Änderung des Pflegegeldgesetzes
#3
Hallo Bettina,

Für mich liest es sich so, das sich nur die Zuzahlung der stationären Unterbringung verringert, und somit wieder mal zu lasten der Angehörigen geht. Rolli

Was die ambulante Pflege betrifft, denke ich das die hier angegebenen Zahlen sich nicht auf die Geldleistungen in Höhe des Pflegegeldes bezieht, sondern auf die Sachleistungen, die ich ja heute auch schon in Höhe von dem gleichen Betrag (z.B. Pflegestufe 3 in Höhe von 1435 Euro) beantragen kann.

Das heist, schon heute stehen mir die 1432 Euro zu, wenn ich sie als Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) in Anspruch nehme.

Damit sehe ich es so, das die ambulante Pflege keinesfalls bessergestellt wird, sie steht dann nur in einem besseren Verhältnis zur stationären Pflege.

Ob das so wünschlich ist sei mal so dahin gestellt.
Mit lieben Grüßen
Christine
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Änderung des Pflegegeldgesetzes - von Sedolin - 13.01.2004, 11:02
[Kein Betreff] - von Sterntaler - 21.01.2004, 20:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste