Hallo Anke,
bin zwar gerade wieder bei der Arbeit - habe heute aber etwas mehr Zeit. Ist Deiner Mutter schon Rentnerin? Warum ich das frage, wegen der Erwerbsminderungsrente.
Ich schildere Dir einfach mal die Geschichte meiner Mutter (im Oktober 58 Jahre geworden).
Vielleicht hast Du schon etwas in einem anderen Beitrag über meine Mutter gelesen, also die Kurzfassung, damit Du schauen kannst, ob der eine oder andere Antrag bei den Behörden oder Sozialleistungsträgern für Dich/ Deine Mutter ebenfalls in Betracht kommt.
Meine Mutter ist Mitte Mai diesen Jahres gestürzt und hat sich dabei das Ellenbogengelenk ausgekugelt und den Arm aufgerissen. Im Krankenwagen bekam sie Medikamente und ihr wurde der Arm eingekugelt. Sie bekam einen Herzstillstand (warum auch immer bleibt wahrscheinlich nur gerichtlich zu klären). Nach einer 15 min. Reanimation wurde sie im künstlichen Koma gehalten und in eine für solche Fälle spezialisierte Klinik gebracht. Dort wurde der Arm operiert und sie versucht aus dem Koma zu holen. Dies schlug leider fehl. Sie kam danach in eine Rehaklinik. Die Reha wurde 2x verlängert - hier spielen die Gutachten der Ärzte eine große Rolle für eine Bewilligung einer Reha. Nach dem die Krankenkasse eine weiter Verlängerung ablehnte, habe ich meine Mutter in einer Wohngemeinschaft für intensivpflegebedürftige Menschen untergebracht. Diese WG wird 24 H durch einen Hauskrankenpflege betreut und hat max. 6 Bewohner (z.Z. nur 4). Die Betreuung erfolgt von min. 2 Schwestern und 1-2 Pflegekräften pro Schicht. Dies ist einen Art der ambulanten Betreuung und keine stationäre wie in einem Pflegeheim. Der Unterschied liegt u.a. in der Kostentragung. Bei der ambulanten Betreuung ist sowohl die Krankenkasse als auch die Pflegekasse sowie Deine Mutter/Sozialamt die Kostenträger. Bei einer stationären Betreuung z.B. in einem Pflegeheim ist neben der Pflegekasse nur noch deine Mutter/Sozialamt die Kostenträger. Die Krankenkassen begrüßen natürlich die letzte Variante, da sie kostenmäßig sehr entlastet werden - Deine Mutter/Sozialamt mit Ihrem Eigenanteil natürlich umsomehr belastet.
Jedoch sollten die Kosten nicht ein Entscheidungskriterium für das eine oder andere Heim oder die stationäre oder ambulante Versorgung Deiner Mutter darstellen. Diese Entscheidung liegt bei Deiner Mutter bzw. Dir in Ihrem Sinne zu entscheiden.
Schon im Krankenhaus habe ich die Betreuung für meine Mutter übernommen (Antrag beim Amtsgericht). Hier ist immer das Amtsgericht zuständig, wo der gewöhnlich Aufenthaltsort des Betroffenen ist. In aller Regel werde bei Wohnortswechsel auch die Betreuungsakten von einem Amtsgerich an das nächst weitergeleitet, wenn man den Wohnortswechsel mitteilt.
Du kannst Dir auch einen Betreuer vom Gericht zuweisen lassen. Solltes Du die Betreuung übernehmen kann ich Dir nur sagen, wenn Du Hilfe brauchst oder Fragen hast, es gibt in fast allen Gerichtsbezirken in Deutschland "Betreuungsvereine" (weiß nicht genau wie diese Stützpunkte sich nennen), wo sich ehrenamtliche Betreuer hinwenden können. Infos darüber bekommst Du von der Behörde, die für die Prüfung der Betreuungsnotwendigkeit und der Eignung des Betreuers vom Amtsgericht beauftragt wird.
So nun weiter zu den Anträgen . . .
Während der Reha habe ich bereits einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ja so früh, weil definitiv auch nach einem Aufwachen von einem gewissen Behinderungsgrad meiner Mutter seitens der Ärzte ausgegangen wurde. Auch die Bewilligung durch das zuständige Versorgungsamt dauert manchmal bis zu einem Jahr.
Auch einen geeignete Rollstuhl hat die Sozialarbeiterin der Reha-klinik bereits für meine Mutter beantragt.
Da meine Mutter mit einer gewissen Behinderung und auch im Wachkoma nicht weiter arbeiten kann, haben ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (Anfang August). Im November habe ich die Bewilligung - rückwirkend ab Juni 200
bekommen. Auch das dauert seine Zeit.
Als klar war, dass eine Betreuung über kurz oder lang zu Haus momentan nicht möglich ist, habe ich beim zuständigen Sozialamt (Wohnort meiner Mutter zum Zeitpunkt des Unfalls) einen Antrag auf ergänzende Hilfe zu Pflege gestellt sowie einen Antrag auf Grundsicherung (für den Fall, dass sowohl das Krankengeld oder später die Rente unter den gesetzlichen Mindestsatz fallen).
Die Grundsicherung habe ich ebenfalls im November rückwirkend bewilligt bekommen, die ergänzende Hilfe zur Pflege ist noch nicht durch.
Versuche, wenn notwendig diese Anträge schnell zu stellen, da es einige Zeit in Anspruch nimmt, um die notwendigen Unterlagen/ Informationen zusammenzutragen damit Anträge bearbeitet werden können.
Also das waren so meine wichtigsten Behördengänge.
Die notwendigen Dinge (Sonden-Nährung, Hilfsmittel zur Inkontinenzversorung, Hebekran, Krankenbett, Sauerstoffkonzentrator, Absauggerät usw.) zur ambulanten Pflege in der WG erhält meine Mutter über Verordnungen der Hausärztin und Bewilligung der Krankenkassen.
Die ein oder anderen Fehler in der Rechtschreibung bitte ich zu entschuldigen, bin gesundheitlich etwas angeschlagen und habe noch eine Berg Arbeit vor mir.
Bis dann
Liebe Grüße
eva