Hilde, iIch denke halt, die Frau, die berichtete, dass sie ihre Tochter verlor und sie jetzt als Schutzengel bei ihr sei, hätte ihre Tochter doch viel lieber am Leben bei sich und nicht im Grab.
Deine Antwort darauf lies mich etwas die Contenance verlieren. Ich wollte das in der Deutlichkeit nicht schreiben. Aber Zank ist komplett unnötig.
sachlich, vielleicht ein Antwort.
Natürlich bin ich wütend. Mein Sohn wäre heute anders dran, hätten ein paar Ärzte ihre Arbeit richtig gemacht. Ich gehe da jetzt nicht weiter ins medizinische Detail.
Belangen kann man sie juristisch auch praktisch nicht, da ich über keinerlei finanzielle Mittel verfüge. Ich kann weder Gerichtskosten vorstrecken noch einen Anwalt bezahlen.
In Deutschland gibt es zwar die Prozesskostenhilfe, aber das lockt keinen fähigen Anwalt hinter dem Ofen hervor und sie muss durch einen Richter erstmal bewilligt werden, und der tut das nur dann, wenn er Lust dazu hat *Ironie*, nein, wenn er der Sache Erfolgsaussichten beimisst, und die kann in medizinischen Prozessen in der Regel kein Richter beurteilen, dafür gibt es dann später, wenn die ersten Hürden genommen wurden, dann die Gutachter. Diese sind ebenfalls sehr teuer.
Und da medizinischen Geschichten einfach kompliziert sind, sollte der Anwalt auch jemand mit guter Ahnung sein. Die juristische Abteilung eines großen Klinkzentrums kennt nämlich ihre Sache ganz genau.
Und nicht zuletzt ist ein Staatanwalt nicht immer bereit, gegen eine Uniklinik Maßnahmen zu ergreifen. Beide sind nicht ganz unabhängig von staatlicher Administration. Wird oft geleugnet, ist aber so.
Hat mir ganz offiziell kürzlich ein pensionierter Strafrichter bestätigt, der jetzt als Anwalt so ein bisschen Robin Hood mäßig unterwegs ist, und der Zwei-Klassen Justiz ein bisschen aufzeigt, dass sie es auch mit vermeintlich schwachem Klientel nicht immer treiben kann, wie es gerade passt.
Der kennt sich im Medizinrecht nicht aus, und das ist ihm auch zu viel Arbeit, der Mann geht auf die Achtzig zu.
Zitat:"Schuld" an der Tragik...wer soll sie haben?
Das kann ich dir sagen, der der die Maßnahmen anordnet und ausführt. Ich lass mal außer acht, dass du nach deinen Angaben Schuld nicht festmachen möchtest. Es gibt sie, sei dir gewiss.
Wer mit hochpotenten Giften hantiert, muss wissen, was er da in der Hand hält.
Beispiel: Barbituratkoma ist erwiesenermaßen gefährlich und bei Ertrinkungspatienten, welche eine generelle Schädigung haben , in Abgrenzung zum SHT, zur Hirndrucksenkung komplett unwirksam, aber sehr starke Nebenwirkungen mit sich führt.
Wer aussichtslos reanimiert, stundenlang, mit allem Aufgebot an Technik, ist verantwortlich.
Wer jemanden an einen Beatmungsapparat anschließt und so lange hyperventilieren lässt, bis eine Co2 Vergiftung die Hirnzellen absterben lässt, ist verantwortlich.
Angenommen, ich gehe nachher zum Frankfurter Flughafen, setze mich in eine Boing, begebe mich zum Steuerbord und erkläre mich zum Piloten (Sicherheitsmaßnahme umgehen kann, in dem Falle), hintendrin Leute, und ich starte das Flugzeug und beginne zu fliegen, bin ich verantwortlich, wenn das Flugzeug einen Absturz hinlegt und meine ahnungslosen Passagiere darin umkommen Denn ich habe keine Ahnung wie man einen Jet fliegt.
Meine Forderung: Wachkoma im Behandlungergebnis à sollte ein Straftatbestand werden.
Die Haftpflichtversicherung des behandelnden Arztes und des verantwortlichen Chefarztes muss für alle Kosten der weiterführenden ärztlichen Behandlung, der Pflege, der umfassenden Therapien aufkommen, ebenso dem Verdienstausfall der betreuenden Pflegeperson, dass neben dem Strafmaß, das der Richter bestimmt.
Jede Wette: Es gäbe schlagartig kaum noch Menschen, die in das apallische Nirwana behandelt/ misshandelt werden.
Aus zwei Gründen:
Einmal eine wesentlich sorgsamere Intensivtherapie. Man denkt als Aussenstehender, da wird alles getan was möglich ist. Ganz deutlich: Nein.
Vieles hängt vom Zufall, dem Personal, dem Hausschema/ Ideologie ab, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll, wissenschaftlich oftmals völlig ungenügend erforscht, und natürlich von der Versicherung privat/gesetzlich.
Gute Behandlungsansätze werden nicht verfolgt, wegen zuviel Aufwand und Kosten: hyperbare Sauerstoffterapie in Einzeldruckkammern (HBO).
Zweite vielversprechende Möglichkeit: Herabkühlen des Patienten, Fachbegriff im Moment entfallen.
Es gibt tolle Berichte über Leute, die speziell mit letzterem sogar vollkommen wieder hergestellt werden konnten, nach sehr langer Zeit, aus dem Sterbeprozess herausgeholt.
In Finnland, nicht in Deutschland, da lebt man diesbezüglich weit hinter dem Mond.
Wo sind die Forschungen in diese Richtung? Bald gibt es das vierte Potenzmittel, aber keine Entwicklung in so überlebensrelevantem Bereich.
Ist das wieder das Geld, welches die Hauptrolle spielt?
Es würde sich lohnen --> wenn Wachkoma im Behandlungsergebnis als schwere Körperverletzung nach StGB § 226 Abs.3 anerkannt werden würde.
Schlag den vielleicht mal nach, und reflektiere vorurteilsfrei darüber. Es träfe keinen der “guten” Ärzte, die sind wertvoll, und nutzen in Haft niemandem.
Zweitens: Reanimation intelligent.
Ein Beispiel: Notarztwägen mit ausgebildeten Notärzten zu besetzen sollte in einem reichen Land Pflicht sein. Eine Reanimation von einer frischgebackenen Hautärztin ist weit weniger aussichtsreich als von jemanden, der das schon mehr als 20 mal hinter sich hat, und ebenfalls auch abwägen kann, ob man es nicht vielleicht nach einer gewissen Zeit einfach sein lassen sollte.
Auch dieser widerliche Missstand, der klar auf Kostenreduktion abzielt, sollte juristisch zu ahnden sein.
Hier zu belangen: die Organisation, die den Notarzt-Bereitschaftsdienst stellt.
Und so weiter, ich mache hier mal einen Punkt, das sind ein paar meiner Gedanken. Eine juristische Aufklärung hätte mir persönlich geholfen.
Viele Grüße,
Ursel