14.09.2009, 09:04
Heimleiter weist alle Vorwürfe zurück
Seniorin erstickte im Rollstuhl
Wegen fahrlässiger Tötung einer 83-jährigen Frau mssen sich ein Heimleiter und eine Pflegerin vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten.
Die pflegebedürftige Seniorin hatte sich im März 2008 im Rollstuhl mit einer Kompressionsbinde stranguliert,mit der sie am Rollstuhl fixiert ud alleine gelassen worden war. Sie war im Stuhl nach unten gerutscht und so in die tödliche Falle geraten.
Die Fixierungen hatte das Pflegepersonal angelegt, bestätigte die angeklagte Pflegerin. Der Heimleiter dagegen wies die Vorwürfe zurück. Er habe keine Anweisung gegeben.
Laut Staatsanwaltschaft drohen den 39 und 31 Jahre alten Angeklagten bis zu vier Jahre Haft.
Das Opfer lebte alleine in einer Wohnung der Einrichtung, obwohl sie durch einen Schlaganfall gelähmt wwar und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung benötigt hätte.
Da Fixierungen und Bettgitter freiheitsentziehende Maßnahmen sind, müssen sie zuvor beantragt und von Gerichten genehmigt werden.
Im Fall der alten Dame habe allerdings keien Genehmigung vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft.
Badische Zeitung, 8.Sep.09
Was für ein Tod wird die Frau gestorben sein. Das Sterben kann eine halbe Stunde oder Stunde gedauert haben.
Wie ich die Pflegeanbieter kenne, haben die Rund um die Uhr abgerechtnet mit der Kasse, große Kohle eingefahren und tatsächlich war die Frau fixiert und wurde drei mal pro Tag zum wechseln für max. 10 Minuten versorgt. Leider kennt sich die Staatsanwaltschaft bei diesen Betrügereinen nicht aus, und es besteht auch wenig Interesse auf seiten der Justiz.
Ich weiss genau wovon ich spreche. Schlimme Dinge musste ich erfahren.
Fixierung als Pflegeerleichterung, sozusagen ein Service für das Pflegepersonal, muss generell stafbar werden.
Und dann alleine lassen, und damit den Tod, und einen sehr grausamen Tod in billigenden Kauf zu nehmen, sollte nicht unter 3 Jahren Haft ohne Bewährung, absolutes Absitzen im Gefängnis, geahndet werden.
Selbstverständlich alleine für die Fixierung, ohne dass über diese seelische Misshandlung hinaus irgendetwas passiert, wie hier bei der alten Dame den qualvollen Erstickungstod.
Selbst wenn eine Genehmigung vom Gericht vorgelegen hätte, müsste nachzuweisen sein, dass der Richter, der die Unterschrift leistete, auch tatsächlich vor Ort sich seriös fachkundig gemacht hat, ob diese extreme Maßnahme tatsächlich erforderlich gewesen sei.
meist ist das nämlich nicht der Fall, und der Richter unterschreibt blanko, ohne Prüfung der Situation.
Schlimme Zustände, im Heim sowieso, in der deutschen Justiz gleichfalls.
Seniorin erstickte im Rollstuhl
Wegen fahrlässiger Tötung einer 83-jährigen Frau mssen sich ein Heimleiter und eine Pflegerin vor dem Amtsgericht Mannheim verantworten.
Die pflegebedürftige Seniorin hatte sich im März 2008 im Rollstuhl mit einer Kompressionsbinde stranguliert,mit der sie am Rollstuhl fixiert ud alleine gelassen worden war. Sie war im Stuhl nach unten gerutscht und so in die tödliche Falle geraten.
Die Fixierungen hatte das Pflegepersonal angelegt, bestätigte die angeklagte Pflegerin. Der Heimleiter dagegen wies die Vorwürfe zurück. Er habe keine Anweisung gegeben.
Laut Staatsanwaltschaft drohen den 39 und 31 Jahre alten Angeklagten bis zu vier Jahre Haft.
Das Opfer lebte alleine in einer Wohnung der Einrichtung, obwohl sie durch einen Schlaganfall gelähmt wwar und eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung benötigt hätte.
Da Fixierungen und Bettgitter freiheitsentziehende Maßnahmen sind, müssen sie zuvor beantragt und von Gerichten genehmigt werden.
Im Fall der alten Dame habe allerdings keien Genehmigung vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft.
Badische Zeitung, 8.Sep.09
Was für ein Tod wird die Frau gestorben sein. Das Sterben kann eine halbe Stunde oder Stunde gedauert haben.
Wie ich die Pflegeanbieter kenne, haben die Rund um die Uhr abgerechtnet mit der Kasse, große Kohle eingefahren und tatsächlich war die Frau fixiert und wurde drei mal pro Tag zum wechseln für max. 10 Minuten versorgt. Leider kennt sich die Staatsanwaltschaft bei diesen Betrügereinen nicht aus, und es besteht auch wenig Interesse auf seiten der Justiz.
Ich weiss genau wovon ich spreche. Schlimme Dinge musste ich erfahren.
Fixierung als Pflegeerleichterung, sozusagen ein Service für das Pflegepersonal, muss generell stafbar werden.
Und dann alleine lassen, und damit den Tod, und einen sehr grausamen Tod in billigenden Kauf zu nehmen, sollte nicht unter 3 Jahren Haft ohne Bewährung, absolutes Absitzen im Gefängnis, geahndet werden.
Selbstverständlich alleine für die Fixierung, ohne dass über diese seelische Misshandlung hinaus irgendetwas passiert, wie hier bei der alten Dame den qualvollen Erstickungstod.
Selbst wenn eine Genehmigung vom Gericht vorgelegen hätte, müsste nachzuweisen sein, dass der Richter, der die Unterschrift leistete, auch tatsächlich vor Ort sich seriös fachkundig gemacht hat, ob diese extreme Maßnahme tatsächlich erforderlich gewesen sei.
meist ist das nämlich nicht der Fall, und der Richter unterschreibt blanko, ohne Prüfung der Situation.
Schlimme Zustände, im Heim sowieso, in der deutschen Justiz gleichfalls.
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)