Pflegedienst
#1
Hallo alle miteinander,habe ein großes Problem.Ich hoffe es kann mir einer helfen.Wir sind ja noch in der glücklichen Lage einen 24 Stundenpflege zu haben.Gab auch schon probleme mit der Kasse bzw. Pflegedienst aber noch haben wir diese. Nun mein Problem vor zwei Wochen erhielt meine Mutti Mittags einen Anruf vom Pflegedienst sie könnten Personaltechnisch die nächsten fünf Nächte nicht abdecken.Sie wären aber so ,,nett,,meinem Papa einen Platz in der Kurzzeitpflege zu besorgen.Das Problem ist mein Papa verschließt sofort wenn er wo anders hin kommt,wir hätten ein Rückschritt gemacht der enorm wäre.Ich muß dazu sagen mei Papa fängt gerade mit Hilfe zu essen an er schafft fast eine Banane aber er braucht viel Zeit.Aber das ist jetzt ja nicht mein Problem die Nachtschichten haben sich meine Mutti und ich geteilt sind teilweise nach der Nacht noch arbeiten gegangen oder mussten auch zwei Tage Urlaub nehmen weil fünf Nächte und Tage schafft kein Mensch.Wir waren so fertig nach der Woche und mittlerweile bin ich auch sehr sauer. Meine Frage darf der Pflegedienst das? Ich meine Personalprobleme sind verständlich aber kann er es sich so einfach machen und sagen Heim? Wir haben die Häuslichkeit gewählt und nicht das Heim weil es für mein Papa das beste ist das kann doch nicht so einfach für den Pflegedienst sein,die Kurzeitpflege von Vier Wochen ist doch wohl für die Angehörigen und nicht für den Pflegedienst oder bin ich falsch. Ich hoffe es kann mir jemand einen Rat geben. Liebe Grüße aus Magdeburg schreibt Janine
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#2
Hallo Janine,

du liegst mit deiner Meinung völlig richtig. Der Pflegedienst kann nicht einfach Nachtdienste absagen, weil er Personalprobleme hat. Der PD hat mit der KK oder mit euch einen Vertrag abgeschlossen, wo er sich verpflichtet, die Pflege sicherzustellen. Wenn er dann kein Personal hat, ist das das Problem des PD. Er muss sich um Personal kümmern, es müsste Springer geben oder kurzfristig abrufbare Aushilfen, notfalls kann ja der oder die PDL selber Nachtdienst machen. Wie auch immer, es ist ein Vertragsbruch, wenn das Problem auf euch abgeschoben wird. Natürlich müßtet ihr euch dann auf evtl. häufig wechselnde und schlecht eingearbeitete (und evtl. auch wenig motivierte) Mitarbeiter einstellen.

Ich würde an eurer Stelle das sachliche Gespräch suchen und auf die Rechtslage hinweisen, notfalls vorschlagen, sich einen anderen PD zu suchen, wenn der jetzige damit wohl überfordert ist und seine vertraglichen Pflichten nicht einhalten kann...Das hilft meist, denn der PD verliert sicher ungern einen solchen Großauftrag. Es gibt übrigens einige PD´s, die diese Versorgungsform bundesweit anbieten (einfach mal googeln).

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen,liebe Grüsse,
Ralf
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#3
hallo,
na, das ist ja wohl der Hammer confused Ihr habt eine 24 Std. Pflege bewilligt und somit wohl auch einen entsprechenden Pflegevertrag mit dem Pflegedienst.
Wenn der Pflegedienst nicht in der Lage ist, diese Pflege zu leisten, dann sind doch die in der Pflicht , sich um Personal zu bemühen oder mit einem anderen Pflegedienst zusammenzuarbeiten. Dar+ber sollte man die Krankenkasse informieren, nicht dass die vom PD nicht geleistete Pflege am Ende auch noch abgerechnet wird. Und es könnte für euch selbst ein Schuss nach hinten sein. Wenn die KK sieht, dass es auch ohne PD in der Nacht klappt, könnte es sein, dass euch die Pflegestunden gekürzt werden.
Und ihr seid in so einem Fall nicht verplichtet , den Vater in eine Kurzzeitpflege zu geben.... ihr habt euch ja für die häusliche Pflege entschieden, die machen es sich ja einfach!!!
Also, beim nächsten Mal dem PD auf die Füsse treten, sie sind ja mit euch einen Vertrag eingegangen, den sie auch erfüllen müssen.

