vermögensverwaltung
#3
Hei Thomas,

wer hat denn bis jetzt für Deinen Vater entschieden, z.B. Zustimmungen zu Behandlungen, Aufenthalt, Therapien usw. Bei meiner Mutter wurde vom Krankenhaus aus eine Notbetreuung beantragt (hier war das Gericht im Bezirk des Krankenhauses zuständigen). Hierzu wurden vom Chefarzt/Oberarzt zuerst die nächsten Angehörigen befragt, ob sie die Betreuung übernehmen wollen. Ggf. kann man hier auch mit dem Sozialen Dienst des KH sprechen um sich näher zu informieren. Wenn keiner der Angehörigen sich zur Verfügung stellt, wird ein Betreuer (Anwalt, etc.) vom Gericht bestellt.

In der Regel ist aber - wie GinomeGelati angemerkt hat - das Amtsgericht im Wohnbezirk von deinem Vater zuständig, um eine Betreuung zu beantragten. Sollte Dein Vater dann in ein Heim untergebracht werden, wir die Zuständigkeit an das Amtsgericht abgegeben, in dessen Bezirk das Heim liegt. In der Regel läuft das unproblematisch.

Meine Mutter liegt nunmehr am 18.5. ein Jahr im Wachkoma. Du solltest auf jeden Fall die Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern (Rentenvers., Krankenkasse, sonstige Vers.,), Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber von Ämtern und Behörden (Sozialamt, Versorgungsamt wegen Schwerbehindertenausweis, Meldebehörden...), das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Den Antrag hierfür kannst Du mit Hilfe des Krankenhauses stellen, die erstellen ein Gutachten über den Gerundheitszustand Deines Vater, damit das Amtsgericht über die Betreuung entscheiden kann. In der Regel ist die Betreuung erstmal für einige Monate (6) befristet und wird dann auf Antrag verlängert.

Als ehrenamtlicher Betreuer (wie Du es dann bist) wirst Du vom Gericht verpflichtet und über Deine Rechte und Pflichten aufgeklärt. Es gibt in fast allen Bezirken in Deutschland Betreuungsbehörden, die Dir helfen oder auch Betreuungsvereine, wo "professionelle" Betreuer Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen. Infos hierzu erhältst Du normalerweise vom Gericht.

Auch wenn es erstmal so schein, als würde das Geld ausreichen, möchte ich Dir sagen, dass auch das Sozialamt Unterstützung zahlt.

Außerdem gibt es auch - leider sehr wenig - in Deutschland die Möglichkeit Wachkomapatienten ambulant zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft 24 H pflegen zu lassen.

Ich weiß nicht wo Dein Vater oder Du wohnen; ich habe mich nach der Besichtigung einiger Pflegeheime (auch speziell für Wachkomapatienten) für eine Wohngemeinschaft in Brandenburg a.d. Havel entschieden. Ist zwar einige Kilometer weiter weg, aber der Personalschlüssel und die Betreuung ist super. Das Prinzip funktioniert auf der Basis einer WG (Anmietung WG-Zimmer bei Wohnungsgesellschaft) und in der WG gibt es dann eine 24 H Betreuung durch einen Hauskrankenpflege.

Bezahlt wird das Ganze über die Pflegekasse Pflegestufe II und einen Eigenanteil für Grundpflege (3-4 Std. pro Tag) und die Krankenkasse (sonstige Pflegeaufwendungen (21-22 Std. pro Tag). Den Eigenanteil bekommt meine Mutter durch das Sozialamt in Form von ergänzender Hilfe zur Pflege und die Miete für das WG-Zimmer zahle ich von der Erwerbsminderungsrente.

Da die Rente meiner Mutter sehr gering ist erhält Sie noch Grundsicherung vom Sozialamt.

Ich hoffe Dir erstmal etwas geholfen zu haben.

Wenn Du noch Fragen hast schreibe einfach - ich schau öfter mal hier vorbei.

LG eva
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Nachrichten in diesem Thema
vermögensverwaltung - von thomas - 14.05.2009, 20:18
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 14.05.2009, 23:36
[Kein Betreff] - von eva:-) - 15.05.2009, 09:04
[Kein Betreff] - von thomas - 16.05.2009, 07:11
[Kein Betreff] - von eva:-) - 18.05.2009, 09:11

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