Gebühren für Sozialverfahren - Das kann heiter werden
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BERLIN (eb). In sozialgerichtlichen Verfahren soll künftig im Unterliegensfall eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.

In einem Gesetzentwurf (15/2722) schreibt der Bundesrat, ein weiteres Festhalten an der Gebührenfreiheit sei weder aus verfassungsrechtlicher Sicht noch aus sozialpolitischen Gründen wünschenswert. Nur mit einer Gebühr sei es möglich, die seit Jahren fortlaufend wachsende Flut aussichtsloser, angesichts der Gerichtskostenfreiheit aber gleichwohl angestrengter Gerichtsverfahren einzudämmen.

Ärzte Zeitung vom 24.03.2004

Na bravo - abgesehen von dem ganzen Ärger und Streß den man mit den Sozialverfahren hat bekommt man jetzt doch noch Kosten aufs Auge gedrückt. Echt klasse. Würden die liebe mal die Verordnungskataloge überarbeiten und z.B. auch mal kapieren daß es tatsächlich auch sowas wie schwerstbehinderte Kinder gibt, dann wären gut 90 % der blöden Prozesse eh unnötig. Ich denk da nur an unser Regenschutzdach - der Prozeß startet heute, bzw. war heute Termin zur Einreichung der Klageschrift. Meines Erachtens eine unnötige Klage, denn das Dach ist für uns einfach zwingend nötig. Ohne Dach haben wir zu 80 % des Jahres Stubenarrest.

Liebe Grüße
Bettina
Hoffnung ist nicht die Überzeugung dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht. (Vaclav Havel)
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