L.G:
Bea
Wenn Du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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#4
Hallo Bea und Ralle, vielen Dank das ihr so schnell geantwortet habt konnte leider nicht eher ins Netz da unsere Verbindung gestört war.Eigentlich bin ich heute so fertig haben nun heute erfahren das unsere Kasse nur noch eine betreuung für drei mal am Tag bezahlen will.Das Problem ist mein Vater wäre mitunter drei oder vier Stunden allein, er erbricht neuerdings aber häufiger und das immer zu anderen Zeiten.Was passiert wenn er dann allein ist? Werden morgen erstmal zur Kasse bzw zum MDK gehen.Mensch als ob man mit der Situation nicht genug beschäftigt ist. Liebe Grüße aus Magdeburg Janine
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#5
hallo Janine,
das kann ja nicht sein, dass aus einer 24 Std. Pflege nun plötzlich eine Pflege 3 mal täglich werden soll, das wäre ja dann nur noch Grundpflege , oder ?
So wie Du es beschreibst, braucht Dein Vater aber Behandlungspflege.
Bei Erbrechen bedeutet das doch auch Sichern der Vitalfunktionen, er muss doch dann bei Bedarf auch abgesaugt werden, ansonsten könnte er aspirieren. ER kann doch gar nicht allein bleiben.
Das müsst ihr doch auch attestiert haben. Er hat doch nicht ohne Begründung eine 24 Std. Pflege bekommen ?

Ich drück euch die Daumen

l.G.

Bea
Wenn Du glaubst, es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
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#6
Hallo Bea ich glaube es ist alles ein schlechter Film.Wenn man hier krank wird, bist du das allerletzte Glied. Waren heute bei der Kasse das Mdk gutachten sagt aus das mein Vater diese Intensivpflege nicht mehr benötigt. Ich bin heut so fertig ich weiß nicht wie es weitergehen soll.Meine Mutti bricht mir bestimmt auch noch bald zusammen sie geht voll arbeiten und schafft es auch körperlich nicht mehr.Was die einem so erzählen von der Kasse unglaublich absolut keine Vorstellung wie das Leben in dieser Situation ist.Wirklich unglaublich .Werden uns morgen mit dem Pflegedienst zusammen setzen mal sehen wie es weitergeht.Unser Neurologe ist entsetzt schaltet sich auch mit ein denn Papa bekommt Komastimulierende Medikamente die bedürfen auch einer ständigen Überwachung.Immer noch Sorgen zusätzlich zu der eigentlichen Sorge um die Gesundheit aber wem erzähl ich das ihr wißt es ja alle genauso gut.Man ist nur so leer aber wir dürfen nicht aufhören zu kämpfen.Liebe Grüße aus Magdeburg schreibt janine
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#7
Hallo Janine,

habt ihr inzwischen eine Lösung gefunden mit der Krankenkasse ?

Ich kann sehr mitfühlen und finde es nicht korrekt, dass ihr in dieser schwierigen Situation so hängengelassen werdet.

Die Heimlobby ist eben sehr stark, die versuchen die Patienten von den Angehörigen abzuziehen, daher rühren die schlechten Bedingungen bei der häuslichen Krankenpflege durch die Angehörigen.

Ein grober Missstand, interessiert aber außerhalb der unmittelbar Betroffenen und selbstverständlich der Profiteure auf der kommerziellen Seite (Heimbetreiber und Pflegedienstanbieter) niemanden.

