Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
#1
Hallo,

Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand sagen könnte, was ich von dem Gutachten bezüglich der medizinischen Behandlung meines Kindes halten soll, welches ich in Auftrag gab.

Ich finde das Gutachten ehrlich gesagt etwas unzulänglich. Und es beantwortet meine Fragen nicht.

Der Gutachter schaute sich nicht die Akte als solche insgesamt an, sondern erfragte von mir, welche medizinischen Sachverhalte ich abgeklärt haben wollte.
Das ist für einen medizinischen Laien eine Unmöglichikeit, da ich nicht wissen kann, was die Kriterien einer guten Behandlung sind.
Ich hatte mich drei Jahre durch Lehrbücher gelesen und ein paar essenzielle Dinge notiert, immer im Vergleich zum Studium der Krankenakte meines Kindes.

Auf die Anfrage des Gutachters war ich schlecht vorbereitet, da ich dachte, er geht das Geschehen selbstständig durch.
Der Preis von 2700 Euro hätte das auch gerechtfertigt, wie ich annehme.

Sobald ich mehr Zeit finde, führe ich einzelne Punkte näher aus.
Momentan bin ich krank, und möchte erstmal nur das Gutachten als solches anführen.
Und um Hilfe bitten, es wäre mir wichtig, Klarheit über den Zustand meines Kindes zu gewinnen.

Hier der link, es ist ein Download. Keine Sorge wegen Viren und ähnlichem, das ist sauber, ich prüfe das regelmäßig: http://www.huahinelife.de/zeug/gutachten.zip

Es kann sein, dass Sie die Datei nicht öffnen können. Dem Systemadministrator dieses Forums, GinomeGilati, sei herzlich gedankt, sie machte sich viel Mühe und viel Arbeit.
Aber nicht alle Downloads funktionieren. Sollte dem bei Ihnen so sein, melden Sie sich bitte entweder hier im Forum, oder gerne auch per Mail.

Meine Mailadresse lautet huahine@freenet.de. Ich kann Ihnen das "entpackte", also die nicht komprimierte Datei zukommen lassen, die können Sie über den Media Player ohne Probleme abrufen.

Sie würden mir sehr helfen.
Wenn Sie Unklarheiten oder offene Fragen beseitigen könnten oder sonst eine Anmerkung haben.

Vielen Dank,
mit Grüßen,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#2
Hallo Ursel,

ich habe es gelesen bin aber weder juristische noch medizinische Fachfrau.
Nach meiner Erfahrung mit unseren Prozess scheint das Gutachten in Ordnung zu sein.
Ein Gutachter beantwortet Fragen, was er auch bei dir gemacht hat.
Zum Schluss ist eine Zusammenfassung und ein Ergebnis.
Das ist so üblich.
Allerdings weiß ich nicht, ob der Gutachter eine Kapazität bei euch für diesen Fall ist.

Wir haben in den Jahren des Prozess 3 Gutachten gebraucht.
1. war vom Gericht beauftragt
2. von uns privat
3. von der Gegenseite

Der Preis, den du nennst ist im üblichen Rahmen denke ich.

Darf ich fragen, warum du jetzt nach so langer Zeit noch Aufklärung haben willst?
Für Dich selber oder wegen Regress?
Soviel ich weiß sind nach 3 Jahren keine Regressforderungen mehr möglich, so zumindest bei uns.
Nach dem Gutachten sind keine Fehler bei der medizinischen Behandlung passiert.


Ich wünsche Dir gute Besserung
Pass auf dich auf

neni
Antworten
#3
Hallo Neni,

Hattet Ihr mit Eurem Anliegen bei Gericht Erfolg?
Ich hoffe es für Euch.

Kann man die Gutachter ob ihrer Neutralität oder ihrer Beziehungen zu Kollegen befragen beziehungsweise Einsicht erhalten in deren Vita und deren Kompetenz?
Je komplizierter der Vorgang, desto fähiger muss der Gutachter sein, nicht wahr?
Sollte der Gutachter aus einem anderen Land sein, so dass man Gefälligkeitsgutachten zumindest minimieren kann? Ich hörte, dass Gerichte oft keinerlei Sorgfalt an den Tag legen, was die Auswahl der Gutachter angeht. dass das fast jeder Wald und Wiesen Arzt machen kann, wenn er sich in die entsprechenden Listen eintragen lässt.

