren Preisvorgaben nicht zu erfüllen sind. Solche geringen Mieten gibt es nicht.


Ich werde nie vergessen, ich hatte eine Wohnung, schon den Mietvertrag, bevor ich meinen Sohn bekommen habe.
Uhlandstraße 3. Freiburg.
Über die Dreisam in der Stadt, Jugendstil, nette Nachbarn, eine alte Dame, Steuerberater und glaube noch einen Rechtsanwalt. Große Tanne im Vorgarten.
Eine Freundin wäre um die Ecke gewesen, die mein Kind ab und an nehmen hätte können.
Sie war etwas billiger, da keine Küche, so dass sie für mich erschwinglich gewesen wäre. Studenten etc. wohnten vorher dort.
Ich gehe heute manchmal dort vorbei, um sie zu sehen und unter dem Fenster stehen zu bleiben.

Sie war der Behörde um 30 DM zu teuer. Eine Anwältin riet mir abzusagen. Ich hatte angeboten und sehr gebeten, diese 30 DM beizusteuern zu dürfen. Denen war alles egal, Vorschriften.
Ich war freundlich und nett, ich habe sachlich dargestellt wie die Situation war, und ich hätte ihnen keinerlei Zusatzkosten verursacht. Das ging in ein Ohr rein ins andere raus.

Monate weiter suchen. Gelandet bin ich in einem entsetzlichen Wohnumfeld, ich wollte sofort wieder weg. Ich wurde zu Boden geprügelt, im 9 Monat, und vieles, vieles mehr.
Ich habe mit Säugling weiter gesucht, wöchentlich Wohnungen angesehen usw.
Ich bin dann nach sehr viel Übel umgezogen, über einen damaligen Bekannten eine andere Wohnung bekommen, der den Mietvertrag so schrieb, dass die Miete gerade in die Vorgaben der Behörde passte, und dem ich dann den Rest - den er selbstverständlich und üblich den Mietpreisen forderte - unter der Hand geben musste.


Die Wohnungen von den Hartz vier Leuten sind alles geförderte Sozialwohnungen, die idR ebenfalls schon über den geforderten Preisen liegen. Anders sind die Behörden-Vorgaben gar nicht zu erfüllen.
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#36
Hallo Nikola ,

hier ist es aber auch so, dass ein SBA nicht ausreicht, um einen Mehrbedarf an Wohnraum nachzuweisen. Ich musste damals auch vor dem Unterschreiben des Mietvertrages ein Attest vorweisen, aus dem hervorgeht, dass es sich um ein Kind im Rolstuhl mit diversen Hilfsmitteln handelt... das scheint wohl so üblich zu sein.
Vielleicht solltest Du Dich nicht auf eine barrierefreie Wohnung spezialisieren, denn die sind in der Tat sehr rar. Behindertengerechte Wohnungen sollte es aber in jeder Stadt geben, d.h. entweder ebenerdig oder mit Aufzug.
Ich denke mal, dass Du mittlerweile bei alen ansässigen Wohnungsbaugesellschaften als wohnungssuchend eingetragen bist. Wenn Du dort eine Wohnung bekommen könntest, dann einfach mit dem Mietvertrag zum Amt gehen.... Dir stehen mit Deinem Sohn dann ja nicht nur 60 sondern 75 qm zu .

Ich hoffe, Du hast im neuen Jahr mehr Glück,

viel Erfolg
und glG
Bea
Wenn Du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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#37
Hallo Bea, hattest du geschrieben. Die Entscheidung liegt dennoch bei der Behörde.
Das heisst, ich würde gerne wissen welche Kriterien bzw. welche Vorgaben die Behörde hat. Also welche politischen Weisungen.
Oder ob die Behörden nach eigenen Vorstellungen entscheiden dürfen. Das wäre ein Schritt in Richtung Obrigkeitsstaat, bei dem Bürger entmündigt werden. Und es trifft die Schwachen wie Arbeitslose, Kranke und Kinder immer als Allererstes.

Hier eine Mail der "Behindertenbeauftragten" der Stadt Freiburg an die Klinik in München.
Die Mail spricht Bände.
Das sind "Sozial" Menschen, die es nur auf Posten und öffentliche Gelder abgesehen haben.
Und auch darauf regelmäßig in der Zeitung vorzukommen und sich feiern zu lassen, wie "sozial" sie doch sind.

Ich könnte von diesem Verein, Zugvogel e.V. Förderverein für Selbsthilfteprojekte von Menschen mit und ohne Behinderung e.V., dem Frau Grunemann angehört und der ihr das Ticket in die Kommunalpolitik verschaffte, einiges erzählen.

Vielleicht an anderer Stelle, zu einer anderen Zeit.

