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hallo ihr lieben !!!
weiß nicht ob das hier reinpasst, aber habe da mal eine frage.
Also es geht um betreuung eines betroffenen! er hat zwar einen betreuer aber er kümmert sich nicht wirklich um die belange!
deswegen wollte ich naja also wollte die betreuung von ihm beantragen, übernehmen!
weiß das geht über das gericht ! aber wie stelle ich das richtig an und vorallem ist der betreuer von ihm ein vom gericht gestellter ! er bekommt auch dafür geld ! also ich möchte keine geld dafür! nur wie mache ich das alles???? was ist wenn er sich weigert, was brauch man alles dafür ! hat von euch schon einer mal erfahrungen damit gemacht?
worauf muß ich besonderst achten und welche voraussetzungen brauch man ?? so viele fragen weiß ! tut mir leid ! aber im internet habe ich nicht wirklich was gefunden !!!
schon mal vielen dank !!
und alles liebe !!!!
eure mac
Omnia vincit amor / gredendo vides
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Hallo Mac,
kümmerst Du Dich nicht schon um Deinen Bekannten? Ich glaube, Du hattest an anderer Stelle geschrieben, Du würdest ihn oft besuchen etc.?
Weisst Du, wir sind hier auch keine Juristen, schreib doch Bettina mal eine E-Mail, pauschal ist das etwas schwierig zu beantworten.
Grüsse,
Nikola Maria
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Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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hallo Ursel !!
lieb das du mir geantwortet hast !
ja kümmere mich schon um ihn ! besuche ihn oft! arbeite nun nicht mehr da! also bekommt er wieder nur die ja wie soll ich sagen eine ..... therapie ! möchte mehr weist du ! und der betreuer kümmert sich kaum um ihn ! und deswegen wollte ich versuchen die betreuung zu übernehmen ! da hat man mehr handlungsfreiheit und ist nicht nur der willkür anderer ausgesetzt! und der betreuer macht wirklich nichts!!! er kann viel mehr aber sie sehn es nicht und dadurch ist es auch mit therapien schlecht wenn der bereuer sich nicht kümmert und interessiert! wenn ich nur wüsste wie ich das schreiben soll!
hoffe ihr versteht was ich meine! kann mich so schlecht ausdrücken!!!
ja werde sie mal fragen !!
aber danke gelle!!
in liebe
eure
mac
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Hmm.. genaues weiß ich auch nicht
aber ich habe hier mal einen Link zum aktuellen Betreuungsgesetz
vielleicht hilft Dir das ja weiter.
http://www.aktuelle-pflege.de/betreuungsgesetz.htm
liebe Grüße
Ginome
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Hey mac,
auch ich weiß leider nicht wirklich etwas über das Betreuungsrecht, habe es nur in einer Mailingliste am Rande mitbekommen.
Wenn ich mich recht erinnere, dann mußt Du, da ja schon ein Betreuer eingesetzt wurde, erstmal berechtigte Zweifel darüber, daß er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, bei Gericht schriftlich anmelden.
Dies wird dann erstmal vom Gericht geprüft. Zeitgleich kannst Du meines Wissens einen Antrag auf Übernahme der Betreuung stellen. Evtl. wär es vielleicht auch nicht schlecht, wenn Du dem Gericht ggf. die Option geben würdest, daß Du auch erstmal mit einer Teilbetreuung - z.B. Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht einverstanden wärst. Dann könntest Du erstmal über die Therapien und die Unterbringung entscheiden.
Das wär dann doch zumindest mal ein Anfang. Einfach wird es jedoch nicht werden und Du solltest Dir auf jeden Fall die schriftliche Zustimmung der Mutter besorgen.
Wünsch Dir in jedem Fall gute Nerven.
Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
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hallo ihr !
vielen vielen lieben dank das ihr mir geantwortet habt ! danke ! und danke für die tips !
ohje glaube da brauch man richtig nerven hmm! aber werde es versuchen ! ja eine teilbetreuung wäre schon sehr viel ! das ist wirklich ein anfang!
wenn ihr mich braucht bin da !
sedolin danke !
bin froh das ihr da seit !!!!!!!
wünsche euch alles liebe !!
in liebe
eure
mac
und danke noch mal !!!!
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Hallo Mac,
mir fiel noch ein, hast Du schon probiert, das Gespräch mit dem Betreuer Deines Schützlings zu suchen?
Dass Du vielleicht diesem Herrn ruhig und sachlich Deine Eindrücke schilderst und ihm sagst, dass es die und die besseren Möglichkeiten für Deinen Bekannten (Kind/Erwachsener, weiss ich nicht) gäbe.
Hast Du das schon versucht?
Wenn der Betreuer sich nicht interessiert, dann sind ihm vielleicht auch Alternativen zur jetzigen Situation recht.
Der gesetzliche Betreuer trägt die Verantwortung nicht nur für die "satt und sauber" Pflege, sondern meines Erachtens auch für die Rehabilitation und Förderung Deines Schützlings, welches sein legitimes Recht ist. Hat der Betreuer sich darüber schon mal geäussert?
Mit Grüssen,
Nikola Maria
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hallo !
das problem ist er wurde sein betreuer da war dieser unfall noch nicht ! kam noch nicht dazu mit ihm zureden das muß ich zugeben ! hatte mir das auch schon überlegt ! wollte ihn auch anrufen aber als mir seine mutter gesagt hatte das sie ihn angerufen hat und er nur zu ihr meinte super da habe ich geld gespart weiß nicht konnte dann erst mal nicht mit ihm reden!
achso er ist erwachsen! also über 30 ! war heute bei ihm ! er war wieder sehr schläfrig und weit weg ! merke das irgendwas nicht stimmt mit ihm als wir kammen war er so verängstigt und total ja steif richtig hyperton! hmm
werde mal mit dem betreuer reden ! hoffe das er es verteht!
hoffe ihr versteht mich ! ach das ist alles so schwer zu erklären!
aber lieben lieben dank!
wünsche euch alles liebe
eure
mac
hoffe kann euch auch mal helfen oder für euch da sein !! hoffe es von ganzem herzen !!!!!
Omnia vincit amor / gredendo vides
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Hey Mac,
wie geht's Euch denn inzwischen ? Hat sich was bewegt ? Hab nu ewig nix mehr von Euch gelesen und würde mich sehr freuen wenn Du Dich mal meldest.
Liebe Grüße
Bettina
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Hallo ihr Kämpfer Das Betreungsgesetz finde ich fur chtbar,tritt in kraft,wenn der Betroffene 18 ist,egal ob ledig oder verheiratet Vormundschaft hat immer das Gericht. Ich,als Ehefrau muß einmal im Jahr Rechenschaft ablegen. ,es ist als wenn man per Gesetz geschieden ist und eine Zwangsehe mit dem Gericht hat.Ich finde es schrecklich,daß Fremde per Gesetz in unsere ,EHE,eingreifen. Da ich vom Gericht als Betreuer eingesetzt bin beantrage ich einmal im Jahr die Unkostenpauschale