Kunsstoffgläser für Brille wird bei Epilepsie von KK gezahlt - Druckversion +- Wachkomaforum (https://www.wachkomaforum.de) +-- Forum: Wissenswertes (https://www.wachkomaforum.de/forumdisplay.php?fid=10) +--- Forum: Rechte und Pflichten von Angehörigen und Betroffenen (https://www.wachkomaforum.de/forumdisplay.php?fid=28) +--- Thema: Kunsstoffgläser für Brille wird bei Epilepsie von KK gezahlt (/showthread.php?tid=322) |
Kunsstoffgläser für Brille wird bei Epilepsie von KK gezahlt - Sedolin - 08.01.2005 Sicherheitshalber kopier ich die Seite mal hier rein : Bekanntmachungen n Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung [1212 A] Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung („Hilfsmittel-Richtlinien“) Vom 19. Oktober 2004 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2004 beschlossen, die Richtlinien über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmit- tel-Richtlinien) in der Fassung vom 17. Juni 1992 (BAnz. Nr. 183b vom 29. September 1992), zuletzt geändert am 1. Dezember 2003 (BAnz. 2004 S. 1523), wie folgt zu ändern: I. Die Richtlinien werden in folgenden Punkten geändert: 1. Dem letzten Satz der Regelung in Nummer 53.1 zweiter Spie- gelstrich wird folgender Halbsatz angefügt: „oder das beidäugige Gesichtsfeld £ 10 Grad bei zentraler Fixation ist.“ Nach dem zweiten Spiegelstrich wird folgender Text einge- fügt: „Eine Visuserhebung mit Kontaktlinsen ist nur dann erfor- derlich, wenn der Versicherte eine Kontaktlinse verträgt und eine Kontaktlinse hatte, hat oder haben möchte.“ 2. Die Nummern 56.3 Buchstabe f und 56.3 Buchstabe g werden aufgehoben. 3. Die bisherige Nummer 56.3 Buchstabe h wird die Num- mer 56.3 Buchstabe f. 4. Die Nummer 60.14 wird wie folgt neu gefasst: „Kontaktlinsen — bei ausgeprägtem, fortgeschrittenen Keratokonus mit kera- tokonusbedingten pathologischen Hornhautveränderun- gen (z. B. Vogt-Linien) und Hornhautradius < 7,0 mm zentral oder im Apex; oder — nach Hornhauttransplantation/Keratoplastik“ 5. Nach der Nummer 60.14 wird folgende Nummer 60.15 einge- fügt: „Kunstoffgläser bei Patienten, die an Epilepsie und/oder an Spastiken erkrankt sind — sofern sie erheblich sturzgefähr- det sind — und/oder Einäugige (Einäugige: bestkorrigierter Visus mindestens eines Auges von < 0,2).“ II. Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach der Ver- öffentlichung in Kraft. Köln, den 19. Oktober 2004 Gemeinsamer Bundesausschuss Der Vorsitzende Dr. jur. R. H e s s BAnz. Nr. 2 (S. 89) vom 05.01.2005 Quelle : Gemeinsamer Bundesausschuß - PDF-Dokument |