16.12.2003, 09:26
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Ärzte Zeitung, 16.12.2003
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Handys gibt’s nicht für jeden
TRIER (dpa). Ein geistig zurückgebliebener Mann, der unter Betreuung steht, kann allein keinen gültigen Mobilfunk-Vertrag abschließen. Daher muß er auch keine hohen Handy-Rechnungen zahlen, entschied das Landgericht Trier und wies damit die Berufung eines Mobilfunk-Anbieters zurück.
Im konkreten Fall bekam ein Mann von seiner Betreuerin wöchentlich 75 Euro bar ausgezahlt. Für größere Geldverfügungen brauchte er ihre Einwilligung, was jedoch beim Abschluß seines 24monatigen Handy-Vertrags nicht geschah.
Der Mann telefonierte kräftig, zahlte aber schon in den ersten Monate weder die Grundgebühr noch die Gesprächskosten. Der Mobilfunkbetreiber wollte daraufhin 640 Euro einklagen.
Urteil des Landgerichts Trier, Aktenzeichen: 3 S 89/03
Ärzte Zeitung, 16.12.2003
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Handys gibt’s nicht für jeden
TRIER (dpa). Ein geistig zurückgebliebener Mann, der unter Betreuung steht, kann allein keinen gültigen Mobilfunk-Vertrag abschließen. Daher muß er auch keine hohen Handy-Rechnungen zahlen, entschied das Landgericht Trier und wies damit die Berufung eines Mobilfunk-Anbieters zurück.
Im konkreten Fall bekam ein Mann von seiner Betreuerin wöchentlich 75 Euro bar ausgezahlt. Für größere Geldverfügungen brauchte er ihre Einwilligung, was jedoch beim Abschluß seines 24monatigen Handy-Vertrags nicht geschah.
Der Mann telefonierte kräftig, zahlte aber schon in den ersten Monate weder die Grundgebühr noch die Gesprächskosten. Der Mobilfunkbetreiber wollte daraufhin 640 Euro einklagen.
Urteil des Landgerichts Trier, Aktenzeichen: 3 S 89/03
Liebe Grüße aus Schneppenbach von
Annett - Mama (10/65)
Lutz - Papa (09/65)
Frank (08/90)
Laura (05/99)
Angelika (04/01)
Franziska ( 06/03)
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