Keine einstweilige Verfügung im Betreuungsrecht möglich?
#1
Gestern hat mir eine Anwältin erzählt, es sei nicht möglich im Betreuungsrecht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, also auch keinen entsprechenden Antrag auf eine solche zu stellen. Stimmt das? (Siehe auch meine anderen Beiträge).

Zweite Frage: Wenn ein Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Betreuten hat - schließt das dann automatisch auch das Recht ein, über die Besuche des Betreuten zu entscheiden (wer wann wie lange ihn besuchen kann etc.)?
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#2
Skarabus !
Wenn du in der nächsten zeit nichts von mir hörst oder liest dann hatte ich nicht die zeit ,bin aber in ca.14 tagen wieder da,vielleicht kann ja mal jemand anderes dir noch schreiben und helfen.
Ich muss mit der Familie mal abschalten und mache urlaub.

Also nicht sauer sein wenn du in den 14 tagen nichts von mir hörst.bis dahin grüss ich dich und ich bleib dran an deinem Hilferuf.
liebe grüsse von Mike,s mom
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