Die Politik ist viel zu sehr im Lobbywürgegriff, als dass da konstruktive Gesetzesnovellen zu erwarten wären.

Wenn Du Lust hast, teile doch mit, wie Ihr zu einer hoffentlich guten Handhabe gefunden habt?


@all

offenbar bin ich die Einzige, die hier das Forum noch ein bisschen am Leben erhalten soll (?)

Also stelle ich mal eine Frage:

Die Krankenkasse sieht sich nur in der Lage nach längerem Hin und Her für mein komatöses Kind eine Behandlungspflege durch einen Pflegedienst in einen Rahmen von einmal 2 Stunden in der Woche genehmigen.

Der Arzt schüttelt den Kopf, der Pflegedienst ist nicht ganz so fit was die Beantragungen etc. angeht, im Gegenteil, die haben sich ziemlich blamiert und es dadurch der Krankenkasse mehr als einfach gemacht, die Behandlungpflege quasi abzulehnen.

Seit den 3 Monaten, die ich die auf Anregen des Kinderarztes nach einer Erkrankung meinerseits den Pflegedienst habe, frage ich den Pflegdienst nach den Abrechnungen, von denen ich gerne die sogenannte "Patientenquittung" hätte, um nachvollziehen zu können, wer was und wohin überweist.
Dem Wunsch scheint der sonst sehr nette Pflegedienst nicht nachkommen zu können.

Für die Vergangenheit liegt wohl keine Genehmigung vor, wie ich das verstanden habe. Ich mache mir Sorgen. Im Ende muss ich bezahlen, und ich habe überhaupt kein Geld.

Der Arzt verordnete nach Diskussionen mit der KV und auf Anregen des Pflegedienstes nun täglich bis zu 2 Stunden Behandlungspflege.

Meine Frage: Kann die Krankenkasse Behandlungpflege bei einem komatösen Kind rundweg ablehnen?

Bei einer glasklaren Verordung von einen Arzt?

Was denkt die Sachbearbeiterin sich eigentlich dabei? Die Dame hat um spätestens fünf Uhr Feierabend, ich bin seit über zehn Jahren jeden Tag und jede Nacht mit einer Intensivkrankenpflege belastet und benötige sehr dringend jemand mit pflegerischer Kompetenz, der mir ab und an etwas Arbeit abnimmt

Die schnöde Begründung auf der Ablehnung der KV: Kein Bedarf an medizinischer Pflege (bei Koma!), da mein Kind nicht beatmet sei.

Heilige Einfalt! Die sind sich für nichts zu schade! :runter:

natürlich ist die KV hier der Zahlmeister, ohne irgendetwas tatsächlich verschuldet zu haben. Das ist nicht schön, und ich kann verstehen, dass sie sich wehren. Mein Vorschlag ist schon lange der, die verschuldenden Ärzte in die Haftung zu nehmen. Der das Koma verschuldende Arzt und seine Klinik müssten die weiterführenden Kosten übernehmen. Das würde unter anderem die Krankenkassen sehr entlasten.
Und solange da nichts passiert, in Richtung Haftung der Verursacher, hält sich dann auch mein Mitleid auch mit den Krankenkassen in engen Grenzen.

Ich möchte dazu sagen, genau wegen diesem qualvollen Hickhack habe ich über die zehn Jahre nun mit meinem Kind auf einen Pflegedienst verzichtet.
Das ist so zeitraubend und stressig, ich investiere da viele Stunden, die eigentlich meinem Kind gehören müssten, in fruchtloses Hin und Her.
Zusätlich regt es mich natürlich massiv auf, dass sich Leute so schnöde verhalten.
Ich ruinierte meine Gesundheit mit der Krankenpflege und streiche mein gesamtes Leben seit vielen Jahren auf die Pflege meines Kindes zusammen, komplett, und muss mir dann sagen lassen, das sei ja gar nicht der Rede wert.

