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#25
GERICHTSVERFAHREN
BGH-Chef kritisiert "Deals" wegen zu milder Strafen


Der Präsident des Bundesgerichtshofs, Klaus Tolksdorf, hat Absprachen in Strafprozessen getadelt.
Oft würden danach Strafen verhängt, die nicht angemessen seien. Der Eindruck, vor Gericht gebe es eine Zweiklassengesellschaft, sei deshalb nachvollziehbar.

Karlsruhe - Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), hält wenig von der Praxis der "Deals" - und macht daraus auch keinen Hehl.
"Für welche Taten zwei Jahre mit Bewährung verhängt werden, da reibe auch ich mir verwundert die Augen", sagte Tolksdorf am Donnerstagabend in Karlsruhe. Tolksdorf zeigte sich wenig zuversichtlich, dass die geplante gesetzliche Regelung des "Deals" Abhilfe schaffen werde.


Nach Einschätzung des langjährigen Strafsenatsvorsitzenden werden in etwa zwei Drittel aller Strafprozesse die Urteile zwischen den Beteiligten und dem Gericht abgesprochen.
"Ich halte diese Entwicklung für gefährlich." Der Eindruck, dass vor Gericht eine Zweiklassengesellschaft herrsche, sei aus seiner Sicht nicht ganz unzutreffend. "Das Strafensystem ist in eine gefährliche Schieflage geraten." Für das Ansehen der Justiz sei dies "verheerend".

Grundsätzlich begrüßte Tolksdorf die Initiative des Bundesjustizministeriums, den "Deal" gesetzlich zu regeln; bei der Beratung des Entwurfs im Bundestag hat sich am Donnerstag eine breite Mehrheit abgezeichnet. Justizministerin Brigitte Zypries bezeichnete das Verfahren der "Deals" als gängige Praxis. "Absprachen gibt es keineswegs nur für die Reichen und Mächtigen dieses Landes." Opfern von Sexualverbrechen könne zudem ein quälender Auftritt als Zeuge vor Gericht erspart werden. FDP, Grüne und CDU/CSU bezeichneten das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung.
Einzig die Linke lehnt das Vorhaben grundsätzlich ab: "Der Deal muss nicht erlaubt, sondern gesetzlich verboten werden", erklärte Fraktionsvize Wolfgang Neskovic. Mit dem Gesetz würde der Gerichtssaal zu einem "Marktplatz für wohlhabende Angeklagte" gemacht werden.

Laut Tolksdorf unterscheidet sich der Gesetzentwurf kaum von den Vorgaben, die der BGH bereits in einem Grundsatzurteil vom März 2005 formuliert habe.
Deshalb gebe es allenfalls die Hoffnung, dass die Richter an den Amts- und Landgerichten gesetzliche Vorschriften ernster nähmen als die bereits verbindlichen Grundsätze des BGH.

Nach Tolksdorfs Worten setzt die Einführung der Absprachen im Strafprozess einen grundlegenden Systemwechsel im Strafverfahren voraus.
"Wir müssen uns einfach entscheiden", forderte der BGH- Präsident. Wenn man diesen Wechsel aber nicht wolle - wofür gute Gründe sprächen - "dann sollten wir auf den Deal ganz verzichten".


Quelle: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...56,00.html


***

Es ist noch viel schlimmer. Ab einer gewissen höheren Position wird der Straftäter gar nicht erst einer Gerichtsverhandlung zugeführt.
Nichts, die Schädiger können tun und lassen, was ihnen beliebt, solange sie nicht gänzlich und total dümmlich vorgehen.
Thematisch zu bleiben, ein Chefarzt einer Klinik ist sakrosankt. Er kann so viele Tote und Komatöse produzieren, wie es ihm oder ihr unterkommt, keine chance hier Gerechtigkeit zu wünschen.

Gemäß dem alten Motto der Gerichte: den Hühnerdieb knüpft man auf, den Großkopferten kriecht man in den Arsch.

Da kann ich Geschichten erzählen....endlos. Was habe ich schon Verfahren führen müssen... meist alleine, da ich mir die Rechtsvertretung finanziell aufgrund der Rund um die Uhr Pflege meines Kindes, die mich in Armut stürzte, nicht leisten konnte. Was habe ich für Richter erlebt. Da verliert man ganz schnell den Glauben in den Rechtsstaat, endgültig.

Ganz ganz beängstigend!

Liebe Grüße,
Ursell
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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