Änderung des Pflegegeldgesetzes
#1
BONN (ric). Menschen, die nach 2005 ins Heim kommt, werden vermutlich erheblich stärker finanziell belastet, als dies bei bisherigen Heimbewohnern der Fall ist. Der Grund: Die Pflegesätze für die stationäre Pflege sollen drastisch gesenkt werden.

Konkrete Zahlen zur geplanten Reform der Pflegeversicherung wurden Anfang des Jahres bekannt. Einen Gesetzentwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) in den nächsten Wochen vorlegen.

Nach den Vorstellungen des BMGS sollen die Pflegekassen für Pflegestufe 1 künftig nur noch einheitlich 500 Euro, für die zweite Pflegestufe 1000 Euro und für die dritte Pflegestufe 1500 Euro zahlen. Der ambulante Bereich wird damit aufgewertet: Bisher werden in der Stufe 1 für ambulante Pflege 384 Euro und für stationäre Pflege 1023 Euro gezahlt.

In der Stufe 2 gelten 921 Euro (ambulant) und 1279 Euro (stationär), in der Pflegestufe 3 sind es 1432 Euro (stationär und ambulant). Pflegebedürftige, die beim geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2005 bereits in einem Pflegeheim leben, genießen Vertrauensschutz und erhalten Leistungen in der bisherigen Höhe.

Pflegeverbände haben vor der geplanten Senkung der stationären Leistungen gewarnt: "Nach den Plänen des BMGS sollen Heimbewohner der Pflegestufe 1 künftig 523 Euro weniger aus dem Topf der Pflegeversicherung erhalten als bisher", kritisiert Michael Schulz, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). Er hält es auch für problematisch, daß Pflegebedürftige, die bereits im Heim leben, Vertrauensschutz genießen sollen - diese Ungleichbehandlung werde Unmut in den Einrichtungen schüren.

Harte Worte zur geplanten Senkung fand auch Karl Jung, einer der Väter der Pflegeversicherung und bis vor kurzem Vorsitzender des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen: Die Leute seien nicht aus Jux und Dollerei im Heim, sondern weil sie zu Hause niemand mehr pflegen könne. Die Leistungen etwa in der Pflegestufe 1 um mehr als die Hälfte zu kürzen, werde zehntausende Menschen in die Sozialhilfe treiben.

Ein Problem, das auch den Sozialhilfeträgern Kopfzerbrechen bereitet. Das neue Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes dürfte ihnen da gerade recht kommen: Danach sollen Angehörige von Pflegebedürftigen stärker an den Kosten von Heimplätzen beteiligt werden (Urteil vom 17. Dezember 2003, Az: XII ZR 224/00). Die Richter hatten entschieden, daß für einen Platz im Pflegeheim im Einzelfall auch Schwiegersöhne und -töchter bezahlen müssen.

Ärztezeitung vom 12.01.2004
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
HP www.sedolin.de
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#2
Das wäre wirklich toll,, wenn es so kommt.
Liebe Grüße aus Schneppenbach von
Annett - Mama (10/65)
Lutz - Papa (09/65)
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#3
Hallo Bettina,

Für mich liest es sich so, das sich nur die Zuzahlung der stationären Unterbringung verringert, und somit wieder mal zu lasten der Angehörigen geht. Rolli

Was die ambulante Pflege betrifft, denke ich das die hier angegebenen Zahlen sich nicht auf die Geldleistungen in Höhe des Pflegegeldes bezieht, sondern auf die Sachleistungen, die ich ja heute auch schon in Höhe von dem gleichen Betrag (z.B. Pflegestufe 3 in Höhe von 1435 Euro) beantragen kann.

Das heist, schon heute stehen mir die 1432 Euro zu, wenn ich sie als Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) in Anspruch nehme.

Damit sehe ich es so, das die ambulante Pflege keinesfalls bessergestellt wird, sie steht dann nur in einem besseren Verhältnis zur stationären Pflege.

Ob das so wünschlich ist sei mal so dahin gestellt.
Mit lieben Grüßen
Christine
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#4
Ärzte Zeitung, 06.02.2004

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Stewens für fixen Arbeitgeberanteil in Pflegeversicherung

MÜNCHEN (sto). In der Pflegeversicherung sollte der Arbeitgeberbeitrag auf dem derzeitigen Niveau von 0,85 Beitragssatzpunkten festgeschrieben werden. Das fordert Bayerns Sozialministerin Christa Stewens.

Künftige Beitragssatzerhöhungen würden dann allein von den Arbeitnehmern bezahlt. Stewens sprach sich dafür aus, Familien während der Erziehungsphase durch einen Bonus in der Pflegeversicherung zu entlasten.

Leistungsverbesserungen müßten durch Umschichtungen innerhalb des Systems finanziert werden. Um die häusliche Pflege zu stärken, sollten die Leistungen in der Pflegestufe I bei stationärer Unterbringung auf 500 Euro monatlich gesenkt werden.
Liebe Grüße aus Schneppenbach von
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