22.01.2009, 19:28
Hallo Eva,
Es geht schon. Mach Dir keine Gedanken.
Die Krankenkasse ermittelt zu den fraglichen medizinischen Vorfällen nicht.
Zu dem Zeitpunkt der fragwürdigen Behandlung meines Sohnes war es folgendermaßen, das ich privat versichert war, und meinen Sohn über das Sozialamt versichern “musste”.
Heute ist er gesetzlich versichert, diese KV fragte bei dem Wechsel zu ihnen zwar an, aber gingen der Sache nicht weiter nach, viel war verjährt.
Lediglich der Schadensersatzanspruch, sofern gerichtlich geklärt, und der auch beträchtlich sein dürfte, besteht weiterhin.
Wenn ich einem Anwalt, der mich schon einmal krass falsch informierte, Glauben schenken darf.
Zur Erklärung der KV-Situation: Mein Sohn hätte in meiner Privaten KV einen extra Beitrag gekostet, wie das bei den Privaten so üblich ist.
Die Behörde sagte daraufhin, "als gesundes Kind (das er war) bräuchte er keine Krankenversicherung“.
Wie sie mir als Kostenersparnis auch dringend noch ganz andere Dinge nahe bringen wollten, worüber ich hier aber schweige.
Ich war damals 25 Jahre alt, heute, 11 Jahre später, würde ich denen ihren berechtigten Auftritt vor Gericht verschaffen.
Zum Rechtsbetreuer: Ich denke nicht, das ich als freiheitsliebender Mensch mit einer Person, die bei meinem Kind Mitspracherecht beansprucht, gut umgehen könnte.
Keine Ahnung, was solche Leute überhaupt machen, ist das nicht für Verwirrte und sonst wie Unzurechnugsfähige/ nicht Gesellschaftsfähige?
Wie gesagt, sehe ich keinen Vorteil drin.
Meine Entscheidungsfreiheit hat meinem Sohn schon mehr als einmal das Leben erhalten.
Wie kommt Deine Mutter in Ihrer Wohngemeinschaft klar, da ist sie gut aufgehoben?
Ich hoffe Sie macht gute Fortschritte und es geht ihr besser?
Viele Grüße, liebe Eva, Deiner Mutter alles Gute,
Ursel
Es geht schon. Mach Dir keine Gedanken.
Die Krankenkasse ermittelt zu den fraglichen medizinischen Vorfällen nicht.
Zu dem Zeitpunkt der fragwürdigen Behandlung meines Sohnes war es folgendermaßen, das ich privat versichert war, und meinen Sohn über das Sozialamt versichern “musste”.
Heute ist er gesetzlich versichert, diese KV fragte bei dem Wechsel zu ihnen zwar an, aber gingen der Sache nicht weiter nach, viel war verjährt.
Lediglich der Schadensersatzanspruch, sofern gerichtlich geklärt, und der auch beträchtlich sein dürfte, besteht weiterhin.
Wenn ich einem Anwalt, der mich schon einmal krass falsch informierte, Glauben schenken darf.
Zur Erklärung der KV-Situation: Mein Sohn hätte in meiner Privaten KV einen extra Beitrag gekostet, wie das bei den Privaten so üblich ist.
Die Behörde sagte daraufhin, "als gesundes Kind (das er war) bräuchte er keine Krankenversicherung“.
Wie sie mir als Kostenersparnis auch dringend noch ganz andere Dinge nahe bringen wollten, worüber ich hier aber schweige.
Ich war damals 25 Jahre alt, heute, 11 Jahre später, würde ich denen ihren berechtigten Auftritt vor Gericht verschaffen.
Zum Rechtsbetreuer: Ich denke nicht, das ich als freiheitsliebender Mensch mit einer Person, die bei meinem Kind Mitspracherecht beansprucht, gut umgehen könnte.
Keine Ahnung, was solche Leute überhaupt machen, ist das nicht für Verwirrte und sonst wie Unzurechnugsfähige/ nicht Gesellschaftsfähige?
Wie gesagt, sehe ich keinen Vorteil drin.
Meine Entscheidungsfreiheit hat meinem Sohn schon mehr als einmal das Leben erhalten.
Wie kommt Deine Mutter in Ihrer Wohngemeinschaft klar, da ist sie gut aufgehoben?
Ich hoffe Sie macht gute Fortschritte und es geht ihr besser?
Viele Grüße, liebe Eva, Deiner Mutter alles Gute,
Ursel
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)