Ich habe desweiteren die Erfahrung gemacht, dass Richter sich teilweise das Blaue vom Himmel erzählen lassen, ohne je zu hinterfragen.
Ich bin enttäuscht von dem, was da den gewiften Taktikern alles möglich ist, anfänglich dachte ich, das ist nicht real.
Dann sitzt du da als Mutter eines kranken Kindes, alle schauen dich mit großen Augen an, wenn du es wagst, deine Sichtweise zu erklären. Skuril.

Ach ja, ich bin gerade am packen, da ich morgen für ein paar Tage zu einem Bekannten nach Berlin fahren möchte. Mit einem kranken Kind packt man immer den halben Hausstand mit ein, daher nur eine kurze Darstellung.
Wenn ich zurück bin, greife ich ein paar Punkte aus dem Gutachten besser auf.

Nach so langer Zeit? Nein, ich bin seit den ersten Tagen auf der Intensivstation "an der Sache dran". Aus berechtigten und ins Auge springenden Gründen, in der Klinik am Mittag nach dem Unfall am vorherigen Abend. Da sagte ich zu meiner Mutter, die wissen nichts, gar nichts, ein einziges stümperhaftes Gehampel.
Leider hat sich das bewahrheitet.
Zehn Jahre, an denen ich täglich der Vorgänge dort gedenke. Nicht erst seit Gestern, schön wärs.
In den ersten Jahren hatte ich Mühe, Ruhe zubewahren, wenn ich an seine Zeit in dieser Klinik dachte.
Und so kann man keinen Prozess führen, im emotionalen Tiefflug.
Bei großem Schmerz klare Gedanken zu fassen braucht Erfahrung.
Auch musste ich in Ermangelung des Internets Lehrbücher teuer erwerben.
Manchmal brauchen Dinge ihre Zeit.

Mir geht es auch nicht um Geld, Deine Frage, das ist auch in Deutschland so, dass Schmerzensgeld nach 3 Jahren nach Kenntnis verjährt, sowieso kompliziert bei Wachkoma, da nur der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld hat, nicht die Angehörigen, anders als zum Beispiel in Frankreich. Und bei Wachkoma sind die auffassungen der Richter die der Ärzte, Koma geich kein Hirn mehr gleich keine Schmerzen gleich kein Schmerzesgeld. Makaber, evt. frevelhaft, aber wird so praktiziert.
schadensersatz verjährt in D nach 30 Jahren, sehr kompliziert im Einzelnen, führe ich nicht näher aus.
Geld ist auch nicht meine Motivation, obwohl es natürlich immer angenehmer ist, es zu haben, als es zu vermissen.

Kurz, das Gutachten ist nicht im Ansatz auf dem Stand von 1999, dem Zeitpunkt des Unfalls.
Nur ein paar Stichworte a.Cortoicosteroide, kein Nutzen-hohe und gefährliche Nebenwirkungen, was der Gutachter offensichtlich nicht weiss. b. Fehlende und falsch datierte Unterlagen, das ist unter Umständen juristisch bedeutsam, insofern als mir eine Beweislastumkehrung zugestanden werden könnte eigentlich sogar müsste, der einzige und entscheidende Punkt, will man Ärzte für Fehlverhalten haftbar machen, anders geht das nie, c. Barbiurate, sind zumindest sehr umstritten, wenn nicht fehlerhaft, wie vielfach dokumentiert, d. hyperventilation, kann krasse Schäden verursachen, wenn man sie nicht völlig beherrscht und die Sauerstoffzusammensetzung speziell ableitet, was einen großen Arbeitsaufwand bedeutet, Stichwort: Kosteneinsparung, die Hyperventilation bringt aber so gut wie keine nachweisbaren Vorteile bei der Schädigung, die mein sohn hatte, nur einen Kollaps der Gehirnzellen. Das führt zu ihrem Tod.
Und einiges mehr.

Ich wäre so dankbar, könnte jemand mit mir das Ganze kompetent durchgehen. So dass ich verstehen kann, warum mein Kind jetzt seit 10 Jahren im Koma lebt.

Es war nicht schicksalshaft, wie die medizinische Behandlung auf der Intensivstation ablief, es war schädigend.
Fachlich inkompetet und menschlich erbärmlich.

Ich melde mich wieder, wenn ich aus Berlin zurück bin.

