18.02.2008, 01:36
Zitat:Original von MichaelaDas ist falsch.
Das ist komisch, denn es gibt keine Gesetzliche Prüfung, und somit könnte jeder Ihn ausbilden und sagen es ist ein BBH.
Ein Behindertenbegleithund muss sehr wohl eine Prüfung bestehen und wird erst danach als Behindertenbegleithund anerkannt.
Ausbilden darf ihn glaub jeder.. aber zwischen dürfen und können liegen Welten.
Eine Freundin von mir bildet solche Hunde aus und führt sie auch durch die Prüfung. Daher weiß ich ausnahmsweise mal wovon ich spreche
Was keiner Prüfung bedarf sind die sogenannten Therapiehunde. Wenn der Hund gut für Seele des Kranken ist bezeichnest ihn halt als Therapiehund.. juckt keinen. Vorteile haste dadurch aber afaik auch keine.
liebe Grüße
Ginome
Ginome