23.12.2008, 19:47
Leider hat sich nieman gemeldet, der mir bei meinem Herzensanliegen behilflich sein könnte. Wäre so schön, könnte das doch mal sein.
Hier drei Leserbriefe zu dem oben eingefügten, lesenswerten Artikel aus der "Zeit":
Fr.Dr.Ingrid Zundel aus Heidelberg schreibt:
Wieder sind es Richter in Deutschland, die wahnwitzige Urteile fällen, die an der Realität und Menschenwürde vorbeigehen.
Wir brauchen solche umfänglich gebildeten und vielfach bewährten Ärzte wie den Chefarzt S., der den Mut hat, ein völlig zerstörtes Leben sich aushauchen zu lassen und nicht im Koma weiterhin künstlich zu verlängern.
Was ist christliche Ethik wert, die Gott ins Handwerk pfuscht?
Selbst wenn der junge Brite Deutscher gewesen wäre und in ein Pflegeheim oder Hospiz eingeliefert worden wäre, würde man ihn im Koma weiterhin künstlich beatmen und ernähren, und es ist nicht gesagt, dass er im Alter von 26 Jahren mit starkem Herzen bald stürbe. Die Tochter meiner Freundin liegt nun das zweite Jahr im Hospiz im Koma, das Gehirn ist nachgewiesenermaßen zerstört, würde sie erwachen, wäre sie ein Kretin. (Anmerkung von mir, unglaublich, diese Wortwahl, sowas darf praktizieren)
Der Alten Mutter aber pfändet man von der Rente alles bis aufs Existenzminimum weg, damit die Tochter weiterhin am Leben erhalten wird und das Hospiz seine Kosten erhält.Die Mutter, knapp 80, ist nur noch ein Schagtten ihrer selbst. Ist das christlich und menschlich?
Dr.S (anonym)
Die Auswirkungen auf den klinischen Alltag im Falle ein schulidgmachung des Arztes wegen Totschlags kämen einer Tragödie gleich.
(...)
Wenn es einen Paragrafen gäbe, der das unnötige Verlängern des Leidens eines Patienten als Straftat formulieren würde - wir Ärzte stünden alles vor Gericht.
Wann wird endlich einmal der Wille des Menschen die Würde, für die wir in unseren endlosen Schichten in der Klinik kämpfen, beachtet?
Wann wird die Rechtsprechung verstehen, wie sehr trotz unserer fantastischen Medizin der menschliche Körper und auch der Geist eines todkranken Patienten einer Limitierung ausgesetzt sind, die wir künstlich um Ewigkeiten verlängern müssen - da es die Rechtsprechung so will. Hippokrates würde sich im Grabe wälzen.
Prof.Johannes Jörg meint:
Einem todkrankem im komatösen Status und mit infasuter Prognose beim Sterben zu helfen sollte Pflicht jedes Arztes sein.
Dies gilt insbesondere, wenn die Mutter als Betreuerin diesem Sterbewunsch druch Weglassen der maschinellen Beatmung zugestimmt hat.
Juristen in Deutschland nennen dies "passive" Sterbehilfe und befprworten dies ausdrücklich, da künstlichle Ernährung und Beatmung gegen den Willen des komatösen Patienten eine rechtswiedrige Handlung ist / Urteil des BGH
(..) Ich selbst habe mir solche lebenswichtigen Entscheidungen immer personlich einschließlich ihrer Durchführung vorbehalten und würde die Übergabe dieser Aufgabe an nachgeordnete Mitarbeiter oder gar Familienangehörige als unärztlich ansehen.
Aus diesem bedauerlichen Ablauf aber den juristischen Tatbestand des Totschlages in Mittäterschaft zu formulieren, kann nur Personen einfallen, die solche menschlichen Belastungen noch nie auch nur annähernd miterlebt haben.
