Hilfe bei einem medizinischem Gutachten / Interpretation
#39
Hallo Eva,

30 Jahre beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatz nach BGB. Schmerzensgeld ist was anderes, 3 Jahre Frist dort, aber auch nur für den Geschädigten. da aber davon ausgeganen werden wird, von Gerichten, dass mein Sohn nichts mehr mitbekommt, würde das bedeuten, kein "Schmerzensgeld" bei Wachkoma, so wie bei Toten auch.
Zudem, die Verjährung tritt erst dann ein, wenn Kenntnis erlangt wurde von der fehlerhaften Behandlung.
Was Kenntnis genau ist, müssen wohl Gerichte entscheiden. Ob Kenntnis ein dumpfer, dringlicher Verdacht ist oder ob Kenntnis den genauen Hergang der Schädigung beinhaltet.
Hier schwierig zu beurteilen. Von Anwälten, zwei an der Zahl, die ich fragte, höre ich nichts gescheites. Gelesen habe ich, dass die Einrede der Verjährung sehr häufig “treuwidrig” sei.

Zu Deiner Anregung wegen chancen etc.: Es geht mir, wie hier auch schon ausgeführt, um Gerechtigkeit. Ich will wissen, was an meinem Kind verbrochen wurde, und da gibt es starke Anhaltspunkte. Geld ist Nebensache. Man leidet sehr an Armut in einer relativ reichen Umgebung, Geld nähme ich von Schädigern meines Sohnes auch im Hinblick auf Lebenserleichterung von ihm auch an, aber wie gesagt, es ist nicht die Hauptsache.

Weiterhin zu Deiner Frage, Krankenkasse ist kein Weg bei uns anders als bei Deiner Mutter und Dir als Angehörige.
Erklärung: Ich war privat versichert, das Sozialamt lehnte bei der Geburt meines Kindes eine Mitversicherung des Neugeborenen in der Privatkasse/Debeka ab, dies hätte einen wie bei Privatkassen üblich einen extra Beitrag gekostet, das war denen zu teuer. Sie sagten, er ist ein gesundes Kind, also lassen wir ihn ohne Versicherungsschutz, und lassen ihn auf Sozialamtsscheinen laufen. Das sind diskriminiende, stigmatisierende Methoden, aber so sind Behörden sehr häufig.
Beim Wechsel meines Kindes mit der neuen Gesetzgebung zu den Harz4 Regelungen und Gesundheitreform, die auch beinhalteten, dass Krankenkassen keine Schwerkranken Sozialfälle mehr ablehnen dürfen, wie es bis dahin der Fall war, kam mein Kind in die GKV, ebenso wie ich auch, ich von Privat zu GKV, er von Soz.hilfe zu GKV.

Diese gesetzliche Krankenkasse fragte anfänglich an, als sie sahen Uniklinik Freiburg und fünf Jahre (damals) her, wollten Sie sich nicht engagieren, zwecks Prüfung un evt. Geltendmachung von Ansprüchen meines Kindes.

Auch die Schlichtungsstelle der Sowiso (?) berief sich auf eine Frist von fünf Jahren, die damals gerade abgelaufen war.
Bitte beachte, dass ich in der Hauptsache jeden Tag eine Krankenpflege von ca 19 Stunden absolvieren muss, viel Theapie für ihn ermögliche. Viele Andere Angelegenheiten, die mir aufgedrückt werden, erledigen muss, ohne dass mir jemand hilft. Das ist mehr als intensiv. Ich hatte kein Internet damals und las mir das medizinische Fachwissen über Lehrbücher an, die ich mir monatlich je eins von der Sozialhilfe vom Munde absparte. So kamen die fünf Jahre zustande. Ich kann versichern, dass ich nicht im Ansatz untätig war in der Sache, ganz im Gegenteil.
Aber ich wollte auch nicht Anschuldigungen ins Blaue hinnein in den Ring steigen, das ist vielleicht ein hoher Anspruch, aber so bin ich.

Mit dem Gutachten von der Firma viamed und die Vertragshaftung bei fehlerhafter Ausführung, nenne ich es mal laienhaft, stimme ich Dir zu, das ist zu lange her und hätte ich sofort reklamieren sollen.

Jedoch, da gilt was ich Ginome schon schrieb, du hast keine Chance ohne Rechtskenntnisse.
Und ich muss hier eine sehr zeitaufwändig Pflege leisten, bei der mir niemand hilft, und Schlaf brauche ich auch täglich. Ich habe nicht nur kein Geld für einen Anwalt, der mir Arbeit abnehmen könnte, ich habe keine Zeit, mich kundig zu machen und selbst Klagen einzureichen.

Darf ich fragen, wie bei Deiner Mutter genau der Behandlungsfehler festgestellt wurde und wie ihr mit Gutachten und Gericht verfahren seid.
Die Krankenkasse hat also das Gutachten aufgrund von Fragwürdigkeiten beauftragt, und der Gutachter war integer genug, einen solchen auch nach Prüfung festzustellen?
Wie kannst Du seelisch damit umgehen, gesetzt den Fall, der Behandlungsfeher hat zu dem anhaltenden Wachkoma Deiner Mutter geführt. Ich stelle mir das so schwierig vor. Wenn die Fragen zu persönlich sind, entschuldige bitte.

Ein längerer Text, tut mir leid. Aber Deine Fragen finde ich gut, und zeigen mir, dass Du dich auskennst, vielen Dank dafür.


Liebe Grüße,
Ursel
http://www.huahinelife.de

Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
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