Ich würde mich über Antworten bezüglich der Kriterien der Behandlungspflege freuen, ich hoffe der eine oder anderer kann sich aufraffen, ich mache sehr unger den Alleinunterhalter.
Ansonsten müsste man der Moderation wirklich empfehlen, ihr Forum hier auf "nur lesen" zu schalten, würde eigentlich keinen Unterschied mache, sorry. Sad

Liebe Grüße, ´
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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#8
Hallo Ursel,
ich kenn die Voraussetzungen für einen Pflegedienst in D nicht.
Ich hatte in den letzten Wochen ähnliche Probleme .denn unser gewohnter Pfleger, der sozusagen auf "Abruf" ...wenn es bei ihm unds uns in den Plan passte...fast täglich besuchte, kündigte.Der Nachfolger fühlt sich mit unserer Tochter überfordert und kam nach seiner 1- monatigen Einführung gar nicht mehr vorbei.. Bei uns gibt es die mobile medizinische Hauskrankenpflege des RK..vom Arzt verordnet, die nur von diplomierten KS/Pflegern ausgeführt werden darf...sie beinhaltet aber nicht Grundpflege. Sie ist mit 30 Stunden/Monat begrenzt.
Dann gibt es von anderen Trägern noch mobile Heimhilfen, Alten- und Behindertenpfleger .Deren Kompetenzen sind aber beschränkt, sodass z.B. bei Wundversorgung oder bei Nahrungsverabreichung mittels Sonde wieder ein Dipl. kommen müsste.Die fahren aber auf "Rundkurs" in ihrem Gebiet, also ist eine Zeitplanung schwierig.
24-Stunden-Pflege (Slowakinnen), die im 14 >Tage Rhythmus von den Vereinen vermittelt werden brauch ich nicht. Die müsste ich auch im Haus unterbringen +verpflegen.Wären auch zu teuer.

Ich brauche so wie du auch punktuell mal wen für einige Stunden oder auch am Abend, wenn ich mit meinem Mann einen gemeinsamen Termin hätte.
Der muss sich aber mit unserer Tochter auskennen ..."Babysitter" reicht da nicht immer... und ihr und unser Vertrauen besitzen.
Sowas gäbs bei uns in leistbarer Form...5€/Stunde ...beim Verein Selbstbestimmt leben mit der persönlichen Assistenz. Das wäre genau unser Modell wenn wir auch "Zielgruppe" wären. Unsere Tochter kann halt noch nicht "Selbst" bestimmen =sprechen, wie wann und von wem sie etwas getan haben möchte.Also nix damit.
Unser "Krankheitsbild " mit seinen speziellen Anforderungen passt noch nicht ins bestehende Hilfs- Angebot zur "häuslichen Betreuung".
Gibt auch nicht soo viele die das machen.
Bezahlen tut bei uns die KK normal nichts dazu, aber die "öffentliche Hand" schießt zu, dass dann vom Patienten einkommensabhängig etwa 5-20€ /Stunde geleistet werden muss.
Was seit 1. Juli neu ist, der pflegende Angehörige wird ab Pflegestufe 3 (von 7 )vom "Staat" nun zeitlich unbegrenzt pensionsversichert. Vorher war das ab Stufe 5 und auf 4 Jahre limitiert.

Dazu kommt das Pflegegeld.bis max. 1652€ ..das aber in Therapiekosten aufgeht.
Bei uns fun ktioniert es eben nur, weil ich auf die Familie (Mann Kinder) und ein paar Freunde zurückgreifen kann, wenn ich einmal weg muss oder möchte.
Die Probleme sind auch zusätzlich anders gelagert als mit einem "Kind".(Transfers)
Hilde
Antworten
#9
Hallo Ursel,

will mal versuchen, die Rahmenbedingungen für Behandlungspflege (BP, auch "häusliche Krankenpflege" genannt) zu erläutern.