Hier die Mail:

Von: E. G.
Gesendet: Sonntag, 10. Januar 2010 20:25
An: L. M.
Betreff: Antw: Unterstützung bezüglich Wohnungssuche


Sehr geehrte Frau L.,
ich habe schon sehr viel über die von Ihnen erwähnte Mutter mit behindertem Sohn aus anderen Bezügen gehört . Die Lebensumstände der Familie sind unbestritten nicht einfach, aber die Frau wohnt in einem Haus mit Aufzug und meines Wissens nach gibt es auch im Erdgeschoss barrierefreie Wohnungen .
Welche speziellen Anforderungen muss die Wohnung denn außer dem Aufzug für die Familie haben?Es ist alles andere als leicht, barrierefreie Wohnungen in Freiburg zu finden . Das Wohnungsamt und die kommunale Stadtbau empfehle ich ansonsten noch weiter.
Ich werde mich noch weiter umhören und mich direkt an die Dame wenden, wenn ich noch eine
idee habe.

Mit freundlichen Grüßen
E. G.


Ich habe übrigends einen Namen, aber das scheint Frau G. nicht zu interessieren.

Ich bin "die Frau" oder "die Dame".
WAHNSINN.
Frau G. würde mir das nur einmal ins Gesicht sagen.

Aber als sogenannter Sozialfall muss man sich halt vieles gefallen lassen.
Ich komme ja gar nicht ins Gespräch - selbst mit irgendwelchen niederen Beauftragten nicht. alles verschlossene Türen.
Geschweige denn mit Leuten, die an entscheidenden Positionen und Hebeln sitzen.
Haste nichts, biste nichts. Eben zu verwaltender Unrat.


Wie gesagt, an anderer Stelle zu dieser "Behindertenbeauftragten" und der Stadt Freiburg mehr.

Gruß an Dich,
Nikola
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#38
Hallo Nikola,

eben darum solltest Du Dich mal an die Öffentlichkeit wenden, hat ja nichts damit zu tun, unbedingt ins Fernsehen zu wollen, aber es gibt durchaus die Möglichkeit, über Presse oder Medien dann doch letztendlich Hilfe zu bekommen, wenn die es nicht anders wollen, bleibt Dir doch nur dieser Weg.
Und im Grunde stimmt es ja, was sie sagen, Du hast eine Wohnung mit Aufzug.
Das Umfeld, in dem Du lebst , ist denen ja ziemlich egal. Du kannst wahrscheinlich nur darüber argumentieren, dass evtl. der Aufzug dauernd nicht funktioniert oder andere Dinge, die gerade für Dich und Deinen Sohn wichtig sind....
Manchmal glaube ich, die wollen es nicht anders.....


l.G.
Bea
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#39
Hallo,

zur Erinnerung: Ich wurde vor Gericht gezerrt. Wegen unserem Hund.
Die Immobilientypen klagten auf Unterlassung und Entfernung.

Sie drohten mir an für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu Euro 250.000,00 und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monate.


Es kann aber tatsächlich sein, dass ich mich bald an die Medien wenden muss. In einer anderen Sache, ich meine, sie liegt in der Luft.
Behörden haben leider viel Möglichkeiten, Behauptungen aufzustellen und Gerichte für sich einzunehmen.
Und ich weiss, dass ich dann wieder ganz alleine da stehen werde. Alle Bekannten machen sich dann ganz plötzlich aus dem Staube.

Sag mal Bea, wie machst du das eigentlich mit der Schule deines Sohnes? Du kommst doch da klar, nicht wahr?

Nun ja, vielleicht bin ich heute abend ja auch nur ein bisschen pessimistisch.

Lieben Gruß,
Nikola
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#40
Hallo Nikola ,
wie meinst Du das, wie ich das mache mit der Schule meines Sohnes ?
Wir haben eine ganz tolle Schule, in der Dario sehr gut gefördert wird. Er bekommt dort KG und Ergotherapie, niimmt am Unterricht teil. Er kann ja " JA / NEin - Fragen mit den Augen beantworten und sich ansonsten mit Hilfe seines Computers ( My Tobii ) mitteilen. Die Lehrer und Therapeuten sind sehr gut und zudem wird Dario von seinem Pflegedienst begleitet. Der Bus holt die beiden morgens ab und bringt sie mittags wieder zurück. Dario wird in seinem Rolstuhl transportiert. Es gibt auch einen sehr guten Austausch mit den Lehrern und Therapeuten , also , ich kann mich da echt nicht beschweren.
Es scheint in eurer Region wirklich alles viel komplizierter zu sein als bei uns .
Okay, barrierefreie Wohnungen sind auch hier Mangelware, ich hatte wohl einfach nur Glück, diese zu finden, in der ich wohne.
Sämtliche Wohnungsbaugesellschaften hatten nichts , immer EG - Wohnungen mit mindestens 5 Treppenstufen, lach, das geht ja nun mal nicht mit dem schweren Rolli !! Hab dann eine Privatwohnung in der Zeitung gefunden und das Glück, sehr nette Vermieter zu haben !!!

Du solltest in unsere Region kommen.

glG
Bea
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