Finanzamt
#1
Hallo zusammen, bin heute den 1. Tag in eurem Forum und finde es sehr informativ und gut gelungen! Glückwunsch und gleich eine Frage:

Mein Bruder liegt nach Herzstillstand und REA im Wachkoma. Meine Mutter hat die Betreuung, ist Rentnerin, kein Führerschein. Einen Teil der mir entstandenen Kosten für Pflegeplatzsuche, Behördentermine usw. habe ich als außergewöhnliche Belastung bei meiner Steuererklärung eingereicht. Wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine Zwangsläufigkeit aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen vorliegt §33 Abs.2 Satz 1 EStG. Als Schwester bin ich meinem Bruder nicht zum Unterhalt verpflichtet, doch sittliche Gründe kämen für die Zwangsläufigkeit in Betracht da er gegen meine Mutter keine Unterhaltsansprüche geltend machen kann (Rentnerin). Ich würde auch Berufung gegen das Urteil des Finanzgerichtes einlegen, wenn es erfolgversprechend sein könnte. Kennt jemand hierzu eine Rechtssprechung? Freue mich über eure Antworten. Schönen Abend, Briddy
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#2
Hallo,

was das Finanzamt betrifft kenne ich mich leider nicht aus. Soweit ich jedoch weiss, kann man einen Großteil der Kosten via Kilometerpauschale direkt mit der Krankenkasse abrechen. Zumindest haben das die meisten in der Reha damals so gehandhabt. Ich würde da nochmal nachforschen und dann den Rest beim Finanzamt geltend machen. Auf jeden Fall würde ich erstmal Widerspruch einlegen damit die Frist gewahrt ist.

LG
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#3
Hallo Bettina, herzlichen Dank für Deine Antwort. Bei der Krankenkasse habe ich es noch gar nicht versucht, hole ich diese Woche gleich nach.Falls ich noch Infos auftreibe, poste ich sie auch zu eurer Info hier. Liebe Grüße, Briddy
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