Soweit, so schlecht. Ich wünsche allen schöne Festtage und ein gutes neues Jahr,
Ursel
Hier drei Leserbriefe zu dem oben eingefügten, lesenswerten Artikel aus der "Zeit":
Fr.Dr.Ingrid Zundel aus Heidelberg schreibt:
Wieder sind es Richter in Deutschland, die wahnwitzige Urteile fällen, die an der Realität und Menschenwürde vorbeigehen.
Wir brauchen solche umfänglich gebildeten und vielfach bewährten Ärzte wie den Chefarzt S., der den Mut hat, ein völlig zerstörtes Leben sich aushauchen zu lassen und nicht im Koma weiterhin künstlich zu verlängern.
Was ist christliche Ethik wert, die Gott ins Handwerk pfuscht?
Selbst wenn der junge Brite Deutscher gewesen wäre und in ein Pflegeheim oder Hospiz eingeliefert worden wäre, würde man ihn im Koma weiterhin künstlich beatmen und ernähren, und es ist nicht gesagt, dass er im Alter von 26 Jahren mit starkem Herzen bald stürbe. Die Tochter meiner Freundin liegt nun das zweite Jahr im Hospiz im Koma, das Gehirn ist nachgewiesenermaßen zerstört, würde sie erwachen, wäre sie ein Kretin. (Anmerkung von mir, unglaublich, diese Wortwahl, sowas darf praktizieren)
Der Alten Mutter aber pfändet man von der Rente alles bis aufs Existenzminimum weg, damit die Tochter weiterhin am Leben erhalten wird und das Hospiz seine Kosten erhält.Die Mutter, knapp 80, ist nur noch ein Schagtten ihrer selbst. Ist das christlich und menschlich?
Dr.S (anonym)
Die Auswirkungen auf den klinischen Alltag im Falle ein schulidgmachung des Arztes wegen Totschlags kämen einer Tragödie gleich.
(...)
Wenn es einen Paragrafen gäbe, der das unnötige Verlängern des Leidens eines Patienten als Straftat formulieren würde - wir Ärzte stünden alles vor Gericht.
Wann wird endlich einmal der Wille des Menschen die Würde, für die wir in unseren endlosen Schichten in der Klinik kämpfen, beachtet?
Wann wird die Rechtsprechung verstehen, wie sehr trotz unserer fantastischen Medizin der menschliche Körper und auch der Geist eines todkranken Patienten einer Limitierung ausgesetzt sind, die wir künstlich um Ewigkeiten verlängern müssen - da es die Rechtsprechung so will. Hippokrates würde sich im Grabe wälzen.
Prof.Johannes Jörg meint:
Einem todkrankem im komatösen Status und mit infasuter Prognose beim Sterben zu helfen sollte Pflicht jedes Arztes sein.
Dies gilt insbesondere, wenn die Mutter als Betreuerin diesem Sterbewunsch druch Weglassen der maschinellen Beatmung zugestimmt hat.
Juristen in Deutschland nennen dies "passive" Sterbehilfe und befprworten dies ausdrücklich, da künstlichle Ernährung und Beatmung gegen den Willen des komatösen Patienten eine rechtswiedrige Handlung ist / Urteil des BGH
(..) Ich selbst habe mir solche lebenswichtigen Entscheidungen immer personlich einschließlich ihrer Durchführung vorbehalten und würde die Übergabe dieser Aufgabe an nachgeordnete Mitarbeiter oder gar Familienangehörige als unärztlich ansehen.
Aus diesem bedauerlichen Ablauf aber den juristischen Tatbestand des Totschlages in Mittäterschaft zu formulieren, kann nur Personen einfallen, die solche menschlichen Belastungen noch nie auch nur annähernd miterlebt haben.
Soweit, so schlecht. Ich wünsche allen schöne Festtage und ein gutes neues Jahr,
Ursel
http://www.huahinelife.de
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)
Es ist unklug, das Leben nach dem Zeitbegriff abzumessen. Vielleicht sind die Monate, die wir noch zu leben haben, wichtiger als alle durchlebten Jahre. (Leo Tolstoi)