BP ist Sache der Krankenkasse (KK, SGB 5) und unterscheidet sich von der sog. Grundpflege (Pflegekasse, SGB 11) dadurch, dass eine ärztlich angeordnete Behandlung stattfinden muss. Dazu gibt es einen für alle allgemein gültigen Katalog, was als BP vom Arzt verordnet werden kann. Dies sind z.B. Injektionen, Wundverbände, PEG-Verbände, Katheter, Infusionen, absaugen usw. Diese BP wird verordnet, genehmigt und dann bei einem (in aller Regel) kurzen Besuch des Pflegedienstes erbracht.

Dann gibt es noch BP, wenn die ständige Anwesenheit einer Pflegefachkraft fachlich notwendig ist, z.B. bei künstlicher Beatmung, die kontinuierlich überwacht werden muss oder wenn dauernde Absaugbereitschaft besteht oder wenn z.B. oft Krampfanfälle sind und daher eine intensive Krankenbeobachtung und Intervention nötig ist. In diesen Fällen kann bis zu 24 Stunden BP pro Tag verordnet und genehmigt werden.

BP wird jedoch nur genehmigt, wenn niemand sonst diese Leistungen erbringen kann. Und hier scheint mir bei dir auch das Problem: du machst das ja alles schon seit Jahren und zeigst damit, dass du das kannst und somit ist eine BP zu Lasten der KK "überflüssig"....

Eine Verordnung von 2 Stunden wöchentlich ist mir unverständlich. Welche Leistungen sollen in dieser Zeit erbracht werden? Es kann sich doch eigentlich nur um eine Erholungsauszeit für dich handeln, wobei 2 Stunden pro Woche halt erbärmlich wenig ist.

Ich weiß nicht, wie die Rechtslage ist, wenn man nach so langer Zeit, die man es selber macht, jetzt BP beantragt. Ich kenne es in unserem Pflegedienst nur so, dass wir direkt nach der Klinik aktiv werden und die Angehörigen eben sagen, dass sie die BP selbst nicht könnten.

Du wohnst doch in Berlin, oder ? Schau mal unter http://www.bag-phase-f.de dort dann unter Landesarbeitsgemeinschaften und dann LAG Berlin. In dieser LAG sind auch Intensivpflegedienste, die dich sicher gerne beraten.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen,
lg Ralf

P.S. finde es auch schade, dass hier fast nichts mehr los ist...
Antworten
#10
Freue mich über Eure Antworten. Smile

Hallo Hilde, gute Leute sind schwer zu finden und wenn man einen fand, und ihn ziehen lassen muss, ist das natürlich nicht schön. Was macht ihr jetzt?

Nebenbei, das österreichische Pflegegeld ist deutlich höher, das deutsche beträgt bei Angehörigen 675 Euro monatlich, bei kommerzieller Pflege (Heim) ist es in ungefähr ähnlich dem österreichischen.
Grundpflege muss von diesem schon geringen Betrag von 675 Euro monatlich bezahlt werden, es gibt Kombimodelle.
Das geht sich nicht aus.

Und das “Babysitten” ist schon eine spezielle Sache.
Einerseits will ich auch tatsächlich von Pflegeaufgaben entlastet werden, das häufige Abführen finde ich zum Beispiel zunehmend fürchterlich. Gehört fur mich unverständlicherweise zur Grundpflege, in Abgrenzung zur Behandungspflege/medizinische Pflege.
Gut, niemand macht das gerne, und es ekelt mich nicht in dem Sinne, ich weiss nicht, ich machte das vielleicht schon zu lange, es reicht mir einfach, ich muss mich sehr zwingen dazu.
Andererseits ist viel auch Betreuung, die nicht unbedingt eine examinierte Pflegefachperson erfordert.

