23.03.2004, 10:30
Kinder-Autositze:
Krankenkassen müssen grundsätzlich die Kosten für einen passenden Autokindersitz übernehmen. Auch die Begründung, dass es sich bei diesem speziellen Sitz um einen Alltagsgegenstand handele, ließen die Richter des Sozialgerichts Dortmund nicht gelten.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein körperbehindertes Kind beim Schulweg der besonderen Fürsorge bedarf. In diesem Fall müsse der Autokindersitz auch nicht zwingend im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt werden.
(Sozialgericht Dortmund,
Az: S 41 KR 66/00)
Das Urteil im vollen Wortlaut als ADOBE ® PDF-Datei. [621 KB]
Krankenkassen müssen grundsätzlich die Kosten für einen passenden Autokindersitz übernehmen. Auch die Begründung, dass es sich bei diesem speziellen Sitz um einen Alltagsgegenstand handele, ließen die Richter des Sozialgerichts Dortmund nicht gelten.
Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein körperbehindertes Kind beim Schulweg der besonderen Fürsorge bedarf. In diesem Fall müsse der Autokindersitz auch nicht zwingend im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt werden.
(Sozialgericht Dortmund,
Az: S 41 KR 66/00)
Das Urteil im vollen Wortlaut als ADOBE ® PDF-Datei. [621 KB]
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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