Änderung des Pflegegeldgesetzes
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BONN (ric). Menschen, die nach 2005 ins Heim kommt, werden vermutlich erheblich stärker finanziell belastet, als dies bei bisherigen Heimbewohnern der Fall ist. Der Grund: Die Pflegesätze für die stationäre Pflege sollen drastisch gesenkt werden.

Konkrete Zahlen zur geplanten Reform der Pflegeversicherung wurden Anfang des Jahres bekannt. Einen Gesetzentwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) in den nächsten Wochen vorlegen.

Nach den Vorstellungen des BMGS sollen die Pflegekassen für Pflegestufe 1 künftig nur noch einheitlich 500 Euro, für die zweite Pflegestufe 1000 Euro und für die dritte Pflegestufe 1500 Euro zahlen. Der ambulante Bereich wird damit aufgewertet: Bisher werden in der Stufe 1 für ambulante Pflege 384 Euro und für stationäre Pflege 1023 Euro gezahlt.

In der Stufe 2 gelten 921 Euro (ambulant) und 1279 Euro (stationär), in der Pflegestufe 3 sind es 1432 Euro (stationär und ambulant). Pflegebedürftige, die beim geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2005 bereits in einem Pflegeheim leben, genießen Vertrauensschutz und erhalten Leistungen in der bisherigen Höhe.

Pflegeverbände haben vor der geplanten Senkung der stationären Leistungen gewarnt: "Nach den Plänen des BMGS sollen Heimbewohner der Pflegestufe 1 künftig 523 Euro weniger aus dem Topf der Pflegeversicherung erhalten als bisher", kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Er hält es auch für problematisch, daß Pflegebedürftige, die bereits im Heim leben, Vertrauensschutz genießen sollen - diese Ungleichbehandlung werde Unmut in den Einrichtungen schüren.

Harte Worte zur geplanten Senkung fand auch Karl Jung, einer der Väter der Pflegeversicherung und bis vor kurzem Vorsitzender des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen: Die Leute seien nicht aus Jux und Dollerei im Heim, sondern weil sie zu Hause niemand mehr pflegen könne. Die Leistungen etwa in der Pflegestufe 1 um mehr als die Hälfte zu kürzen, werde zehntausende Menschen in die Sozialhilfe treiben.

Ein Problem, das auch den Sozialhilfeträgern Kopfzerbrechen bereitet. Das neue Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes dürfte ihnen da gerade recht kommen: Danach sollen Angehörige von Pflegebedürftigen stärker an den Kosten von Heimplätzen beteiligt werden (Urteil vom 17. Dezember 2003, Az: XII ZR 224/00). Die Richter hatten entschieden, daß für einen Platz im Pflegeheim im Einzelfall auch Schwiegersöhne und -töchter bezahlen müssen.

Ärztezeitung vom 12.01.2004
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
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Änderung des Pflegegeldgesetzes - von Sedolin - 13.01.2004, 11:02
[Kein Betreff] - von Sterntaler - 21.01.2004, 20:37

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