Alles Gute und liebe Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#4
Unfassbar,

EU will Klagen gegen Ärzte erleichtern
Erschreckender Bericht aus Brüssel: Laut EU-Kommission machen Ärzte in Europa jede Menge Fehler, jede zehnte medizinische Behandlung ist demnach nicht korrekt. Deshalb sollen Patienten künftig einfacher gegen Mediziner klagen können.



das wäre der Ober-Hammer, sollte das tatsächlich in die Tat, also in die Rechtssprechung, umgesetzt werden.

Das ist, was ich die ganze Zeit sage: Beweislastumkehr abschaffen.
Das ist seit Jahrzehnten die Bremse, Ärzte für Schädigungen haftbar zu machen.

Denn niemand kann einfach aus dem Handgelenk der Klinik ein Fehlverhalten de facto nachweisen. Das ist eine Unmöglichkeit in sich. Der Arzt/die Klinik hatte viel zu leichtes Spiel, alles auf die Grunderkrankung oder Selbstverschulden des Patientenzu schieben. Fehler bei Ihrer Behandlung? Aber nicht doch. Alles Grunderkrankung oder eben das böse Schicksal.

Bislang war eine Enschädigung nur über juristische Tricks machbar, indem der Klinik/ dem Arzt zum Beispiel Formfehler, die problemlos zu beweisen waren, Dokumentationsfehler etc., zur Last gelegt wurden.

Damit hat man aber immer nur begrenzt Erfolg, wenn überhaupt. Vielfach wird ein Prozess gar nicht angestrengt, nicht zuletzt aus Bequemlichkeit, mit dem Spruch, das bringt ja eh nichts.
So werden Schuldige nicht bestraft und tätigen weiter ihr kriminelles, menschenschädigendes Handwerk.
Ein alter Spruch, bevor der Chirurg so richtig gut wird, hat er einen halben Friedhof mit Leichen bestückt.
Da ist etwas dran.

Ich habe vor ein paar Tagen die Akte meines Kindes erneut, wohl zum Hundertsten Male, durchgesehen.
Ich habe sie zur Seite gelegt.
Ich kann die dokumentieren Schädigungen nicht ruhigen Blutes studieren. Es macht mich rasend, dass ich die Leute nicht für ihr schädigendes Verhalten bestrafen lassen kann.


Hier der Artikel:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,...27,00.html

Berlin - Die EU-Kommission fordert mehr Sicherheit für Patienten - und das mit gutem Grund: "In rund zehn Prozent der Fälle entsteht in der EU bei medizinischen Behandlungen Schaden. Medizinische Fehler sind eine echte Herausforderung für die europäischen Gesundheitssysteme", zitiert die "Welt" die zuständige EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou.
Sie forderte die Mitgliedstaaten auf, die Sicherheit und die Rechte der Patienten zu verbessern.
Behandlung im Krankenhaus: Erschreckend viele Fehler
"Wir erwarten, dass die Mitgliedstaaten eine Reihe von Empfehlungen umsetzen, um die Sicherheit von Patienten zu verbessern.
Dazu gehört auch, dass im Falle von medizinischen Behandlungsfehlern Klagen erleichtert werden und eine Entschädigung sichergestellt wird", sagte Vassiliou. Sie will am kommenden Mittwoch konkrete Pläne vorlegen.

Laut Kommission treten pro Jahr allein in Krankenhäusern bei medizinischen Behandlungen in 15 Millionen Fällen Fehler auf.
Der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, forderte von der Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz, das Rechte und Pflichten zwischen Arzt und Patient klar regelt. "Für die Opfer ist es wichtig, dass entstandene Schäden möglichst unkompliziert geregelt werden. Leider ist dies derzeit selten der Fall, weil die Beweislast meist beim geschädigten Patienten liegt. Dies muss geändert werden", erklärte Billen der "Welt" zufolge.

Wenn ein Behandlungsfehler gutachterlich festgestellt worden sei, sollte der Arzt nachweisen müssen, dass sein Fehler nicht zu den Gesundheitsschäden geführt habe, forderte er.

In Deutschland landen laut "Welt" rund 10.000 Fälle jährlich vor Gericht oder bei den medizinischen Diensten der Krankenversicherer, weil Patienten sich falsch behandelt fühlen. Insgesamt würden rund 40.000 Fälle pro Jahr bekannt, in denen sich Patienten falsch behandelt fühlen - die Dunkelziffer liege nach Angaben von Experten aber deutlich höher. Am häufigsten werden laut Bundesärztekammer Chirurgen Fehler vorgeworfen. Es folgen Orthopäden, Internisten und Gynäkologen.

ler/AP/AFP
http://www.huahinelife.de

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Antworten
#5
Hallo,

in dem Gutachten wird anscheinend nur die intensivedizinische Versorgung dokumentiert. Was geschah denn danach? Gab es eine Reha, Therapien ?

