08.05.2004, 09:40
Chronisch Kranke sind von der Gebührenzuzahlung teilweise befreit. Hierzu muß jedoch vom Arzt eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Hier steht's :
Ein kleines Kreuzchen - kein großes Kreuz für Ärzte?
Weiche Definition für den Begriff "chronisch krank"
Eine Regel ohne Aufregung?
Schwer wiegend chronisch krank
Chronikerregelung und Krankentransportrichtlinien / Gemeinsamer Bundesausschuss
Also - da wir es jetzt endlich auch einmal erfahren haben - nix wie hin zum Arzt und die Bescheinigung ausfüllen lassen.
Hier steht's :
Ein kleines Kreuzchen - kein großes Kreuz für Ärzte?
Weiche Definition für den Begriff "chronisch krank"
Eine Regel ohne Aufregung?
Schwer wiegend chronisch krank
Chronikerregelung und Krankentransportrichtlinien / Gemeinsamer Bundesausschuss
Also - da wir es jetzt endlich auch einmal erfahren haben - nix wie hin zum Arzt und die Bescheinigung ausfüllen lassen.
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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