24-Stundenpflege
#7
Hallo Janine,

du hast Recht, wenn du sagst, dass man deinen Vater im Wachkoma nicht alleine lassen kann. Du nennst das sich Drehen und nicht selber essen können, was dein Vater nicht kann. Beides sind sog. "Verrichtungen" der Grundpflege. Zur Grundpflege gehören: sich pflegen, ernähren, ausscheiden, sich bewegen, Hauswirtschaft. Jeglicher "Hilfebedarf" in diesen Bereichen wird nur über die Pflegekasse finanziert, da Pflegebedürftigkeit im Gesetzessinn keine Erkrankung ist. Nur für Erkrankungen und daraus resultierender sog. "Behandlungspflege", also z.B: absaugen, Trachealkanüle wechseln, Spritzen, Verbände, etc. ist die Krankenaksse zuständig. Auch die ständige Überwachung ist weder Sache der PK noch der KK (außer bei einem Beatmungsgerät oder ständiger, nicht planbarer Absaufpflichtigkeit).

Die Alternative zum Heim kann weiterhin die häusliche Versorgung sein, finanziert über die Sozialhilfe (sog. "Hilfe zur Pflege" und / oder "Hilfe in besonderen Lebenslagen"). Dazu muss aber soviel wier möglich selbst finanziert werden und auch Vermögen des Betroffenen muss zunächst verwertet werden (aber in der Regel nicht das Haus, in dem die Familie lebt!). Es gibt Beratungsstellen, die einen umfangreiich dahingehend beraten können. Und nochwas: man kann nicht gezwungen werden, ins Heim zu gehen !

Schönen Sonntag noch,
Ralf
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24-Stundenpflege - von Janine - 12.11.2008, 13:45
[Kein Betreff] - von hilde - 12.11.2008, 18:09
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