Wachkoma
#2
Hallo Vanessa,

ich finde es unglaublich dass du gerne die Vormundschaft für deinen Vater, den du ja kaum kennst, übernehmen möchtest.
Es ist bestimmt nicht einfach für dich gewesen dich mit dem Zustand deines Vaters auseinander zu setzen.
Mein Bruder liegt nun seit fast 2 Jahren im Wachkoma und wir haben mit der Zeit gelernt damit irgendwie zu leben. Verstehen und beschreiben dieses Zustandes wird man wohl nie können.

Bei solchen Patienten heißt es nicht Vormundschaft sondern Betreuungsperson. Dein Vater wird bestimmt eine haben, wenn es niemand aus der Familie ist, dass ist es eine Person des zuständigen Gerichts.
Du hast auf jeden Fall die Möglichkeit Betreuungsperson zu sein.
Mein Bruder wird bei meinen Eltern zuhause von einer 24 Stunde Pflege betreut und gepflegt. Als Ersatzbetreuuerin haben wir jetzt mich beim Gericht angemeldet, falls meine Mutter mal verhindert sein sollte. Wenn sie z. B. in Urlaub wäre.

Ist dein Vater in einem Heim für Phase F Patienten untergebracht?
Du kannst sie dort mal fragen wer seine gesetzliche Betreuungsperson ist. Die müssten es wissen. Dann kannst du dich an das zuständige Gericht wenden und dich dort mal über die Betreuungsübernahme erkundigen.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.

Mfg

Anna
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Nachrichten in diesem Thema
Wachkoma - von Vanessa - 18.11.2012, 12:05
Vormundschaft für deinen Vater - von Bambola - 19.11.2012, 21:47
[Kein Betreff] - von Thommy59 - 23.11.2012, 13:53

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