Ich hatte für ein paar Termine eine klasse Studentin, bei der ich sicher war, dass sie auch schwierige Situationen meistern kann, sollte ich nicht dabei sein.
Oder ich konnte sie problemlos mitnehmen zu Terminen, bei einer Operation war sie mit meinem Sohn dabei oder beim Zahnarzt saß sie mit meinem Sohn im Wartezimmer etc.. Ich habe leider keine Familie oder Freunde, die solche Dienste übernehmen könnten.
Das ging gegen 15 Euro die Stunde, teils über Krankenkasse anrechenbar (Verhinderungspflege).
Leider kann ich auf sie nicht mehr engagieren, da sie sich anderweitig orientierte, wie Euer Krankenpfleger. Das ist immer sehr schade, es sind zwar verhältnismäßig “kleine” Alltagshilfen, aber so wichtig.

Hallo Ralf, Dein professioneller Rat ist natürlich super.

Zur Verordnung, als durchzuführende Leistung schrieb der Pflegedienst (medizinische Behandlungspflege mit dem Umfang -> täglich bis zu 2 Stunden, effektiv will der Pflegedienst nicht täglich, sondern zwei mal wöchentlich jeweils ca. 4 Stunden kommen, so ist es jedenfalls geplant):

- regelmäßiges Absaugen (Anmerkung von mir: nicht tracheal, abrechnungsrelevant)
- Überwachung der Vitalfunktion
- regelmäßiges Wechseln der Magensonde
- Dekubituspflege (er hat eine Ministelle am Ellenbogen, verursacht durch eine Wärmflasche, die die Nacht Druckspuren hinterließ)

Medikamente geben wäre wohl noch ein zusätzliches Kriterium für die “medizinische” Pflege, gibt es noch weitere?

Natürlich könnte der MDK auf die Idee kommen zu fragen, warum ich das so plötzlich alles verlernt habe.
Da fiele mir nur ein, dass ich mit meinem Arzt reden muss, dass er mich sozusagen “partiell krank” schreibt. Keine Ahnung, das müsste aber möglich sein.

Auf telefonische Nachfrage teilte mir der Pflegedienst mit, dass der MDK sich beim Pflegedienst am 8.6 auf den Widerspruch (zu der Genehmigung einmal 2 Stunden wöchentlich) schriftlich meldete, mit der Aufforderung, genaue Tätigkeiten mitsamt exakter Zeitdauer mitzuteilen.
DerPflegedienst schrieb zurück (Schreiben liegt mir leider nicht vor), dass aufgrund der extreme spastischen Versteifung alles sehr erschwert ist und wiederholte nochmals die oben genannten Punkte. Auf die geforderte Zeitrahmenauskunft gingen sie in der Argumentation nicht ein.
Dazu schrieben sie, dass mein Kind wohl in seiner Erkrankung und bei Berücksichtigung der Rahmenverträge mit der AOK als Kategorie C -Patient gelten müsste (mir wurde nicht genau erklärt was darunter zu verstehen sei, nur dass die AOK dieses Modell wieder einstellen möchte, da es sich als zu teuer erwiesen hat, aber es im Moment noch existiert.)

Der Kinderarzt, dessen Schreiben mir ebenfalls nicht vorliegt, wollte sich nach der Ablehnung durch die Krankenkasse schriftlich an selbige wenden, um die Erforderlichkeit zu klären, ich bin mir sicher, dass er das auch tat.

Ist das soweit in Ordnung?
Ich erzählte dem Pflegedienst eine Variente zur Abrechnung, bei der ich mir aber auch nicht ganz sicher bin, ob die funktionieren kann, von den Einzelabrechnungen beispielsweise Ziffer Absaugen, Ziffer Medikamentengabe etc.
Die Krankenschwester des Pflegedienstes, die auch die Abrechnungen mit der Krankenkasse erledigt, meinte, sie will eher eine Genehmigung einer Pauschalstundenzahl anstreben.

Mmmh.
Jetzt ist wieder der MDK zusammen mit Krankenkasse am Zug...


Liebe Grüße, und herzlichen Dank für die Antworten,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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