Hat Vormund das Recht, uns zu trennen?
#1
Ich lieben jemanden, der sich weder selbst fortbewegen noch immer richtig sprachlich artikulieren kann (aufgrund einer Hirnschädigung) und der deshalb unter Pflegschaft - bin mir 99,9%ig sicher, unter der seiner Kinder - steht. Er liebt mich auch. Ich habe aber Angst, dass seine Kinder vesuchen könnten, uns zu trennen (d.h. mir die Besuche zu verbieten), zumal wenn sie herausfinden, dass es eine Liebesbeziehung ist und nicht einfach nur eine oberflächliche Bekanntschaft. Verheiratet ist er nicht. - Welche Rechte hat er, über sich selbst und das, was er will, zu bestimmen? Welche Rechte habe ich? Weiß das jemand?
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#2
Liebe Skarabus !
Schau mal unter deinen vorletzten Beitrag,da habe ich dir etwas zu geschrieben.wenn du noch fragen hast beantworte ich sie gerne.

Gruss Mike,s Mom
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#3
Liebe Skarabus !
Gib mal bitte bei goggle Betreuungsrecht ein,da kannst du dich Informieren,Bis denne Mike,s Mom
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#4
Ich werde jetzt gleich unter google nach Betreuungsrecht suchen - danke für den Tipp!
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#5
Hier im Forum war das auch *g*

http://www.aktuelle-pflege.de/betreuungsgesetz.htm Wink
liebe Grüße

Ginome

Tipp
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#6
Danke - habe es mir gerade ausgedruckt. Euer Format hier war besser als das, was ich gestern auf die Schnelle unter google gefunden habe.
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