vermögensverwaltung
#5
Guten Morgen Thomas,

natürlich könnt auch Ihr beide als Betreuer eingesetzt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

1. Es könnte einer der öfter da ist, besser erreichbar zB. aus beruflichen Gründen oder der Entfernung zum Wohnort/Heim als Hauptbetreuer eingesetzt werden und der andere als Ersatzbetreuer. Der Ersatzbetreuer kann dann Entscheiden, wenn der Hauptbetreuer nicht erreichbar ist z.B. durch Krankheit, Urlaub etc.

2. Ihr könntet auch beide gleichwertig eingetragen werden - nur hier weiß ich leider nicht genau, ob dann egal ist wer Zustimmungen erteilt, oder ob dann immer beide Betreuer bei allem zustimmen müssen. Könnte im ungünstigen Fall nicht so praktisch sein. Auch wenn die Ansichten der Betreuer z.B. beim Thema Lebenswert oder nicht, lebensverlängernde Maßnahmen oder nicht usw. sehr auseinander gehen - ein Familienstreit ist da vielleicht vorprogrammiert.

Einen ständigen Wechsel gibt es glaube ich nicht, es sei denn, ein Betreuer tritt vor Ablauf seiner Betreuungszeit von seinem Amt freiwillig zurück. Die BEtreuung erfolgt durch einen Beschluss, welcher rechtskräftig wird, wenn keiner Einwende dagegen vorbringt.

Ein Rücktritt als eherenamtlicher Betreuer ist auf jeden Fall zu jeder Zeit möglich - steht dann kein anderer zur verfügung, bestellt das Gericht einen "Professionellen".

Da der Betreuer immer im Sinne des Betreuten entscheiden sollte und meist auch mit der Familie Rücksprache hält, ist es dem Gericht eigentlich lieber, wenn die Betreuung von einem geeigneten Angehörigen ausgeführt wird, da es dem Staat nicht so viel kostet (wenn der Betreute nur über geringes Einkommenverführt, wird der "professionelle" Betreuer aus der Staatskasse bez.).

Außerdem ist der Prüfungsaufwand durch das Gericht bei nahen Angehörigen nicht so hoch. Du musst regelmäßig (max. 1x im Jahr) ein Vermögensverzeichnis für den Betreuten erstellen und eine allgemeine Mitteilung über den Gesundheitszustand abgeben (auch nur 1x im Jahr). Von der genauen Rechnungslegung über Einnahme und Ausgaben sind die nächsten Angehörigen im Gegensatz zu "Professionellen" weitestgehend befreit.

Aber über diese Rechte und Pflichten wird jeder ehrenamtliche Betreuer in einem persönlichen Gespräch mit einem Rechtspfleger oder Richter vom zuständigen Vormundschaftsgericht dan aufgeklärt.

Außerdem führt das Gericht auch Außentermine durch und prüft, ob der Betreute gut untergebracht ist und versorgt wird. Bei meiner Mutter haben sie etwas genauer hingeschaut, weil es ein alternatives Projekt zu einem vollstätionären Pflegeheim ist. Aber das ist schon in Ordnung so.

Sollte das Gericht jemanden nicht für geeignet halten, lehnt sie die Betreuung mit einer Begründung ab.

Bei mir haben die Ärzte im Krankenhaus eine "Empfehlung" ausgesprochen und auch einen Hinweis an das Gericht gemacht, warum sie meinen Vater für ungeeignet halten (Alkohol). also ich wollte damit nur sagen, dass das Gericht gern die nächsten Angehörigen Ehepartner oder Kinder nimmt, da der Bezug zum Betreuten ein andere ist als bei einem unbekannten Dritten.

Auf der anderen Seite trägt man aber auch die Entscheidungen allein und kann keinen außer sich selbst für eine Fehlentscheidung verantwortlich machen. Ich weiß noch nicht, ob ich irgendwann auch die Entscheidung treffen muss, ob bei einem Atemstillstand etc. lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet werden sollen oder irgendwann, wenn meine Mutter (hoffentlich nicht) an Maschinen hängt, die abgesschaltet werden müssen. Ich denke diese Entscheidungen lassen sich weder alleine noch zu zweit leicht tragen. Aber auch das hat ein Betreuer mit zu tragen.

Sorry, aber ich muss hier jetzt erstmal abbrechen, mir geht es heute irgendwie ziehmlich an die Nieren über das Schicksal meiner Mutter nachzudenken und das ganze letzte Jahr, da es heute genau ein Jahr her ist, dass meine Mutter den Unfall hatte und im Koma liegt.

aber wenn Du noch Fragen hast frage ich antworte in den nächsten Tagen gerne wieder.

eva
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Nachrichten in diesem Thema
vermögensverwaltung - von thomas - 14.05.2009, 20:18
[Kein Betreff] - von GinomeGelati - 14.05.2009, 23:36
[Kein Betreff] - von eva:-) - 15.05.2009, 09:04
[Kein Betreff] - von thomas - 16.05.2009, 07:11
[Kein Betreff] - von eva:-) - 18.05.2009, 09:11

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