Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
#17
Guten Morgen Ursel,

ich weiß nicht, ob es bei dir möglich ist bzw. Sinn macht, aber was sagt den die Krankenkassen zu deinem Problem? Diese "Tolle" Institutionen (-meine Erfahrungen mit den Krankenkassen sind eher negativ-) sind doch immer daran interessiert Kosten zu sparen und auf andere abzuwälzen. Gab es von deren Seite nie eine Anfrage wegen Fehlverhalten/ Behandlungsfehler der Ärzte, um Regressansprüche geltend zu machen.

Zumindest hättest Du hier (erstmal) keine eigenen Kosten für einen Anwalt, aber ich weiß nicht, inwieweit dieser Weg ein Risiko der Versagung laufender Krankenkassenkostenzusagen beeinflusst.

Ich weiß, dass es schwer ist, Ärzten irgend einen Fehler nachzuweisen und auch schwer einen Anwalt zu finden, der sich der Sache annimmt.

Wie sieht es den aus, hattest Du schon mal einen Anwalt? Ich weiß nicht, ob Dir bekannt ist, dass Dir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt von dem Staat bezahlt werden (Beratungshilfe). "Eigentlich" darf ein Anwalt solche Mandate auch nicht ablehen (unter bestimmten Voraussetzungen schon - arbeitsmäßige Auslastung der Kanzlei usw.). Für den Fall eines Rechtsstreits könnte man Prozesskostenhilfe beim Staat beantragen. Diese Prozesskostenhilfe wird leider nur bei einem berechtigten Rechten bewilligt, d.h. wenn der Richter oder Rechtspfleger der Ansicht sind, dass die Sache nicht Hand und Fuß hat, versagen Sie die Prozesskostenhilfe.

Ich gehe davon aus, dass Du die Betreuung allein hast? Vielleicht solltest du dich mal - falls noch nicht geschehen - an einen Betreuungsverein in Deiner Nähe wenden. Mir wurde letztens bei der Verpflichtung zur Betreuerin meiner Mutter gesagt, dass es überall in Deutschland diese Vereine gibt. Dort sind sowohl eherenamtlich Betreuer, als auch gesetzlich bestellte, mit denen man Erfahrungen austauschen kann und sich Rat holen kann. Es gibt kostenlose Sprechzeiten und Veranstaltungen besonders für eherenamtliche Betreuer, damit diese sich über ihre Rechte und Pflichten informieren können usw.

Eine andere Möglichkeit - ohne Dir irgendwie nahetreten zu wollen - was hältst Du von einer Rechtsanwältin als Betreuerin oder einen Rechtsanwalt für Deinen "Schützling". Man könnte ja auch vielleicht eine Kombination von euch beiden als Betreuer versuchen. Die Kosten für einen gesetzlich bestellten Betreuer zahlt bei geringem Vermögen/Einkommen der Staat soweit ich weiß. Vielleicht hättest Du hier einen Chance Dein Anliegen zur Prüfung der Sache in fachliche Hände zu geben.

Ich glaube, Du könntest Dir auch einen Anwalt/Anwältin suchen und wenn dieser/diese damit einverstanden ist ggf. als zusätzlichen Betreuer beim Vormundschaftsgericht benennen. Auf jeden Fall, gibt es dann für alle rechtlichen Probleme Deines "Schützlings" einen Mann/ eine Frau vom Fach.

Sorry für die vielleicht nur kurz angeführten Gedanken, ich bin leider nur noch selten am Abend im Netz und mache das jetzt meistens von der Arbeit - aber die wartet jetzt auch schon wieder auf mich.

Also bei Rückfragen, - und sonst auch - versuche ich Dir gerne zu helfen und schnell zu antworten.

Lieben Gruß
eva
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