Wie wurde Dein Kind weiter gefördert ?

Es wird wohl immer so sein, dass in der Akutphase ruhigstellende Medikamente eingesetzt werden. Wenn ich da an meinen Sohn denke..... es brauchte 3 erwachsene Personen, um ihn damals als 3 jährigen bei einer Blutabnahme festzuhalten, so hat er getobt und sich die Zunge zerbissen.

Ich glaube, mit der Erfahrung, die wir heute haben, hätten wir damals alle anders gehandelt . Aber wir standen doch selbst unter Schock, konnten nicht verstehen, was da passiert ist, welche Folgen es haben wird.


Hattest Du nicht den Gedanken, gleich schlägt Dein Kind die Augen auf und fragt .Mama, wo bin ich ?


.... und ändern kannst Du es nicht mehr....



l.G.
Bea
Wenn Du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
Antworten
#6
Zitat:Original von Bea F.

Hattest Du nicht den Gedanken, gleich schlägt Dein Kind die Augen auf und fragt .Mama, wo bin ich ?

nee, hatte ich nicht.
Schon ganz einfach deshalb nicht, da mein Kind noch gar nicht sprechen konnte.

Ändern könnte ich am surrounding sehr viel. Eben mit einer finanziellen Entschädigung.
Gesund wird er dadurch nicht mehr, aber es gibt viel dazwischen. In allererster Front geht es mir um die Bestrafung der Handelnden.

Ja, ich lebe äußerst ungern in der entstellenden Armut, in die ich durch die rund um die Uhr Pflege gezwungen worden bin.

Meinem Kind kann ich ebenso keine Threapien finanzieren. Das was von der gesetzlichen KK bezahlt wird ist ein Witz. So ungefördert wird er niemals Fortschritte machen können, außer es passiert ein Wunder.
Und die sind selten, wie wir wissen.

Zu ruhigstellenden Medikamenten in der Aktuphase sage ich mal nichts, das ist nur ein Problem unter ganz vielen. Die bei meinem Kind entscheidenden Fehlbehandlungen sind andere.

Findest du sieben Chloralhydratrektiolen am Tag als Standart - alle 2 Stunden - bei einem seit 4 Wochen im Koma liegenden Kind normal? Das ist pervers, nichts anderes. Die einzige Motivation liegt hier in dem Sadismus der Handelnden.

Dann das Luminal. Die Leute lieben es.
Wurde von den Nazischlächtern genauso geschätzt wie von den Exekutivbeamten der Todestrakte in Gefängnissen in vieler Herren Länder.

Gruß,
Nikola
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#7
Zitat:Original von ursel
Findest du sieben Chloralhydratrektiolen am Tag als Standart - alle 2 Stunden - bei einem seit 4 Wochen im Koma liegenden Kind normal? Das ist pervers, nichts anderes. Die einzige Motivation liegt hier in dem Sadismus der Handelnden.

Nö. Die liegt schlicht und einfach darin seine Ruhe haben zu wollen.
Wenn da ein Kind über Stunden, Tage, Wochen oder gar Monate am toben ist.. das hält keine Kuh aus.. also ruhig stellen und fröhlich sein =)

Und ehrlich gesagt - ich kanns gut nachvollziehen.
liebe Grüße

Ginome

Tipp
Antworten
#8
Bitte richtig lesen.

ich schrieb : ein im koma liegendes kind. da tobt nichts mehr.

eine verabreichung von hochpotenten giften an wehrlose kann ich nur als perversion betrachten. eine machtausübung gegenüber einem wehrlosen kind.
eine rektiole, und ein erwachsener ist matt und schwach auf den beinen. alle zwei stunden eine einem 14 monatigen baby ist sadismus.
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Antworten
#9
In der Aufwachphase tobt es schon.
Sadismus ist jemandem mit voller Absicht bewusst schaden und wehtun. Das diesen Leuten zu unterstellen ist, meiner bescheidenen Meinung nach, nicht nur unfair sondern schlicht und ergreifend falsch.
liebe Grüße

Ginome

Tipp
Antworten
#10
Hallo Ursel,
habe ich richtig verstanden: bekommt dein Kind jetzt keine Medikamente und keine Therapie?
lg
Neni
Antworten


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